Kabelfernsehen

Sehr geehrte Damen und Herren.

Kann ein Mieter einen nicht benutzten Kabelfernsehanschluß, für dessen Bereitstellung ein monatliches Entgelt bezahlt werden muß, beim Vermieter kündigen, um die monatliche Miete zu reduzieren?

Hallo.

Hierzu gilt das BGH-Urteil VIII ZR 253/04 unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Kurzfassung: (Zitat aus einer anderen Quelle) „Der BGH verwies den Fall aber zur abschließenden Entscheidung an das Landgericht Berlin zurück. Dort muss nun geprüft werden, ob der Mieter die Verlegung des Kabels ausnahmsweise doch verweigern darf, weil ihm dadurch - etwa wegen der zu erwartenden Mieterhöhung - eine besondere Härte drohen würde.“ Das dürfte wohl auch hier gelten. Ansonsten greift § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB (Mieterhöhung wg. Verbesserung des Wohnwerts)

HTH
mfg M.L.

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Hallo!

Landgericht Berlin zurück. Dort muss nun geprüft werden, ob
der Mieter die Verlegung des Kabels ausnahmsweise doch
verweigern darf

Das ist ja schön und gut, hat nur mit der Frage überhaupt nichts zu tun, die ich so verstanden habe, dass es um die Frage geht, ob ein bestehender Kabelanschluss, für den laut Mietvertrag gezahlt werden muss, gekündigt werden kann. Im übrigen könnte man gerade wegen der neuen technischen Möglichkeiten, stichwort: DVB-T an der Notwendigkeit eines Kabelanschlusses zweifeln.
Eine isolierte Kündigung nur des Teiles des Mietvertrages, der sich auf den Kabelanschluss bezieht, kommt eigentlich nicht in Betracht und auch einen Anspruch auf Vertragsanpassung würde ich nicht sehen. Bleibt die Möglichkeit, sich u.U. mit dem Vermieter irgendwie zu einigen, eventuell mal die anderen Nachbarn ansprechen, ob die nicht auch aussteigen wollen, so dass der Vermieter sich eventuell bereit erklärt, seinen Vertrag mit dem Kabelbetreiber bei der nächsten Möglichkeit zu kündigen.

Gruß,

Florian.