Hallo,
seit knapp einem Jahr wohnt eine Familie zur Miete in einem EFH. Fernsehen konnten sie via Kabel. Nun wird dieses wohl vom Kabelanbieter abgeklemmt, da der Vertrag wohl vom Vormieter stammt. So weit, so gut.
Nun zur Sache:
Die Familie konnte nicht wissen, dass der Anschluss vom Vormieter sein soll. Sie ist davon ausgegangen, dass dieser als Hausmehrwert mitvermietet ist.
In dem Mietvertrag (im Ganzen typischer Vordruck) ist festgelegt, dass außer Müll, Wasser und Abwasser keine Betriebskosten zu zahlen sind (Es ist nichts explizit angekreuzt worden),
Antenne bzw. Breitband werden als BK nur im Vordruck aufgezählt.
Frage des Mieters/ Familienoberhaupts:
Kann man davon ausgehen (beispielsweise Gewohnheitsrecht oder Mietsache im Zustand der Übergabe erhalten), dass der Vermieter den Kabelanschluss erhalten muss bzw. auf eigene Kosten einen Vertrag abschließen muss, damit die Familie weiterhin das Haus und das Fernsehen wie gewohnt nutzen können?
Oder kann er sagen, dass er von dem (privaten) Kabel-Anschluss nichts wusste und die Familie ihre Versorgung selbst erledigen müsse(obwohl kein Passus im Vertrag steht, dass der Mieter sich selbst um einen Kabelvertrag kümmern müsse und eine Dachantenne nicht existiert)?