Kabelanschlusskostenzwang!

Liebe/-r Experte/-in,
Es tut mir leid, wenns jetzt etwas länger dauert!
Es geht um die Kosten für Radio/TV-Empfang.
Hab vor 12 Jahren den Anschluss gekündigt und nutze seitdem eine eigene Sat-Anlage.
Nun will mir die Städtische Vermietgesellschaft einen Kabelanschluss zur Verfügung stellen, den ich weder möchte noch brauche, natürlich incl der monatlichen Kosten von 10€.
Ich bad ihnen selbstverständlich an, die Dose legen zu dürfen, aber sie im Keller nicht anzuklemmen.

Mit folgendem gutgemeinten Rat,

(sicher nicht ganz uneigennützig
und in Erwartung des verdienten Mittagessens),

endledigte man sich dann kurzer Hand meines Anliegens:

…„machnsekeinmist,
da kommsenichdrumrum,
obsesnutzen odernich,
zahlenmüssenses…“.

Mein gekündigter Kabelanschluss damals, wurde einfach im Keller abgeklemmt.
Kann man mir jetzt, ohne Nutzungsbedarf, einfach einen neuen Anschluss monatlich in Rechnung stellen?
Ich empfinde das als echte Willkür.
Es sind wohl auch schon Stapelweise Einsprüche bei der Vermietgesellschaft eingegangen.
Ich bin bei denen nie negativ aufgefallen, im Gegenteil.
Und ich bin auch auf keinen Fall der notorische Querolant der wöchentlich die Ämter bemüht.
Aber wenns sein muß ziehe ich auch schon mal in den Krieg, dann aber vorbereitet.

Ich müsste unbedingt mal wissen:

-wie weit dürfen die gehn,
-dürfen die das überhaupt,
-gibt es ein Gesetz, wessen sie dazu ermächtigt,
-welches Recht hab ich???

Können die das so machen, wo es doch ein Einfaches wäre, es je nach Bedarf anzuklemmen, zur Verfügung zu stellen???

Danke lieber WWW-Teilnehmer für Deine Geduld.
Es grüßt Dich freundlichst Achim aus MHL/Thür.

Hallo Pegasus 911,

der ganz große Experte, speziell auf diesem Gebiet bin ich nicht. Ich glaube aber ein paar Ratschläge geben zu können.

  1. Wenn der /die Eigentümer beschlossen haben die Wohnanlage mit Kabelanschluss zu versorgen, dann entstehen neben der Nutzungsgebür auch Kosten für die Anlage und die Wartung. Die muß von allen Bewohnern anteilig getragen werden. Das gleiche gilt für eine gemeinschaftliche Satelitenanlage.
    Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält mag ich nicht zu sagen. Am Besten wäre es beim Mieterverein nachzufragen. Die kennen meistens auch die Details einer Wohnanlage in ihrem Beratungsbereich, ins besondere, wenn es sich um einen größeren Vermieter wie eine Wohnungsbaugesellschaft handelt.
  2. Es ist zu überlegen, ob sich die eigene SAT-Anlage noch lohnt. Im Einzelhaus sicher, in einer Wohnanlge mußman rechnen, denn bei den 10,00 € die Sie zahlen sollen sind doch die GEZ-Gebüren mit drin, oder? Bei der SAT-Anlage müssen sie die selbst zahlen.
    Meine Empfehlung: Sprechen Sie mit dem Mieterbund.

Mit freundlichen Grüßen

Hans HT

Antwort:

Wenn man eine Sat-Anlage benutzt, braucht man keinen Kabelanschluss mehr. Die Erlaubnis, die Dose installieren zu lassen, war ein Fehler! Die Erlaubnis sofort rückgängig machen und gleichzeitig schreiben, dass ein Kabelanschluss nicht akzeptiert wird und folglich auch keine Gebühren bezahlt werde!

MfG Schattenfürst

Hallo,
Ist die ALTE Kabelanschlußdose versiegelt worden.?
Wenn ja > OK! Bei Nein > Unbedingt vom vorherigen Betreiber versiegeln lassen.
Den NEUEN Anschluß braucht man sich nicht installieren lassen.Wenn diese Herrschaften das unbedingt wollen. Ganz Einfach > den rechtlichen Weg androhen.Sie lassen dann einem in Ruhe.

Hallo,

es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn darin Kabelanschluss steht, dann muss man ihn dulden und auch die Grundgebühr zahlen, auch wenn man ihn nicht nutzt. Steht nichts diesbezüglich nichts darin, dann kann auch nicht gefordert werden, dass man sich an den Kosten beteiligt.

VG

Jetty

Sorry, kenne ich mich nicht mit aus.
Gruß
Birgit

Liebe/-r Pegasus,

da kann ich dir leider nicht helfen.
Ich selber würde mich bei solchem Fall mit der Verbrauerzentrale in Verbindung setzten.
Wenn sich mehrere daüber ärger -so wie du- sind die echt ne gute Anlaufstelle.

Wünsche dir viel Glück

Kaffee