Kabelgebühr II

Hi,

ich habe mich von dem weiter unten geposteten artikel mal zu folgendem fiktiven fall inspririeren lassen.

Jemand (fiktiver natur) zieht um. Innerhalb der gemeinde nicht meldepflichtig (hab ich selbst aufm bürgeramt erlebt).
Sein (ebenso fiktiver) vormieter hat das kabel zwar abgemeldet, es wurde aber seitens des anbieters nie abgestellt, wodurch es immer noch einwandfrei empfangbar ist. Der strom wird ja auch sofort gekappt, sobald jemand auszieht.
Das läuft so 2 jahre. Kann man nun nicht mit greifendem gewohnheitsrecht argumentieren, da der zustand vom anbieter ja nie abgemahnt wurde. Von erschlichener leistung kann man ja nur bedingt sprechen, da der dienst ja DA ist.

für gedanken bin ich wieder dankbar

LG Alex:smile:

nachtrag
Hi nochmal,

die frage mit dem gewohnheitsrecht soll auch in die richtung gehn, ob der anbieter nach langer zeit so mirnixdirnix den anschluss sperren kann.

für gedanken bin ich wieder dankbar

LG Alex:smile:

Hi nochmal,

die frage mit dem gewohnheitsrecht soll auch in die richtung
gehn, ob der anbieter nach langer zeit so mirnixdirnix den
anschluss sperren kann.

Hallo Alex, mit dem gewohnheitsrecht würde ich vorsichtig sein, dies kann nach hinten losgehen, damit würde ich eine unerlaubte Benutzung zugeben und die hätten Anspruch auf Zahlung. Ohne Vertrag und einen Nachweis der Nutzung können die nix machen- aber auch die Leitung kappen. Ohne Balkon würde ich mich anmelden und sehr erstaunt über die bestehende Freischaltung sein…Lies mal die AGB der Kabelanbieter genau durch, die sind unter dem Strich zu nichts verpflichtet.
Was ich in diesem Land so Schei… finde, ist das alle nörgeln aber den Mut sich zu wehren keiner findet. Aktuell denke ich an die Abzocker der GEZ, über diese „rechtlich“ abgesicherte „Lohnerhöhung“ würde sich jede Kassiererin im Supermarkt freuen… ist nur so ein Gedanke…
mbg
shiny