Kabelfernsehen - SAT Fernsehen

Kabelfernsehen - SAT Fernsehen

Ich bin Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft von drei Häusern mit jeweils 6 Wohneinheiten. Der Kabelgemeinschaftsvertrag über 18 Wohneinheiten ist ausgelaufen.
In unserem Haus möchten mindestens 4 Eigentümer Sat Fernsehen mit einer Gemeinschaftsanlage einrichten.

Ein Eigentümer der kein SAT Fernsehen haben möchte hat bis zur endgültigen Klärung (Gemeinschafts- oder Einzelvertrag) einen Übergangsvertrag für Kabelfernsehen abgeschlossen.

  1. Ist das Rechtlich möglich, dass die anderen Eigentümer eine SAT Anlage installieren lassen?

  2. Meine Frau kommt aus einen nicht EU Ausland und möchte gern SAT Fernsehen empfangen. Gilt hier eine besondere Regelung und wo kann ich Diese eventuell
    nachlesen?

Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus
mit freundlichen Grüssen
Arno

falsches Brett

Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus

Wer soll Dir denn da eine Antwort geben können?
Nur Du weißt, was im ETG-Vertrag steht.

Es ist Sache des bestellten Verwalters, im Rahmen einer Eigentümer-Versammlung (notfalls einer außerordentlichen) eine Klärung herbeizuführen.

Gruß G.