Hallo Juristen,
es geht um die per Lastschrift eingezogenen monatlichen Beiträge zum Kabelvertrag. Sorry wenn’s zu viele komplizierte Details enthält, ich weiß aber nicht, was ich davon sinnvoll weglassen könnte.
Person A zieht aus einer Wohnung von Eigentümer E aus. Person A hat einen Kabelvertrag mit Firma F, zu dem ihn E gewzungen hat (mündlich wurde von E dem A gegenüber versichert, dass der Kabelvertrag obligatorisch ist). Die schriftliche fristgemäße Kündigung geht bei F verschütt, aber A kann nicht belegen, dass er die Kündigung versandt hat. Zum Beschwichtigen rät F dem A, mit dem Nachmieter B die Sache zu regeln, indem sich B (inzwischen rückwirkend) zum Einzug anmeldet. B weigert sich lange, irgendetwas zu unternehmen. Nach einigen Monaten entschliesst sich A endgültig den Vertrag zu kündigen ohne auf eine Reaktion von B zu warten. Zu diesem Zeitpunkt ist B bereits schon nicht mehr Mieter, da er nach nur einem halben Jahr bereits seinerseits auszieht.
Insgesamt bezahlt A 9 Monatsgebühren, wovon B 6 Monate Mieter war, die weiteren 3 Monate ist die Wohnung leer.
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Frage: Hat A gegenüber F, gegenüber B oder gegen E (insbesondere letzte 3 Monate) irgendwelche Ansprüche, oder ist er einfach nur Opfer von Arschloch-Verhalten?
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Frage: Kann man überhaupt Kabelvertragspartner sein, wenn man in keinerlei Beziehung zu der betreffenden Wohnung steht? (Weder Mieter, noch Eigentümer noch irgendwas anderes)
Viele Grüße und vielen Dank für jeden hilfreichen Kommentar!
mauschu
Hallo!
Nicht ganz einfacher Fall, deswegen hat sich wahrscheinlich noch keiner getraut, hier was zu schreiben.
Ich will mal unter Ausschluss jeder Gewährleistung ein bisschen philosophieren:
- Frage: Hat A gegenüber F, gegenüber B oder gegen E
(insbesondere letzte 3 Monate) irgendwelche Ansprüche, oder
ist er einfach nur Opfer von Arschloch-Verhalten?
Folgende Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht:
Anspruch gegen F:
A kann sich eventuell gegenüber F auf Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen und die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen verlangen.
Anspruch gegen B:
Da gegenüber B kein Vertrag besteht, bleibt für A höchstens ein Anspruch aus rechtsgrundloser Bereicherung gem. § 812 BGB. Auch hier gibt es aber Haken und Ösen.
Beide Anspruchsgrundlagen sind aber sehr schwammig. Der Erfolg ist ziemlich ungewiss. A sollte sich, wenn er das Geld zurückhaben will, auf jeden Fall an einen Rechtsanwalt wenden.
- Frage: Kann man überhaupt Kabelvertragspartner sein, wenn
man in keinerlei Beziehung zu der betreffenden Wohnung steht?
(Weder Mieter, noch Eigentümer noch irgendwas anderes)
Man kann. Da Vertragsfreiheit gilt, kann man vom Grundsatz her über alles Verträge schließen, egal, ob man seine eigene Leistung erbringen kann oder ob man überhaupt fähig ist, die Gegenleistung abzurufen.
Gruß, Holger Tonn
Hallo Mauschu,
bin kein Jurist, aber ich sehe hier schwarz für A.
- Frage: Hat A gegenüber F, gegenüber B oder gegen E
(insbesondere letzte 3 Monate) irgendwelche Ansprüche, oder
ist er einfach nur Opfer von Arschloch-Verhalten?
Gegenüber F hat er sicherlich keine Ansprüche. Er kann die Kündigung nicht nachweisen und akzeptiert anschließend, dass der Vertrag weiterläuft.
Gegenüber B ist die Frage, ob ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist. Dann kommt aber auch wieder die Frage der Beweisbarkeit.
Gegenüber E könnte ich mir höchstens dann eine Schadenersatzforderung vorstellen, wenn die Bedingung, einen Kabelanschluß zu beantragen, unrechtmäßig war. (Etwa nach Wohnungsbindungsgesetz.) Da das aber auch nur mündlich lief, ist wieder die Frage der Beweisbarkeit.
So hat A nach mißglückter Kündigung die weitere Gültigkeit des Vertrages akzeptiert. Er hätte zumindest ab diesem Zeitpunkt sofort wieder kündigen müssen. Dass er für B bezahlt hat und schließlich noch drei Monate mehr, ist m.E. sein eigener Fehler.
Gruß!
Horst
- Frage: Kann man überhaupt Kabelvertragspartner sein, wenn
man in keinerlei Beziehung zu der betreffenden Wohnung steht?
(Weder Mieter, noch Eigentümer noch irgendwas anderes)
Viele Grüße und vielen Dank für jeden hilfreichen Kommentar!
mauschu
Danke
Vielen Dank euch beiden!!!
Gruß
mauschu