Kabelfernsehen - SAT Fernsehen
Ich bin Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft von drei Häusern mit jeweils 6 Wohneinheiten. Der Kabelgemeinschaftsvertrag über 18 Wohneinheiten ist ausgelaufen.
In unserem Haus möchten mindestens 4 Eigentümer Sat Fernsehen mit einer Gemeinschaftsanlage einrichten.
Ein Eigentümer der kein SAT Fernsehen haben möchte hat bis zur endgültigen Klärung (Gemeinschafts- oder Einzelvertrag) einen Übergangsvertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen.
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Ist das Rechtlich möglich, dass die anderen Eigentümer eine SAT Anlage installieren lassen?
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Meine Frau kommt aus einen nicht EU Ausland und möchte gern SAT Fernsehen empfangen. Gilt hier eine besondere Regelung und wo kann ich Diese eventuell
nachlesen?
Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus
mit freundlichen Grüssen
Arno