Wie würde man handeln, wenn beim Unterschreiben eines Mietvertrags ein Beitrag zum Kabelfernsehen mit „derzeit 0,00€“ angegeben wird, eine Kabelfirma dann später jedoch bei der Nebenkostenabrechnung unangekündigt eine Gebühr von sagen wir mal ca. 15€ pro Monat berechnen würde? Müsste man soetwas zahlen? Wenn nicht, welche rechtlichen Grundlagen kann man hierzu durchlesen?
Hallo, man müsste zahlen. Denn bei Abschluss des Mietvetrages war wohl das Kabel nicht gebührenmässig angemeldet und somit richtigerweise mit „derzeit 0,00“ angegeben. Hat der Mieter Kabel dann hat er die Kosten zu tragen. Der Mieter hätte dann klar mit dem Vermieter vereinbaren müssen, dass Kabelgebührne imme r0,00 sidn.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Lieber Günter, danke für Deine Meinung
)
nur noch mal um sicher zu gehen: müsste die Kabelfirma nicht einen preis ankündigen? dann könnte die doch auch 100€ im Monat nehmen und immer noch auf der rechtlich richtigen seite sein?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
die Gebühren sind zumindest bei mir im Monat bei 14,50 €. Bei vielen Sonderverträgen sind die Gebühren auch niedriger. Offensichtlich hat der Vermieter mit Kabel DE einen erweiterten Vertrag geschlossen. Der Mieter hat ein Recht auf Einsicht in diese Rechnung. Ein Betrag wie hier von Dir symbolisch mit 100 € angesprochen wäre jedoch schon der Höhe nach grob unbillig.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]