Kabelquerschnitt ?

Hallo zusammen,

gibt es Tabellen oder sonstige Infos mit welchem Kabelquerschnitt (Steuerleitung, Schlauchleitung) mit 2 bzw. 3 Adern bis zu welchem Strom bzw. Spannung belastet werden kann?

Also kurz den Querschnitten Ströme und Spannnungen zugeordnet werden?

Danke Euch
Grüße
Chris

Hi!

gibt es Tabellen oder sonstige Infos mit welchem
Kabelquerschnitt (Steuerleitung, Schlauchleitung) mit 2 bzw. 3
Adern bis zu welchem Strom bzw. Spannung belastet werden kann?

Also kurz den Querschnitten Ströme und Spannnungen zugeordnet
werden?

Ja, natürlich. Die Ferlegeart (Unter-Putz, Auf-Putz, …) und ein paar andere Parameter gehen da auch noch ein. Diese Tabelle findest du (zumindest in Österreich) im TAEV (Technische Anschlussbedingungen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen).

Bye
Hansi

hallo christine,

einmal google befragt und du wärst auf folgenden link gestoßen: http://www.chief-rocker.de/Grundlagen/der_richtige_k…

gruß
ann

Hi Chris,

Fachkunde Elektrotechnik im Netz: http://www.von-grambusch.de/

mfg
W.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dank Euch für die Hinweise!

Aber einiges hab ich auch schon gefunden,
die Tabellen enden immer bei 1.5mm²!!
Ich brauche konkret Daten für 0,75 mm² Kabelquerschnitt??

Grüße
Chris

Hi!

Aber einiges hab ich auch schon gefunden,
die Tabellen enden immer bei 1.5mm²!!
Ich brauche konkret Daten für 0,75 mm² Kabelquerschnitt??

Bei Installationen im Haushalt oder in Fabrikshallen o.ä. muss der Querschnitt immer zumindest 1.5mm² sein. Das ist aus mechanischen Gründen so, weil dünnere Drähte reißen oder brechen könnten (beim Verlegen, durch Alterung, durch die Witterung, …). Für E-Herd glaub ich sind 2,5mm² vorgeschrieben. All diese Mindestquerschnittswerte gelten auch für Steuer- und Signalleitungen. Ich weiß jetzt aber nicht genau, in welchem Bereich (weil Telefon, Netzwerk, Feuermelder, … brauchen ja nur dünne Drähte).

Wenn du also eine Leitung im Haus verlegen willst, musst du unbedingt 1,5mm² verwenden.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Sicherung. Die Sicherung wird nämlich immer am Anfang einer Leitung (also zB im Sicherungskasten von dem aus alle Leitungen quer durchs Haus gehen). Deren Aufgabe ist einzig diese eine Leitung vor Überhitzung zu schützen. Sogesehen ist also die Sicherung ein thermisches Abbild der Leitung. Wenn es der Leitung auf Grund zu hohem Strom (durch Eigenerwärmung) zu warm wird, muss vorher die Sicherung zu warm werden und durchbrennen (bzw. der Leitungsschutzautomat (beachte den Namen!) auslösen).

Darum kommts bei der Auswahl der Sicherung auch auf die Verlegeart der Leitung drauf an. Wenn die Leitung einbetoniert wird (also Verlegung im Putz), kann sie viel Wärme abführen und darf daher höher abgesichert werden. Liegt die Leitung in einem engen Kabelschacht mit vielen anderen Leitungen (die selbst auch Erwärmung beisteuern) muss sie mit geringerem Strom abgesichert werden.

Die Tabellen für die Leitungsbelastbarkeit in elektrischen Anlagen (dazu zählen auch Haushalte) geben also immer den Wert der vorzuschaltenden Sicherung an. Und da 0,75mm² nie verlegt werden dürfen, gibts auch keine Sicherungswerte. :smile:

So, jetzt hab ich dir sehr ausführlich ins Gewissen geredet, keine 0,75mm² Leitung zu verlegen. Falls du so ein Kabel aber quer duch den Raum legen willst, also ein bewegliches Gerät damit anschließen willst, ist das schon zulässig (siehe Radio, Rasierapparat, …). Und falls du nun wissen willst, wie viel Strom dieses Gerät „ziehen“ darf, dann geb ich hier vorsichtig den Schätzwert 6A ab. Komme aber jetzt bitte nicht auf die Idee, diese Leitung fix zu verlegen, weil du damit einen Fehler machst.

Außerdem: als Laie darfst du überhaupt keine elektrischen Betriebsmittel mit Spannungen über 50V anschließen! Also auch wenn es mittlerweile schon fast zum „populärwissenschaftlichen Allgemeinwissen“ gehört, wie man die 3 Drähte in einem Kabel anschließt, ist es trotzdem verboten. Eine Gasleitung traust du dir ja auch nicht selbst zu verlegen, obwohl es noch einfacher ist, oder?

Bye
Hansi

Zwischenfrage…

Außerdem: als Laie darfst du überhaupt keine elektrischen
Betriebsmittel mit Spannungen über 50V anschließen!

Wo genau steht das?
Würde mich mal interessieren…

Grüße
Daniel

Hi!

Außerdem: als Laie darfst du überhaupt keine elektrischen
Betriebsmittel mit Spannungen über 50V anschließen!

Wo genau steht das?
Würde mich mal interessieren…

Im Lehrbuch das wir damals in der HTL hatten. :smile:

Nein, Spaß bei Seite, in Österreich (und sicher auch in Deutschland) ist die Installation/Montage/Reparatur/… von elektrischen Betriebsmitteln mit Spannungen über 50V AC und 25V DC (die Zahlen können auch anders sein, da bin ich mir nicht sicher) für Laien verboten.

Anders ausgedrückt: um mit Spannungen über 50V zu arbeiten, muss man vorher eine einschlägige Ausbildung (Elektriker-Lehre, HTL für Elektrotechnik mit Matura, …) gemacht haben. Dafür gibts genaue gesetzliche Regelungen, ich weiß aber ned welche Gesetze dafür zuständig sind.

Bye
Hansi

Hallo,

Außerdem: als Laie darfst du überhaupt keine elektrischen
Betriebsmittel mit Spannungen über 50V anschließen!

Wo genau steht das?
Würde mich mal interessieren…

das steht in einer VDE-Vorschrift deren genaue Nummer ich jetzt
natürlich nicht im Kopf habe, die aber definiert, was
„(elektotechnische) Laien“, (elektotechnisch)eingewiesenes
Personal und (elekrotechnische) Fachkräfte sind.

Da wird definiert, was (elektrotechn.) Laien dürfen (nämlich nix,
wenn irgend ein Gefährdungspotential vorhanden ist)
und wie Geräte und Anlagen auszusehen haben, die von Laien
bzw. von eingewiesenen Personen oder Fachkräften bedient oder
in denen gearbeitet wird (-> Schutzklassen).

Auf alle Fälle dürfen Laien keine Installationen vornehme,
wenn die Spannung höher als Schutzkleinspannung ist.

Außerden steht in einer VDE-Norm, was „Schutzkleinspannung“
ist und welche sonstige Maßnahmen dazu führen, daß keine
Gefährdung von elekt. Geräten und anlagen ausgeht.
Ei Link dazu:
http://www.region-online.de/bildung/fds/klassen/fo12…
Mit Suchmaschine und den genannten Stichwörtern findest Du leicht
noch mehr Infos. An die VDE-Normen kommst Du so allerdings nicht,
weil man sich die ordentlich bezahlen läßt.
Gruß Uwi

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Danke. kwt
Gruß
Daniel

Hallo Uwi,

das steht in einer VDE-Vorschrift deren genaue Nummer ich
jetzt
natürlich nicht im Kopf habe, die aber definiert, was
„(elektotechnische) Laien“, (elektotechnisch)eingewiesenes
Personal und (elekrotechnische) Fachkräfte sind.
Da wird definiert, was (elektrotechn.) Laien dürfen (nämlich
nix,
wenn irgend ein Gefährdungspotential vorhanden ist)
und wie Geräte und Anlagen auszusehen haben, die von Laien
bzw. von eingewiesenen Personen oder Fachkräften bedient oder
in denen gearbeitet wird (-> Schutzklassen).

Ist ja schön, daß das irgendwo geschrieben steht.
Allerdings kann man von niemanden erwarten, schon garnicht von einem Laien, daß er Gesetze befolgt, die unter Verschluß gehalten werden.

Jörg

Hi Chris,

Steht in der DIN VDE 0298-4 und ist von der Leitungsart bzw. Isolierwekstoff und zuläßiger Betriebstemperaur abhängig.
Strombelastbarkeit von flexibelen Leitungen und Umgebungstemteratur=30°C.
Z.B.
Strombelastbarkeit nach Anzahl der belasteten Adern nach Spalten 1+5
A07RN-F 1x0,75mm² =15A
H07RN-F 2/3x0,75mm² =12A

Absicherung erfolgt in der nächst kleineren Absicherungsgröße.
In diesem Fall-Beispiel:
A07RN-F = 10A
H07RN-F = 10A

Bei Steuerleitungen mit mehr als 3 belasteten Adern, wird die Absicherung auf 6A reduziert.

mfg
Wolfgang

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Hallo Uwi,

Allerdings kann man von niemanden erwarten, schon garnicht von
einem Laien, daß er Gesetze befolgt, die unter Verschluß
gehalten werden.
Jörg

naja, das kann man nur evtl. so sehen.
Mich ärgert es auch, wenn man für wirklich sicherheitsrelevante
Sachen erst ordentlich löhnen muß, bevor man den Vorschriften
nachkommen kann.

Ob es für Laien nun so auszulegen ist, daß man tun kann, was man
will, bloß weil man nicht weiß was man tut, ist das aber schon
ein bischen schiefes Rechtsverständnis.
In dem Sinne kann sich jeder dumm stellen und wäre vor Strafe
sicher. Das ist natürlich in Praxis nicht so.

Da gilt eher der Grundsatz:
„Wenn man keine Ahnung von etwas hat, muß man die Finger
unbedingt davon von weglassen.“

Es gilt immer noch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

Allerdings gibt es wohl auch den Rechtsgrundsatz, daß
Handeln im guten Glauben strafmildernd wirkt.
Gruß Uwi

Hallo Uwi,

naja, das kann man nur evtl. so sehen.
Mich ärgert es auch, wenn man für wirklich
sicherheitsrelevante
Sachen erst ordentlich löhnen muß, bevor man den Vorschriften
nachkommen kann.

Es wäre eigentlich selbstverständlich, daß wenn Vater Staat rechtsverbindliche Vorschriften festsetzt er auch gefälligst dafür zu sorgen hat, daß sich jedermann kostenlos darüber informieren kann.

Ob es für Laien nun so auszulegen ist, daß man tun kann, was
man
will, bloß weil man nicht weiß was man tut, ist das aber schon
ein bischen schiefes Rechtsverständnis.
In dem Sinne kann sich jeder dumm stellen und wäre vor Strafe
sicher. Das ist natürlich in Praxis nicht so.

Was hat das mit Rechtsverständnis zu tun ? Man kann den Leute doch nicht vorwerfen, wenn sie dumm gehalten werden.

Da gilt eher der Grundsatz:
„Wenn man keine Ahnung von etwas hat, muß man die Finger
unbedingt davon von weglassen.“

Sei mal ganz ehrlich: Wer tut das schon ? Wer lebt schon sein ganzes Leben nach Vorschrift ? Geht das heute überhaupt noch ?

Es gilt immer noch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

Fragt sich nur, wer bestraft werden sollte: Jemand der Vorschriften mißachtet, die er nicht kennen kann oder derjenige, der diese Vorschriften unter Verschluss hält.

Allerdings gibt es wohl auch den Rechtsgrundsatz, daß
Handeln im guten Glauben strafmildernd wirkt.

Leider nur ein schwacher Trost :frowning:

Jörg

BG usw.
Hallo,

durchaus kann man sich über neue Gesetze informieren.
z.B.: http://www.bmwi.de/Navigation/Arbeit/Arbeitsschutz/g…

Durch die EG Gesetzgebung ist bei der Beurteilung nur eine VDE Vorschrift Gesetz wenn sie als EN erscheint. Maßgebend bei der früheren gesetzlichen Behandlung der VDE war die UVG1 und dann in Verbindung die UVG4. Ansonsten hat die VDE keinerlei gesetzliche Kraft. Diese hatte sie nur durch die 2te Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahr 1938. Und auch nur dann, wenn eine Zahl von Fachleuten (wieviel?) nicht eine andere Meinung vertraten.
Gestzestexte sind auch bei der BG umsonst:
http://www.bgfe.de/pages/gesetze/staatlich.htm

Hier noch eine Anmerkung zu den Belastung der Durchmessen nach VDE 0800
Nach VDE 0800 geht es nach Drahtdurchmesse und nicht nach Querschnitt.
Ich wede die Reihe so aufbauen: 1: Durchmesser in mm; 2: Querschnitt in mm²; 3: Widerstand in Ohm/m; 4: Dauerstrom in A.

0,5/0,2/0,1/2,5
0,6/0,3/0,065/3,7
0,8/0,5/0,037/6,0
1,0/0,8/0,023/10,0
1,4/1,55/0,012/16
1,8/2,55/0,007/21,0

Da nach VDE 0100 innerhalb einer Schaltanlage der Querschnitt um 2 Stuffen kleiner gewähllt werden darf, ist o.g. Tabelle für die Verdrahtung auch maßgebend. Eine mechanisch Stabilität für die Verlegung von Kabel und Leitungen brauchen für Verdrahtungen innerhalb eines Schaltgerätes nicht berücksichtigt werden. Das währe ja auch schlimm, ich denke Leiterbahnen mit ein Mindesquerschnitt, wie groß soll die Simatik werden? Eine BUS-Technik währe nicht denkbar.
Danke
F.-M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dank euch herzlichst für die Mühe!!!
Jetzt weiß ich Bescheid.

Viele Grüße
Chris

Hi Uwi,
hast theoretisch Recht. Ich kann mich gut erinnern, dass ich erst einen Lehrgang machen musste um den „EEB-Schein“ (Einzel-Erichtungs-Berechtigung)zu bekommen. Nur damit konnte man (Schuko)Steckdosen oder Stecker kaufen.
Heute liegt das Zeug in jedem Baumarkt rum.
Tja, der Commerz ist offentsichtlich kräftiger als VDE und DIN.

cu
Kalle