Hallo
Mein Vater ist kürzlich umgezogen und muss nun, in einem 24-Parteien-Haus, 23,- Euro monatlich für´s Kabelfernsehen berappen.
Bei einem Anruf bei Unitymedia habe ich erfahren, dass für das Haus ein Mehrnutzervertrag besteht (der Sachbearbeiter hat sich ein wenig verplappert). Das heißt, dass der Vermieter pro Wohneinheit und Monat für´s digitale Kabelfernsehen 9,40 Euro inkl. Mehrwertsteuer bezahlen muss.
Anschließend rief ich beim Vermieter an um zu erfahren wie es zu den 23,- Euro kommt. Man hat mich, mit dem Hinweis, dass der Chef in Urlaub sei und nur er das wisse, erstmal vertröstet. Ich habe nachdrücklich darum gebeten mir die Zusammensetzung der Kosten des Kabelfernsehen aufzuschlüsseln.
Gibt es eine Obergrenze bis zu der der Vermieter Kosten für Instandhaltung und Unterhalt der Fernsehanlage erheben kann? Kann ich eine Aufstellung der tatsächlich in den letzten Jahren angefallenen Kosten fordern und müsste sich der Vermieter sich an diesen Kosten orientieren, wenn er die Höhe der Erhebung an seine Mieter festlegt?
ich Denke da sollten Sie besser mal beim Mieterschutz anfragen. Aber ich glaube eher nicht. Solange die Ortsübliche Miete nebst Nebenkosten nicht ins unermessliche steigt kann der Vermieter schon seine Kosten gelten machen. Sie gehen ja lediglich von den Kosten aus die er bei der Firma Unitymedia hat. Der Vermieter hat aber die Installation nebst Material in vorkasse geleistet. Dann muss die Anlage regelmäßig gewartet werden. Ich würde das nochmal in Ihre Überlegung mit einbringen. Und wie anfangs erwähnt, der Mieterschutz oder auch Mieterbund kann Ihnen da bestimmt weiter helfen. Mfg lueri
Wenn ein Vermieter mit einem Kabelanbieter ein Signallieferungsvertrag macht, muss dieser Vermieter wie in Ihrem Fall für alle 24 Anschlusse ein Nutzungsentgelt bezahlen. Ob diese benutzt werden ( vermietet ) oder nicht. Diese werden in den Mietnebenkosten mit eingerechnet. Die Kabelanlage im Haus wurde wahrscheinlich in diesem Fall von dem Vermieter installiert. Hätte die Kabelgesellschaft die Anlage im Hause installiert könnte diese mit den einzelnen Mietern einen Kabelanschlussvertrag machen. Dieser liegt incl. Digit Programmen und Freischaltung der priv digit Programmen bei ca. 17- bis 19 Euro im Monat.
Die Art der Ausführung und Berechnung in diesem Haus soll lediglich einen Wildwuchs von Sat Anlagen an den Wänden verhindern. Fazit. Im Grunde darf der Vermieter nicht mehr berechnen was er als Kosten für die Kabelgesellschaft abführt. Reparaturen und sonstige Abschreibungen sind am Jahresende abzurechnen.