Re^2: kabelfernsehen im 2 Familienhaus wer muss zahlen?
von Sternken , 27.01.2010 23:05
Hallo nochmal,
dürfen die Männer von Kabeldeutschland denn einfach an meine Steckdose und da irgendetwas machen?? Passt da denn jetzt überhaupt noch ein stecker von einem DVB-T gerät oder der gleichen? Zumal ich gar nicht weiß was die an der Steckdose gemacht haben und ob die das überhaupt dürfen!? Weiß das einer vielleicht ob das rechtens ist und ob da noch ein Stecker von einem DVB-T Gerät dann passt?? Da ich mich jetzt noch nicht entschieden habe ob ich über DVB-T schaue oder über Satteliten Schüssel!
LG Sternken
verwechselst du da was?Weder füt DVB-T noch für Satellit brauchst du eine Steckdose…
Hi
Ich denke da auch , das Sie da ganz gewaltig etwas durcheinander werfen , verwechseln oder ganz durcheinanander informiert sind .
Also die Kabelanbieter , egal ob jetzt Kabeldeutschland oder andere Regionale Anbieter , liefern einen kostenpflichtigen Anschluss .
wenn Sie diesen nicht nutzen wollen , also die dazu gehörenden Gebühren nicht entrichten möchten und sich durch die vorhandene verkabelung in dem Haus keine Abklemmung ihres Anschluss realisieren lässt , DÜRFEN die Anbieter auf Ihrer Steckdose einen Sperrfilter anbringen.
Allerdings hat Kabel-TV rein gar nichts mit DVB-T zu tun , denn dazu benötigen Sie keinen Anschluss von Kabel Deutschland , sondern eine eigene DVB-T Antenne , die eine Zimmerantenne sein kann , oder in schlechteren Empfangslagen , eine Aussen-Richtantenne .
selbiges gilt für Sat-Schüsseln . Auch hier kann es egal sein ob Kabeldeutschland auf Ihre Steckdose einen Sperrfilter angebracht hat , denn Sie benötigen hierzu eine eigene Sat Antenne.
Aber !!!
je nach Wohngegend oder nach Bauweise dees Hauses oder alleine das der Vermieter es nicht möchte , das eine Sat - Schüssel angebracht wird und Sie dieses nicht stichhaltig begründen können , beispielweise das Sie Ausländer sind und Heimatprogramme empfangen möchten , oder das sie von Beruf Journalist sind und auf ausländische Pressemeldungen angewiesen sind , hat der Vermieter das RECHT das anbringen einer Aussenantenne zu verbieten , da ja Kabelfernseh installiert ist .
Sie können aber auch noch mal den Moderator anschreiben , ob er deisen Thread zusammen mit meiner TECHNICHEN ZUSAMMENFASSUNG in die Rubrik "Allgemeine Rechtsfragenn " kopiert
Toni