Kabelfernsehanschlußkosten trotz Nichtnutzung

Laut Mietvertrag wird ein alter analoger Kabelanschluß bereitgestellt. Meine gesamte Kommunikation erfolgt aber über das Internet.
Muß ich die Kosten für einen technisch veralteten und technisch überholten Anschluß im Rahmen der Nebenkosten tragen?

Hallo,

wenn im Mietvertrag vereinbart, müssen die Kosten bezahlt werden.

Gruß

Hallo,

da es im Vertrag steht muss es bezahlt werden, auch wenn Sie es nicht nutzen.

Sorry

Gruss Knarf

Ja.

Laut Mietvertrag wird ein alter analoger Kabelanschluß
bereitgestellt.
Muß ich die Kosten für (…) Anschluß im Rahmen der Nebenkosten
tragen?

Hallo,

wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde, ist dies auch bindend.

Die Gebühren entfallen, wenn einvernehmlich der Mietvertrag geändert wird und ein Sperrfilter installiert wird.
Aber eben nur wenn sich die Vertragsparteien einig sind.

Viele Grüße
tina

Hallo Herr Reiser,

ich bin mir in dieser Sache nicht so sicher, aber meiner Meinung nach müssen die Kosten von Ihnen nicht übernommen werden.

MfG

petra0801

Hallo Anton,

so leid es mir tut, du musst die Kosten tragen, kannst aber versuchen, mit deinem Vermieter zu reden. In den meisten Fällen hift das.

Good luck
Maria

Hallo,
hier ist es gut erklärt:http://www.mietrecht-einfach.de/kabelfernsehen-und-k…

hallo - wenn im mietvertrag geregelt ist, dass ein kabelanschluss zur verfügung gestellt wird und dieser auch kosten hat, dann hast du das ja so unterschrieben und musst dafür auch die kosten tragen. er wäre gut, wenn man wüßte, ob der vermieter für diesen anschluss bei dem kabelanbieter in vorleistung geht und das dann natürlich beiden nebenkosten zurück fordert. du könntest höchstens beim kablenabieter mitteilen, dass du diesen anschluss nicht nutzt und somit der vermieter die kosten dafür für deine wohnung auch nicht zahlen muss. manchmal bieten vermieter auch einen vertrag an, wo die kosten schon in der kaltmiete enthalten sind und man dann selbst entscheiden kann,ob man das kabel nutzt oder nicht.lg.

Die Frage ist sehr einfach zu beantworten:

Da die Kabelanschlusskosten bereits im Mietvertrag festgehalten wurden, sind sie auch weiterhin selbst bei Nichtnutzung zu bezahlen. Es gibt nur eine Ausnahme:

Wenn der Kabelanschluss gekappt und daher unbrauchbar wurde (z.B. auch bei alten Dachantennen, die keine terrestischen Signale empfangen können) und Du kein Fernsehen mehr empfangen kannst, dann können die Kabelkosten auch einbehalten werden.

Dies ist in etwa so, als wenn Du immer für ein halbes Jahr im Ausland bist und die Wohnung solange leersteht. Da kannst Du auch nicht sagen: „Ich nutze die Wohnung doch bloß für ein halbes Jahr, also brauche ich auch nur für diese Zeit bezahlen“. Fakt ist: Der brauchbare Antennenanschluß wurde Dir zur Verfügung gestellt, was Du damit anfängst, ist allein Deine Sache. Um die Bezahlung kommst Du also nicht herum!

Mit „terrestischem“ Telegruß,
Micha.

Vielen Dank für diesen klärenden Hinweis!
Grüße

Vielen Dank für den klärenden Hinweis!!!

Vielen Dank für den klärenden Hinweis!!!.

Vielen Dank für den klärenden Hinweis!!!..

Vielen Dank für den klärenden Hinweis!!!..

Vielen Dank für den klärenden Hinweis!!!..

Das ist ein guter Tip!!! Vielen Dank für den klärenden Hinweis!!!

Hallo,
hier ist es gut
erklärt:http://www.mietrecht-einfach.de/kabelfernsehen-und-k…

Vielen Dank für den klärenden Hinweis!!!..

Vielen Dank für den klärenden Hinweis und für die ausführliche Antwort!!!