Re^2: kabelfernsehen im 2 Familienhaus wer muss zahlen?
von Sternken , 27.01.2010 23:05
Hallo nochmal,
dürfen die Männer von Kabeldeutschland denn einfach an meine Steckdose und da irgendetwas machen?? Passt da denn jetzt überhaupt noch ein stecker von einem DVB-T gerät oder der gleichen? Zumal ich gar nicht weiß was die an der Steckdose gemacht haben und ob die das überhaupt dürfen!? Weiß das einer vielleicht ob das rechtens ist und ob da noch ein Stecker von einem DVB-T Gerät dann passt?? Da ich mich jetzt noch nicht entschieden habe ob ich über DVB-T schaue oder über Satteliten Schüssel!
LG Sternken
Hallo,
also, sofern du mit Kabel Deutschland irgendeinen Vertrag hast, dürfen die auch an deine Steckdose. Ich nehme an, es ging darum, die neuen Steckdosen zu installieren, über die man mit einem entsprechenden Modem auch einen Internet- und einen Telefonzugang hat. Die neuen Steckdosen haben dann drei Ausgänge, die alten hatten nur zwei. Ein reguläres Antennenkabel paßt auf jeden Fall weiterhin, also auch das DVB-T-Gerät. Wahrscheinlich war der Vorgang nur eine Modernisierung in diesem Sinne. Allerdings muß so ein Termin ja abgesprochen sein und der Bewohner über den Inhalt der Arbeiten informiert sein. Im Zweifelsfall immer fragen, was die machen, und, auf wessen Auftrag hin die Arbeiten vorgenommen werden.
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
LG, golfkiller
Hallo!
KD darf an den Anschluss. Man kann den Anschluss aber abmelden und den Vertrag bei KD kündigen (außer wenn er bei einem Wohnanlage generell in der Miete enthalten ist). DVB-T ist davon unabhängig. man braucht einen DVB-T Dekoder, der entweder extra gekauft werden kann oder im TV-Gerät schon eingebaut ist. Über DVB-T bekommt man m.W. ca. 20 TV-Programme. Umfang und Qualität des Empfangs hängt vom Empfang bzw. Ausbaugebiet ab. Wenn Empfang gegeben ist, ist das Bild auch gut (digital= geht oder geht nicht).
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