Wir haben ein Haus vermietet und dort einen Kachelofen einbauen lassen, die Kosten hierfür wollen wir beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzamt will nun von uns wissen, ob es sich bei der angegebenen Mieteinnahme um eine Warm- oder Kaltmiete handelt. Wie wirkt sich das auf die Absetzbarkeit aus?
Vermutlich möchte das Finanzamt das aus einem ganz anderen Grund wissen: Allgemein gibt man in der Anlage V die gesamten Mieteinnahmen inklusive der Nebenkostenvorauszahlung an (also die Warmmiete) und setzt dafür auf der Rückseite die verauslagten Nebenkosten (also die Differenz zwischen Warm- und Kaltmiete) ab. Es könnte also durchaus sein, dass das Finanzamt nur prüfen möchte, was Ihr da eigentlich angegeben habt.
Grüße, Igor.
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