Kabelanschluss wird abgeklemmt-rechtens?

Hallo,
seit knapp einem Jahr wohnt eine Familie zur Miete in einem EFH. Fernsehen konnten sie via Kabel. Nun wird dieses wohl vom Kabelanbieter abgeklemmt, da der Vertrag wohl vom Vormieter stammt. So weit, so gut.
Nun zur Sache:
Die Familie konnte nicht wissen, dass der Anschluss vom Vormieter sein soll. Sie ist davon ausgegangen, dass dieser als Hausmehrwert mitvermietet ist.
In dem Mietvertrag (im Ganzen typischer Vordruck) ist festgelegt, dass außer Müll, Wasser und Abwasser keine Betriebskosten zu zahlen sind (Es ist nichts explizit angekreuzt worden),
Antenne bzw. Breitband werden als BK nur im Vordruck aufgezählt.

Frage des Mieters/ Familienoberhaupts:
Kann man davon ausgehen (beispielsweise Gewohnheitsrecht oder Mietsache im Zustand der Übergabe erhalten), dass der Vermieter den Kabelanschluss erhalten muss bzw. auf eigene Kosten einen Vertrag abschließen muss, damit die Familie weiterhin das Haus und das Fernsehen wie gewohnt nutzen können?
Oder kann er sagen, dass er von dem (privaten) Kabel-Anschluss nichts wusste und die Familie ihre Versorgung selbst erledigen müsse(obwohl kein Passus im Vertrag steht, dass der Mieter sich selbst um einen Kabelvertrag kümmern müsse und eine Dachantenne nicht existiert)?

Hallo,

Die Familie konnte nicht wissen, dass der Anschluss vom
Vormieter sein soll.

Ja, wer kommt sonst noch in Frage? Der VM wird es wohl nicht genutzt haben, wenn der dort nicht wohnte.

Sie ist davon ausgegangen, dass dieser
als Hausmehrwert mitvermietet ist.

Mitvermietet sind die aufgeführten Räumlichkeiten, Dienstleistungen werden üblicherweise nicht gemietet, sondern bezogen, meist vom Anbieter wie zB Telefon, Strom, Gas, Wasser ect.

In dem Mietvertrag (im Ganzen typischer Vordruck) ist
festgelegt, dass außer Müll, Wasser und Abwasser keine
Betriebskosten zu zahlen sind (Es ist nichts explizit
angekreuzt worden),

Hmm, auch keine Heizkosten?

Strom wurde auch nicht benannt, da dies auch eine Dienstleistung wäre und der M frei in der Anbieterwahl wäre.

Antenne bzw. Breitband werden als BK nur im Vordruck
aufgezählt.

ja und?
Wenn dafür eine Vereinbarung getroffen wurde, sollte diese eingehalten werden, wenn nicht wäre der M für den Bezug zuständig.

Frage des Mieters/ Familienoberhaupts:
Kann man davon ausgehen (beispielsweise Gewohnheitsrecht oder
Mietsache im Zustand der Übergabe erhalten),

nein

Eine Immoblie wird für einen Zweck vermietet, zB zum Wohnen für einen Wohnraummietvertrag. Da wohnen auch ohne Strom, Fernsehen, Gas, möglich wäre liegt dies in der hand des Nutzers sich dies zu bestellen. Bei Wasser, Müll und Heizung sieht der Gesetzgeber eine andere Regelung vor.

dass der
Vermieter den Kabelanschluss erhalten muss bzw. auf eigene
Kosten einen Vertrag abschließen muss,

nein

damit die Familie
weiterhin das Haus und das Fernsehen wie gewohnt nutzen
können?

nein

Oder kann er sagen, dass er von dem (privaten) Kabel-Anschluss
nichts wusste

nein, der VM muß diesen Anschluß genehmigt haben

und die Familie ihre Versorgung selbst erledigen
müsse(obwohl kein Passus im Vertrag steht,

ja, genau deswegen

dass der Mieter
sich selbst um einen Kabelvertrag kümmern müsse

ja, meist übernimmt aber der Anbieter die Initiative

und eine
Dachantenne nicht existiert)?

???
Es besteht kein Recht und auch keine Pficht auf eine Dachantenne.

vlg MC

PS:
Wie kommt ein M darauf, das eine Dienstleistung umsonst im MV mitvermietet wird, die nicht zum Wohnen dazugehört, und auch nicht im Vertrag, oder sonstwo geregelt ist, vereinbart wurde?

btw:
Der M sollte sich freuen, das der KaberTV-Anbieter keine Gebühren nachträglich verlangt.

Hallo Brueckenzentrum,

wenn der Kabelvertrag ein direkter Einzelvertrag war hat der Vermieter damit gar nichts zu tun.
Wenn der Nachmieter umsonst weitergeguckt hat, kann er froh sein, wenn niemand ihm das in Rechnung stellt.
Ein Gewohnheitsrecht auf geklaute Äpfel gibt es nicht, und erst recht muss der Vermieter nicht für geklaute Äpfel bezahlen, weil die immer schon geklaut wurden.

Gruß!

Horst

Hallo,

kleine Nachfrage zum Verständnis:
Ist der Kabelanschluss in den BK aufgelistet oder nicht?
Wurde dieser in den vergangenen NK-Abrechnungen erwähnt oder nicht?

Gruss