Nachdem ich mich in meiner neuen Wohnung eingelebt habe, habe ich auch mal nach den Koaxialkabeln Ausschau gehalten.
Und siehe da: Auf einem der beiden in meiner neuen Wohnung aus dem Keller ankommenden Kabeln ist „Kabelfernsehen drauf“.
Im Mietvertrag dazu steht nichts.
Im Keller hängt ein Verteiler von ish. Die haben sich bei mir aber bislang noch nicht gemeldet. Ich aber auch noch nicht bei denen.
Weiss hier jemand, wie das jetzt mit den Kabelfernsehgebühren aussieht? Ist es legitim, dass ich das Kabelfernsehen jetzt nutze, ohne bei ish eine Gebühr zu entrichten?
Mein Vormieter sagte mir, er wüsste nicht, ob Kabelfernsehen da wäre oder nicht, da er keinen Fernseher besessen hätte.
Vielleicht kann mir jemand bei dieser Fragestellung weiter helfen,
Weiss hier jemand, wie das jetzt mit den Kabelfernsehgebühren
aussieht? Ist es legitim, dass ich das Kabelfernsehen jetzt
nutze, ohne bei ish eine Gebühr zu entrichten?
Hallo, Olaf,
schon Deine Frage hier zeigt, dass Du zurecht vermutest, dass man für eine Leistung (und nichts anderes ist Kabelfernsehen) auch bezahlen muss.
Wenn Du nicht zahlen möchtest, lasse die Finger von den Fernsehdosen. Wenn Du sie nutzen möchtest, ruf beim Kabelprovider an und schlie0ße eine Vertrag.
Gruß
Eckard
(Leistungserschleichung ist strafbar!
Hallo Eckard!
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Eine Nachfrage aber noch zur Klärung:
Wenn Du nicht zahlen möchtest, lasse die Finger von den
Fernsehdosen. Wenn Du sie nutzen möchtest, ruf beim
Die Fernsehdosen sind doch in meiner Wohnung. An dem Kasten im Keller habe ich nie etwas gemacht. Und wenn die Dosen in meiner Wohnung mir Kabelfernsehen liefern, dann kann ich das doch dankend (und nicht zahlend) annehmen.
Ich frage ja auch nicht irgend jemanden, ob ich zum Nutzen meiner Fenster irgenwo einen Vertrag abschliessen muss (ausser dem Mietvertrag, aber den habe ich ja auch für die Fernsehdosen abgeschlossen).
(Leistungserschleichung ist strafbar!
Wo erschleiche ich mir denn etwas. Ich nutze nur das vorhandene Angebot. Der Kabelnetzbetreiber (ish) muss doch vielmehr dafür Sorge tragen, dass deren Leistungen abgerechnet werden. ish könnte doch bspw. meine Dosen einfach im Keller abklemmen, sobald nicht mehr gezahlt wird.
Die Fernsehdosen sind doch in meiner Wohnung. An dem Kasten im
Keller habe ich nie etwas gemacht. Und wenn die Dosen in
meiner Wohnung mir Kabelfernsehen liefern, dann kann ich das
doch dankend (und nicht zahlend) annehmen.
Nein kannst du nicht! Du kannst ja auch in einen Bus einsteigen ohne einen Fahrschein zu lösen, darfst dich aber trotzdem nicht wundern, wenn man dich wegen Leistungserschleichung anzeigen und sicher auch verurteilen wird.
Ich frage ja auch nicht irgend jemanden, ob ich zum Nutzen
meiner Fenster irgenwo einen Vertrag abschliessen muss (ausser
dem Mietvertrag, aber den habe ich ja auch für die
Fernsehdosen abgeschlossen).
Sorry, aber willst du hier eine vernünftige Antwort oder Absolution für eindeutig strafbares Handeln? Die Sache ist rechtlich so was von eindeutig, dass sich jede weitere Diskussion hierüber verbietet. Du weißt ganz genau, dass man für die Nutzung von Kabelfernsehen in D üblicherweise zahlen muss (wie für die Benutzung eines Busses), und nur darauf kommt es an. Es ist ganz normal, dass die Anschlüsse bei einem Mieterwechsel „offen“ bleiben, aber dies ändert selbstverständlich nichts an der Rechtslage.
Natürlich kannst du auf Risiko spielen und einfach abwarten, was passiert. Vielleicht hast du einfach Glück, und es meldet sich auf lange Frist niemand. Vielleicht hast du dann aber auch genau in dem Moment, in dem du es gar nicht mehr erwartest das Pech, dass man dir auf die Schliche kommt, und dann munter für die Zeit seit Einzug Geld nachfordert und dir auch gleich noch eine Anzeige an den Hals hängt.
Hallo Eckard!
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Eine Nachfrage aber
noch zur Klärung:
Wenn Du nicht zahlen möchtest, lasse die Finger von den
Fernsehdosen. Wenn Du sie nutzen möchtest, ruf beim
Die Fernsehdosen sind doch in meiner Wohnung. An dem Kasten im
Keller habe ich nie etwas gemacht. Und wenn die Dosen in
meiner Wohnung mir Kabelfernsehen liefern, dann kann ich das
doch dankend (und nicht zahlend) annehmen.
Ich frage ja auch nicht irgend jemanden, ob ich zum Nutzen
meiner Fenster irgenwo einen Vertrag abschliessen muss (ausser
dem Mietvertrag, aber den habe ich ja auch für die
Fernsehdosen abgeschlossen)
Hallo Paul,Eckard und Wiz haben Dir schon deutlich geantwortet.
Mit dem Mietvertrag hast Du natürlich nicht automatisch auch einen
Vertrag mit dem Kabelbetreiber.
(Leistungserschleichung ist strafbar!
Wo erschleiche ich mir denn etwas. Ich nutze nur das
vorhandene Angebot. Der Kabelnetzbetreiber (ish) muss doch
vielmehr dafür Sorge tragen, dass deren Leistungen abgerechnet
werden. ish könnte doch bspw. meine Dosen einfach im Keller
abklemmen, sobald nicht mehr gezahlt wird.
Auserordendlich extrem Deine Ansicht!Bei Dir besteht meiner Meinung nach Vorsatz zu Leistungserschleichung.Setz Dich nochmals hin und denke mal bei klarem Kopf darüber nach.
Gruss Gerhard