Kabelführung vom Nachbarhaus in unser Haus

Am 24.9.1998 kauften wir ein Reihenmittelhaus mit eigener Flurnummer und eigener Grundbuchnummer.

Im Herbst 1998 kaufte mein Nachbar, das Reihenhaus neben uns.

Wir hatten Im Dezember einen Wasserschaden an der Außenwand /Brandschutzwand) zwischen UG und EG in unserem Haus festgestellt und deren Sanierung fand am 15.1.und 16.1.2013 statt.

Bei dieser Gelegenheit kamen unter dem Putz 4 Kabel zum Vorschein, die durch unsere Stahlbetonwand von 25 cm, durch die Dehnungsfuge vom 4cm und durch die Stahlbetonwand des Nachbarn geführt wurden. Das dies von unserer Seite aus erfolgte lässt sich daraus nachweisen, dass neben den 4 Bohrlöchern durch die die Kabel geführt wurden noch 3 weitere Bohrlöcher mit Bohrversuchen sichtbar sind die wahrscheinlich aufgegeben wurden da man auf Stahl getroffen ist.

Alle diese Kabel gehen durch beide Wände und sind im Sicherungskasten des Nachbarhauses angeschlossen.

3 Kabel sind 220 Volt und 1 Kabel ist Starkstrom

Die Kabel gehen in unserer Wand bis kurz über den Boden des 1.OG und dort wieder durch die Wand zum Nachbarn.

Die Kabel sind lt. Stromverteiler für das gesamte OG des Nachbarn bestimmt und 4 x extra abgesichert.

Die beiden Brandschutzmauern sind mit Löchern versehen durch die die Kabel einfach geführt worden und diese Bohrungen sind nicht abgeschottet sondern offen und nur auf kurz verputzt worden.

Es ist zu vermuten, dass durch die starke Erschütterung durch Bohrungen in der Stahlbetonaußenwand von 25 cm Dicke mit insgesamt 7 Bohrlöchern der Riss in der Wand entstanden ist, zumal dieser genau unter den Bohrlöchern beginnt. Dieser Riss ist der Grund für unseren Wasserschaden, da in der Dehnungfuge zwischen beiden Häusern Wasser steht, woher ist kommt ist nicht klar, ist aber für diese Schadensbeurteilung auch nicht relevant.

Der Bauträger und der Elektriker verweisen auf die Verjährung, was wahrscheinlich auch stimmt. Also können wir gegen diese Firmen nicht mehr vorgehen.

Es bleibt uns also nur die Möglichkeit – wenn es diese gibt – zivilrechtlich gegen den Nachbarn vorzugehen und die Verlegung der Kabel zurück in sein Haus zu verlangen.

Wir möchten diese Kabel bei uns im Haus nicht haben, da

a) 20 cm über dem jetzigen Wasserschaden die Kabel durch die beiden Wände und die Dehnungsfuge gehen und wenn das Wasser in der Dehnungsfuge steigt die Kabel zumindestens innerhalb der 4cm Fuge im Wasser liegen.

b) Wir müssen die Kabellegung bei einem Verkauf des Hauses angeben und das ist eine Wertminderung.

c) Wenn wir ein Leitungsrecht eintragen lassen dann ist das ebenfalls eine Wertminderung bei einem Verkauf.

d) durch diese Kabelführung ist und ein Folgeschaden von ca. 3000,00 Euro entstanden indem wir den Riss in der Wand verpressen lassen mussten, einschließlich Putz abklopfen, verputzen neu tapezieren, neu streichen.

Wir haben mit dem Nachbarn gesprochen und versucht eine Lösung herbeizuführen. Er ist der Ansicht, wenn der Brandschutz gewährleistet ist die Kabelführung so wie sie ist zu lassen! Ohne ein Leitungsrecht einzutragen.

Wie kann ich hier weiterkommen, was ist zivilrechtlich möglich??

Danke für eine Hilfe.

Joki

Am 24.9.1998 kauften wir ein Reihenmittelhaus mit eigener
Flurnummer und eigener Grundbuchnummer.

Alle diese Kabel gehen durch beide Wände und sind im
Sicherungskasten des Nachbarhauses angeschlossen.
Die Kabel sind lt. Stromverteiler für das gesamte OG des:Nachbarn bestimmt und 4 x extra abgesichert.

zivilrechtlich gegen den Nachbarn vorzugehen und die Verlegung der Kabel zurück in sein Haus zu verlangen.

Nach §1004 BGB und auch §823 BGB können Sie jede Störung Ihres Eigentums untersagen. Da hilft dann nur eine Klage.

Zitat:
":Nach §1004 BGB und auch §823 BGB können Sie jede Störung Ihres

Eigentums untersagen. Da hilft dann nur eine Klage"

Ok gibt es im Zivilrecht eine andere Verjährungfrist? Etwa ?? Jahre nach entdecken oder so??

Ich würde dann dem Nachbarn erst einmal eine Frist zur Beseitung und Rückverlegung der Kabel von 4 Wochen per Einschreiben/Rückschein setzen und dann weiter entscheiden.

Joki

Ich würde dann dem Nachbarn erst einmal eine Frist zur
Beseitung und Rückverlegung der Kabel von 4 Wochen per
Einschreiben/Rückschein setzen und dann weiter entscheiden.

Joki

Gut so. Einwurf Einschreiben, und da es der Nachbar ist, einfach persönlich übergeben.

Da kann ich leider nicht helfen. Da geht es bestimmt auch um Bauvorschriften etc. etc. Wenn es allerdings um Kabel im Wasser geht, wird sicherlich irgendwo eine Moeglichkeit bestehen, dass diese verlegt werden und wenn die sowieso verlegt werden muessen, hoffentlich dann auch in Deinem Sinne.
Viel Glueck

hallo Joki,

bitte geh mit dieser Angelegenheit zum Anwalt !!!
Lss ein Gutachten per gerichtsbescjluss erstellen und bestelle den gutachter nicht auf eigene Kosten, da es vor Gericht nicht akzeptiert wird.

Liebe Grüße und viel Erfolg bei Gericht von Nonne213