Hallo,
Habe eine Frage, wohne zurzeit bei meine Eltern, da ich Arbeitslos geworden bin.
Das heisst wir haben 2 haeuser auf ein gemeinsamen Grundstueck. Muss ich den Kabelfernsehen zahlen? Oder reicht das meine Eltern es nur tuen?
Hierbei kann ich keine verbindliche Antwort geben.
Auch distanziere ich mich von jeglichen Regressansprüchen die auf Grund von Missverständnissen durch meine Antwort ev. gestellt werden.
Wenn das ihre Häuser sind können sie in der Regel damit machen was sie wollen.
Haben sie einen Übergabepunkt so nennt man den Kabelanschluß den die Post Ihnen ins Haus legt und der ist angemeldet dann zahlen sie Gebühren an die Post.Und zwar in der Regel für die Anzahl der Teilnehmer im Haus. Man nennt das auch Wohneinheiten. Z.b. Haus 4 WE gleich ein Übergabepunkt und 4 Anschlüße
Wenn sie aber allein in dem Haus Wohnen und haben 5 Kinder und auch 5 Kinderzimmer so dürfen sie selbstverständlich in den Zimmern ihrer Kinder eine Antennen,bzw. Kabelsteckdose installieren.
Ich hoffe Sie haben mich Verstanden.
Und ich konnte Ihnen damit ein wenig Helfen.
Mfg Lueri
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Guten Tag,
Ja,
bei den Kabelnetzbetreibern wird nach Wohneinheiten gerechnet, eine WE ist ein Haus oder Wohnung mit Küche Wohnzimmer usw. Es können pro WE soviele Fernseher genutzt werden wie man will, aber jede WE muss angemeldet werden, in dem Fall man wohnt auf einem Grundstück mit 2 Häusern, muß man jedes Haus anmelden, ob es nun Eigentum der Eltern ist oder die Häuser verschiedener Besitzern gehören. Falls die Häuser einen gemeinsamen Kabelanschluß ( Übergabepunkt, ÜP) haben, kann man auch einen Mehrnutzervertrag abschließen, dieser ist deutlich günstiger als ein Einzelnutzervertrag.
Fall jedes Haus einen eigenen ÜP hat ist dies leider nicht möglich.Ob dies der Fall ist erfahren sie bei dem zuständigen Netzbetreiber, Unitymedia,Kabel Deutschland… Telefonnummer im Internet ersichtlich.
Übrigens, die Post hat mit den Kabelanschlüssen schon lange nix mehr zu tun, Anschlüsse werden seit Jahren von dem jeweiligen Netzbetreiber ans, besser ins Haus gelegt.