Kabelfernsehen trotz gekündigtem Vertrag ?

Hallo zusammen !

Hoffe ich finde hier Antworten für folgenden Sachverhalt :

Einzug zum 01.06. in eine neue Wohnung, das 4-Familien-Haus ist ans Kabelnetz angeschlossen.
Der Vermieter hat bei Unterschrift des Mietvertrages glaubhaft versichert, dass der Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber vor geraumer Zeit gekündigt wurde.
Er meinte noch, dass Kabelfernsehn alleinig an meine Geldbörse ginge und er nicht dafür aufkommt.Dazu passt, dass er eine Zahlung von Nebenkosten für Kabelanschluss im Mietvertrag ausschliesst.

Der Vormieter konnte Kabelfernsehen empfangen, und zwar in vollem Umfang, sprich auch private Sender.
Ich habs gestern probiert, auch ich kann das in vollem Umfang nutzen. Eigentlich unmöglich, wenn der VM sagt, es ist gekündigt…

1 . Wieso geht trotz Kündigung das volle Programm ?
2 . Was ist mit den Kosten für die Grundversorgung ? Sind die an anderer Stelle in den NK enthalten ?
3. Kann es sein, dass der Netzbetreiber vergessen hat abzuklemmen ?

Will ein böses Erwachen vermeiden, wenn ich jetzt beim Betreiber anrufe und ein Programmpaket Digital bestelle…
Was kann schlimmstenfalls passieren ?

P.S. Nicht vergessen, Kündigung des Anschlusses vermieterseitig ist erfolgt :wink:

Danke für Eure Antworten im Voraus!

Gruß Steve

  1. Kann es sein, dass der Netzbetreiber vergessen hat
    abzuklemmen ?

Hallo Steve,

tatsächlich kommt es vor, dass Kabelbetreiber einzelne Anschlüsse gar nicht erst abklemmen, sondern einfach davon ausgehen, dass früher oder später wieder ein Mieter einzieht, der einen Anschluß beantragt.

Eine Doppelzahlung für ein und denselben Anschluß wäre eh ausgeschlossen. Und was die Nebenkosten betrifft, da darf nur das abgerechnet werden, was auch im Mietvertrag aufgeführt ist.

Gruß!

Horst

Moin,

das sollte kein Problem sein. Du hast keinen Vertrag abgeschlossen.

Ich wohnte auch 'mal in einer solchen Wohnung. Der Kabelanschluß hat ca. 1 Jahr lang funktioniert. Irgendwann dann nicht mehr :smile:

Gruß,
Ingo

Hi,

alles hoffentlich fiktiv:

Einzug zum 01.06. in eine neue Wohnung, das 4-Familien-Haus
ist ans Kabelnetz angeschlossen.

gut für die Ms :smile:

Der Vermieter hat bei Unterschrift des Mietvertrages glaubhaft
versichert, dass der Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber vor
geraumer Zeit gekündigt wurde.

wird wohl auch so sein…

Er meinte noch, dass Kabelfernsehn alleinig an meine Geldbörse
ginge und er nicht dafür aufkommt.Dazu passt, dass er eine
Zahlung von Nebenkosten für Kabelanschluss im Mietvertrag
ausschliesst.

auch gut für die Ms

Der Vormieter konnte Kabelfernsehen empfangen, und zwar in
vollem Umfang, sprich auch private Sender.
Ich habs gestern probiert, auch ich kann das in vollem Umfang
nutzen. Eigentlich unmöglich, wenn der VM sagt, es ist
gekündigt…

gekündig heißt nicht abgeklempt

1 . Wieso geht trotz Kündigung das volle Programm ?

Kabeldeutschland klemmpt nicht sofort den Anschluß vom Verteiler ab, sonderen irgendwann.

2 . Was ist mit den Kosten für die Grundversorgung ?

nein

Sind die
an anderer Stelle in den NK enthalten ?

ist doch im MV ausgeschlossen worden

  1. Kann es sein, dass der Netzbetreiber vergessen hat
    abzuklemmen ?

jein, manchmal lassen sie die Anschlüsse Online, weil sie so mehr Kunden haben. Es können so wohl mehr Reklame etc. für Kabelfernsehen generiert werden. Ob ein Abnehmer dabei zahlen muss steht ja nicht dabei.

Will ein böses Erwachen vermeiden, wenn ich jetzt beim
Betreiber anrufe und ein Programmpaket Digital bestelle…
Was kann schlimmstenfalls passieren ?

Nichts, der Techniker spart sich den Weg fürs Anklemmen.

Ach ja, eine Rechnung wird nach Anmeldung ausgestellt.

P.S. Nicht vergessen, Kündigung des Anschlusses
vermieterseitig ist erfolgt :wink:

jaja vergiß mei nicht

vlg MC

PS: Wer Nerven hat könnte imho solange kostenfrei Nutzen bis abgeschaltet wird. Dann kann immer noch angemeldet werden.

Okay soweit so gut,

hört sich für mich so an als läge der Hund tatsächlich beim Netzbetreiber begraben :smile:
Gilt dann nur noch zu klären, welche Kosten auf einen „Neunutzer“ zukommen würden… Zahlt der dann eine Bereitstellungsgebühr + X für die in Anspruch genommenen Programm-Pakete ? Oder kommt da noch was zu ?
Kann ein potentieller Neukunde in einem solchen Fall problemlos einen Anschluss anmelden ?

Eins noch: Was wäre, wenn der Nutzer beim Betreiber ein Programmpaket in Anspruch nimmt und er aber auch Bundesliga gucken will, deren Rechte ab der kommenden Saison voll bei Premiere liegen ? Muss er dann mit Premiere einen separaten Vertrag abschließen und das Endgerät gegen Entgelt mieten bzw. leihen ?

Reicht für die Kopplung beider „Dienstleistungeen“ nicht ein Endgerät aus ?

Danke Euch für ernstgemeinte Antworten!

VLG

Jetzt wird es zu witzig. Was wäre, wenn er Fury gucken will und nur Lassy läuft…

Den Kram muss er gefälligst selbst klären. Würde und wenn steht im Mietrecht so direkt nicht drin, erst recht nicht, wenn es um’s Fernsehen geht.

:wink:

Horst