Kabelfernsehen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor 10 Jahren ein Haus mit Kabelanschluss
gekauft. Ich habe den nicht genutzt, sondern mir eine Satellitenschüssel angeschafft. Der Vorbesitzer hat den
Anschluss auch gekündigt - jedoch wurde er nie
verplombt.

Irgendwann tauchte dann zur unmöglichsten Tageszeit ein
ziemlich lautstarker junger Mann auf, der auf recht
brüske Weise Zutritt in unser Haus verlangte, um den
Kabelanschluss zu überprüfen. Ich habe das abgelehnt, vor
allem aus zwei Gründen: Erstens passte mir die dreiste
und freche Art nicht, mit der er mir ein angebliches
Recht auf Zutritt in meinen Keller einreden wollte. Und
zweitens bin ich ja überhaupt nicht Kunde bei ihm: Ich
habe nie einen Vertrag unterschrieben und nutze den
Satellit.
Seitdem kommt alle paar Jahre wieder so ein Vertreter
vorbei und ärgert mich mit seinem forschen Auftreten.
Wenn der mal höflich fragen und zugeben würde, dass ihnen
da vor Jahren entgangen ist, das Teil zu verplomben, dann
hätte ich damit ja kein Problem, aber solange das auf so
eine dreiste Weise geschieht, habe ich einfach keine
Lust, den in meinen Keller zu lassen - wie gesagt: ich
bin noch nicht einmal Kunde bei diesem Kabelanbieter,
habe nie irgendwas unterschrieben.

Haben die wirklich ein Recht darauf, in meinen Keller zu
kommen?

Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!

Gerd Wagner

Hallo,
ich wäre wahrscheinlich genau so sauer. Ich wundere mich aber darüber dass es nicht zu einer Terminvereinbarung kommt.
Über die Rechte des Kabelbetreibers, den Keller zu betreten kann ich leider nichts sagen. Ich würde einen Mechaniker nach vorheriger Terminabsprache den Anschluss verplomben lassen. Vorausgesetzt ein respektvoller Umgang beidersaeits.

Michael

Sehr geehrter Herr Wagner,
ich bin kein Rechtsanwalt und darf Ihnen keine Ratschläge diesbezüglich machen.
Als Techniker, kann ich Ihnen folgendes dazu sagen: Bei diesem Kabelanschluß handelt es sich um ein von aussen in Ihren Keller gelegtes schwarzes Kabel, ungefähr so Dick wie der kleine Finger oder wie ein 12er Bohrer. Am Ende von diesem Kabel wird meistens von der Deutchen Telekom ein Mausgrauer kleiner Kasten an der Wand zur Straßenseite fest angebracht und mit dem Kabel verbunden. Dieser Kasten ist in der Regel verblomt. Ist aber nicht zwingend notwendig, da die Post(oder das betreibende Unternehmen) in der lage ist das Kabel von aussen tot zu legen. Somit besteht also warscheinlich kein Recht diesen ominösen Herrn in Ihr Haus zu lassen. Ausserdem ist mir bekannt, dass die Deutsche Telekom Beamtet ist und Beamte kommen nicht einfach ohne schriftlichen Anmeldung ins Haus,auch die großen unter den Kabelanbietern (siehe Link im Text weiter unten) melden sich in der Regel an, allein zu Ihre Rechtlichen Absicherung schon. Ich würde Ihnen daher raten, kommt dies Person wieder rufen Sie die Polizei und fragen Sie bei Ihren Nachbarn ob Sie diesen Mann kennen. Fragen Sie auch bei der Post nach. Da ich nicht weiß wo Sie Zuhause sind habe ich ihnen einmal hier einen Link reinkopiert http://www.breitband-dsl-kabel.de/breitband-info/kab… (einfach anklicken) Hier können Sie die Firma die für Ihr Gebiet zuständig ist Direkt ansprechen und so vielleicht den Übeltäter mit dem schlechten Benehmen bremsen. Die aller letzte Möglichkeit ist dann nur noch der Rechtsanwald um möglichen Unterstellungen abzublocken.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und würde mich über eine kurze Info über den Ausgang freuen. Dass würde mir auch zeigen das meine Arbeit nicht umsonst ist.
Rechtschreibfehler sind im Service enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
lueri

Hallo Gerd,

das ist eine juristische , keine technische Frage. Ich kann es Dir leider nicht beantworten, bin kein Jurist. Tut mir leid.

Hallo,
natürlich bin ich kein Rechtsanwalt. Grundsätzlich hat der Kabelnetzbetreiber aber keinen Zutritt zum Gebäude. Dies könnte er maximal vor Gericht einklagen.

Gruss
Matthes

Hi,

hab das auch schon für Kabel Deutschland gemacht.
Ganz einfache Sache.

Wir haben keine rechtliche Grundlage ein Haus zu betreten.
d.h. du musst ihn nicht reinlassen.

Des Friedens willen würd ich ihm aber den Gefallen tun, weil der sonst immer wieder kommt.
Der bekommt den Auftrag immer wieder bis der mal erledigt ist.
Kannst dir ja mal von ihm, die Telefonnummer von seinem Chef geben lassen und den mal über seine Art und Weise informieren.
Das nächste mal ist der ganz Handzahm.

MfG
Patrick

Hallo,

ich bin kein Rechtsexperte, somit weise ich vorsorglich daraufhin, dass meine Antwort ohne Gewähr ist.

Ich weiß, dass in den entsprechenden Verträgen ein Zugangsrecht geregelt ist. Da ich aber die genauen Vertragsformulierungen des Kabelbetreibers nicht kenne, weiß ich auch nicht, welche Rahmenbedingungen für das Zutrittsrecht bestehen. Allerdings würde ich sagen, dass zumindest eine Ankündigung vorausgehen muss. Unangemeldet würde ich niemanden ins Haus lassen.

Soweit ich weiß, gehen in der Regel solche Verträge, die eine Mindestlaufzeit haben, bei Verkauf des Hauses auf den Käufer über. Das ist ähnlich wie bei einem Mietvertrag. Demnach stellt sich die Frage, ob der Vorbesitzer den Vertrag einfach so kündigen konnte. Wenn möglich würde mir vom Vorbesitzer eine Kopie der Kündigungsbestätigung aushändigen lassen. Bei gekündigtem Vertrag kann wohl der Kabelbetreiber auch keine Ansprüche mehr stellen.

Im Zweifelsfall würde ich vom Kabelanbieter einen schriftlichen Nachweis über sein angebliches Zutrittsrecht verlangen.

Aber wie sie schon zum Ausdruck gebracht haben, Freundlichkeit öffnet so manche Tür :smile:

Ich hoffe, meine Antwort hat etwas weitergeholfen.

Schönen Gruß

Bernd

Hallo Gerd,

das Thema Kabelnetzbetreiber ins Haus lassen ist glaub ich eines der brisantesten überhaupt… Prinzipiell ist dies rechtlich auch ziemlich schwierig…da auch von Kabelnetzbetreiber zu Kabelnetzbetreiber verschieden…

Irgendwo bei dir im Haus gibt es einen sogenannten HÜP (Hausübergabepunkt). In diesem HÜP geht zum einen das Versorgungskabel des Netzbetreibers ein, zum anderen die Ableitung in dein Haus ab. Zusätzlich sind noch einige Prüfabschlüsse und ähnliches in dem Ding drin.
Da wiegesagt dem Kabelnetzbetreiber eine Seite des Übergabepunktes gehört hat er auch ein Recht drauf dort hingelassen zu werden…

Grüße

der-jochen