Kabelfernsehen bei Hartz IV

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Hallo,für die Befreiung der GEZ Gebüren müssen Sie einen Antrag stellen dann ist das O.K.Gr.Gudrun.

Müssen die Kabelfernsehen bezahlen

Nein, das ist im Regelsatz enthalten.

gibt es eine Freistellung wie bei GEZ

„Kabelfernsehen“ ist ein privates Unternehmen. Die haben keinen Grund, irgend jemanden wegen irgendetwas zu befreien.

Da es nicht zwingend zur Miete gehört gibt es keine Notwendigkeit der Kostenübernahme, denn in den allermeisten Gegenden Deutschlands gibt es bereits einen Fernsehempfang über DVB-T der ohne laufende Kosten sendet. Somit benötigst Du kein Kabelabonnement um Dein Recht auf Information wahrzunehmen.
Ich denke: Keine Chance!
Wohl aber kannst Du mit dem HartzIV-Bescheid zum Kabelanbieter gehen und um Ermäßigung bitten. Die meisten machen da wohl was möglich.

Gruß
Gwenhyfar

Nein, der Kram ist in den -viel zu knappen- Regelsatz eingerechnet. Keine Chance!

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Wenn nur das Kabelfernsehen möglich ist, muß die ARGE die betr. Kosten im Rahmen der Miete mit übernehmen.

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Eigentlich müsste das deine Arge bezahlen, da TV zu den Grundbedürfnissen zählt. -Informationsbeschaffung-
Aber zu 100% weiß ich es nicht.

MfG
Patrick

Hallo jogi,
also, die Gebühren von Kabelfernsehen werden bei Hartz IV nur übernommen, wenn Kabel Bestandteil des Mietvertrags ist. Ansonsten ist es Privatvergnügen und muß aus dem Regelsatz bezahlt werden. Evtl. kannst Du Dir den Anschluß vom Vermieter mit einer Plombe verschließen lassen und dann bräuchtest Du keine Kabelgebühren zahlen.
Wenn noch was unklar ist, frag gerne wieder nach.
Liebe Grüße
katzespeedy,winnie

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Hallo,
also eine Freistellung gibt es soweit ich weiß nicht.
Übernehmen tuts die ARge auch nicht.

GRuss Karin

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Soviel ich weiß brauchst du keine GEZ Gebühr bezahlen wenn du Hartz IV bekommst. Du mußt bei der GEZ eine Befreiung der Gebühren beantragen und beglaubigte Kopien deines Hartz 4 Bescheides vorlegen. Wenn du noch einen befristeten Zuschlsag nach §24 SGB II bekommst dann brauchst du nur GEZ Gebühr in dieser Höhe bezahlen. Geh mal auf die Internetseite der GEZ da kannst du dir ein dementsprechendes Formular runterladen.

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Hallo Jogi,

die Gebühren für Kabelfernsehen muss die Arge nicht übernehmen. Eine Gebührenbefreiung bei der GEZ kannst du allerdings beantragen. Damit sind aber nur die Rundfunkgebühren der Rechtlich-Öffentlichen Rundfunkanstalten frei. Fürs Kabelfernsehen musst du selber aufkommen. Die Gebühren fürs Kabelfernsehen werden nur übernommen, wenn durch den Vermieter keine freie Wahl des Kabelanbieters möglich ist. Haben allerdings die Kabelanbieter die Gebiete unter sich aufgeteilt, bleibst du auf den Gebühren sitzen, denn dann hat der Vermieter keinen Einfluss darauf.
Ich hab mir daher eine eigene kleine Schüssel auf den Balkon gestellt.

Gruß Caro

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Wenn es in deinem Haus kein Kabel gibt, fallen dafür auch keine Kosten an. Fallen keine Kosten an, muss die ARGE sie auch nicht übernehmen. So einfach ist das.

Allerdings ist dein Vermieter eigentlich verpflichtet, entweder eine Antenne oder Kabel zur Verfügung zu stellen.

Gruß aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Ich bin Techniker, kein Jurist oder Kaufmann.
Ich kann Deine Frage nicht beantworten, sondern nur eine Meinung kundtun:

Meines Erachtens ist die Anlieferung des TV-Signals eine Dienstleistung des Kabelnetzanbieters, die natürlich bezahlt werden muss. Ob die ARGE die Kosten übernimmt, scheint mir eher fraglich .

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Für kabelfernsehen gibt es keine Freistellung und die Arge übernimmt diese Kosten nur, wenn sie in den Nebenkosten enthalten ist.

Kabelfernsehn wird nicht gezahlt! Und eine Befreiung gibt es dafür auch nicht! Die muss selbst getragen werden!

Soweit ich weiß gehört Kabelfernsehen zu dem Luxus, den man selber bezahlen muss. Die GEZ-Gebühr ist ja unter Anderem für die öffentlich rechtlichen Sender, die man ohne Kabelanschluss gucken kann. Funktioniert eventuel DVB-T? Das wäre zumindest kostengünstiger.

Hallo wer Hartz IV erhält ist sowieso GEZ, außer es wird ein Zuschlag nach § 24 gezahlt. (steht im Bescheid)

Kabelfernsehen sollte übernommen werden, da es zu den Nebenkosten zählt, Du sonst keinen Empfang bekommen kannst und rechtlich jeder die Möglichkeit haben muss an Rundfunk und Fernsehen teilhaben zu können.

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Habe heute von der Arge einen Brief bekommen,das sie die Miete
übernehmen.In der Miete ist das Kabelfernsehen nicht
inbegriffen.Im Haus ist weder Gemeinschaftsantenne noch
Satelittenschüssel.Müssen die Kabelfernsehen bezahlen,oder
gibt es eine Freistellung wie bei GEZ ?

Das musst du mit dem Vermieter klären ob du eine „Camping-schüssel“ aufhängen darfst. Oder meldest Kabelfernsehen an, muss man als Hartz IV-empfänger ja eh nicht bezahlen…

Mfg