Kachelboden ersetzen

Guten Tag allerseits,
Ich habe folgendes Problem.
Im Jahr 2002 zog ich in eine Wohnung die von schimmel unter dem Laminart befallen war. Der Vermieter kaufte Kacheln aber ließ diese von mir verlegen, da er keinen Handwerker bestellen wollte. Dazu muss ich sagen das ich zwar Handwerklich sehr begabt bin aber eben kein Fliesenleger. Unter den fliesen befindet sich eine art von Holzplatten mit Estrich Belag. Jetzt 2010 wo ich ausgezogen bin sind Risse im Boden entstanden und ein zwei Stellen sind abgeplatzt. Jetzt will er die Böden ersetzt haben, und den Hausflur soll ich auch noch renovieren.
Muss ich das?
Bitte um Hilfe
Danke Ralli

Hallo,
das mit dem Kachelboden ist eine sehr kniffelige Sache. Normalerweise ist ein Vermieter für den Bodenbelag zuständig. Und wenn sie diesen selbst verlegt haben, hat das mit der Übernahme der dadurch entstandenen Schäden nicht viel zu tun. Immerhin haben sie ihm ja nur einen Gefallen getan. Es kann sowieso sein, dass, falls die Ansprüche berechtigt sind, diese schon verjährt sind. Da müssten Sie sich besser noch einmal erkundigen. Ich würde sagen, dass sie nicht verpflichtet sind, diese entstandenen Schäden zu ersetzen. Renovierung des Flures: Wie sind sie denn eingezogen? In eine renovierte Wohnung incl. Flur? Dann müssen sie diese/diesen auch renoviert hinterlassen. Oder was ist im Mietvertrag vereinbart. Ich rate ihnen, eine andere Meinung einzuholen.
Gruß
U.M.

Hallo
Da du keinen Handwerksbetrieb hast(Gewerbe)gibt es auch keine Gewärleistung!Der kann dir garnichts.
mfg Doserl

Hallo,
tut mir leid, doch das ist keine praktische Frage, sondern eine juristische, bei der es sicherlich auf den Mietvertrag und die genauen Umstände ankommt. Da kann ich nur die Seite www.frag-einen-anwalt.de empfehlen, wo man für relativ wenig Geld eine anwaltliche Auskunft bekommen kann. Wenn die positiv ausfällt, reicht es vielleicht gegenüber dem Vermieter schon aus, zu sagen, dass man sich eine anwaltliche Auskunft eingeholt hat, damit er auf seine Forderung verzichtet. So würde ich persönlich vorgehen.

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Hallo
Da du keinen Handwerksbetrieb hast(Gewerbe)gibt es auch keine
Gewärleistung!Der kann dir garnichts.
mfg Doserl

Danke du hast recht

Danke

Danke.

Hallo, Ralli,für diese Rechtsfragen bin ich leider überfragt,würde zu einer Rechtsauskunft gehen.Gruß Dieter