Kachelofen-Einsatz defekt

Eine 80-jährige Witwe wohnt seit 1960 in einer Mietwohnung, die mit einem
Kachelofen beheizt wird. Die Mieterin hat vor Jahren auf eigene Kosten -wie auch
weitere Mieter, einen Ölheizungs-Einsatz einbauen lassen.
Der Einsatz ist nun defekt bzw und nicht mehr zulässig, die Wohnung seit
Wochen nicht mehr beheizbar. Der neue Einsatz soll 8.000 € kosten.
Das ist für die alte Dame wirtschaftlich nicht tragbar und macht auch keinen
Sinn, da diese Investition sich nicht mehr amortisiert.
Ist nun der Vermieter verpflichtet, für die Beheizbarkeit der Wohnung zu sorgen?
Bisher weigert er sich.

Grundsätzlich ja.
allerdings gab es doch eine funktionierende Heizung, mit Kachelofen.

Den hat man mit Zustimmung und eigenen Kosten auf Ölfeuerung umstellen lassen.

Nun gut.

Und dann muss man das jetzt auf eigene Kosten auf Holzfeuerung rückbauen lassen. Es sei denn (!) der Vermieter hat den umgebauten Kachelofen nun in seinen Besitz und als angemietete Wohnungsausstattung übernommen.

Dann müsste er ihn auch instand halten oder erneuern.

ist nun allerdings der ganze Ofen ( nicht nur der Umbaueinsatz auf Öl) wegen geänderter Umweltauflagen/Brandsicherheit etwa, unzulässig, so muss der Vermieter eine neue Heizung einbauen lassen.
ggf. könnten dann Kosten auf den Mieter zukommen (Mieterhöhung wg. Modernisierung).

MfG
duck313

Jeder Ofen muss regelmäßig vom Bezirksschornsteinfeger kontrolliert werden. Das kostet. Ich bin sicher, dass der Vermieter bisher die Schornsteinfegerrechnungen bezahlt hat (weil er der Auftraggeber war/ist) und die Kosten als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt hat. Wenn der Ofen die heutigen Anforderungen nicht mehr erfüllt, ist der Vermieter in der Pflicht. Da führt kein Weg dran vorbei. Also Brief an den Vermieter, Forderung den Ofen/die Heizung in den gesetzlich erforderlichen Immissionszustand zu bringen und bei Weigerung einen Anwalt einschalten. Man muss immer davon ausgehen, dass eine langjährige alte Mieterin weniger bezahlt als ein Neumieter und dass der Vermieter das „Altlastenproblem“ auf diese Weise lösen will also hofft, dass die Mieterin auszieht. Die Mieterin ist aber nach dieser langen Zeit und ihrem Alter her unkündbar solange sie die Miete zahlt.
Udo Becker