Kabelfersehen rückwirkend kündigen

Hallo.
Ich bin vor zwei jahren in eine andere Wohnung ohne Kabelanschluß gezogen. Mein Schwiegervater übernahm damals meine alte Wohnung und melderte sein KabelBW auch an. Ich allerdings habe es verschlafen diesen noch laufenden Vertrag zu kündigen. Als ich letztens meine Kontoauszüge wälzte, stellte ich fest daß ich immer noch Kabel BW bezahle(für 2009 und jetzt auch für 2010) ohne es zu nutzen. Für 2010 habe ich die Abbuchung per Bank zurückbuchen lassen und bekomme jetzt eine Mahnung von Kabel BW.
Kann mir jemand sagen wie ich aus dieser Sache am schnellsten herauskomme ohne den Beitrag für 2010 auch noch zahlen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus…

Hallo,

leider kenne ich mich hier rechtlich nicht aus. Tut mir leid.

Grüße
Melanie

Hallo

lt den AGB der KabelBW ist eine Rückwirkende Kündigung nur für vier Wochen zum Zeitpunkt der Mitteilung an KabelBW möglich.
Eine Kulanzregelung möchte ich jedoch nicht ausschließen.
Am besten mal den Sachverhalt UND die Ummeldebescheinigung oder eine Bestätigung der Gemeinde an KabelBW schicken.
Viel Erfolg und Gruß

Guten Tag,
leider war ich einige Zeit mit anderen Themen und Aufträgen zu stark beschäftigt, um mich den Fragen in wer-weiss-was widmen zu können. Dafür möchte ich mich entschuldigen.

Vereinfacht ausgedrückt: Ob der Anschluss genutzt wurde oder nicht, spielt dabei eine Rolle. Wenn man einen Kauf-, Miet- oder egal welche Art Verkauf abschließt und verpasst, diesen zu stornieren oder zu kündigen, ist dies eine ganz reguläre Forderung und muss somit auch bezahlt werden. Und wenn man dann meint, die Zahlung umgehen zu können, indem man die Zahlung in Rücklast gehen lässt, bleibt die Forderung der Firma trotzdem bestehen. Außerdem kommen dann noch Rücklastgebühren, evtl. Zinsen, Mahngebühren dazu bzw. es kann auch durch Rechtsanwalt, Inkasso bis hin zu Mahn- & Vollstreckung-Bescheid noch weiter gehen.
Da geht kein Weg drum rum.

Bei weiteren Fragen oder Problemen - da ich Kabel BW Vertriebspartner bin und zu diesen Dingen direkt beraten kann - bitte um Mail an [email protected] oder Anruf unter (07254) 985145.
Markus Scheurer (Inhaber MKS Computer & Internet Service)

@luxi72: Habe grad den Eintrag hierzu gesehen. Es gibt keine rückwirkende Kündigung, da ist eine falsche Formulierung, die außerdem den Sinn des Vorgangs verfälscht. Es gibt auch keine 4 Wochen, sondern es gibt 2 Wochen Widerrufsrecht, wenn man den Vertrag als „Haustürgeschäft“ abgeschlossen hat. Oder das Fernabsatzgesetz gilt, wenn man den Vertrag über die Kabel BW- oder eine externe Partner-Seite oder per Mail, Post o. ä. abgeschlossen hat. Wenn man eine Beratung beim Fachhandel bekommen hat, gilt, dass man den Händler ja aufgesucht hat, dann gilt gar keine Möglichkeit zur Stornierung. Bei Umzug gilt ein Sonderkündigungsrecht mit 6 Wochen Kündigungsfrist ab dem Datum des Meldens, wenn im neuen Wohnbereich kein Kabel BW möglich ist, z. B. bei Umzug in ein anderes Bundesland, in eine Stadt ohne Kabel-Anschluss, bei fehlendem Hausanschluss oder weil der neue Vermieter einem Kabel-Anschluss nicht zustimmt.
Eine Kulanzentscheidung kann gut möglich sein, hatte ich auch schon in anderen Fällen für Kunden. Aber grundsätzlich gilt erst mal der Vertrag, denn die Kulanz ist eben freiwillig.