Käufer behauptet, Päckchen wäre leer

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand einen Tipp für mein weiteres Vorgehen geben.

Ich habe bei eBay eine Digicam verkauft, der Käufer hat bezahlt, ich habe das Päckchen verschickt, es ist bei ihm angekommen… Bis hier hin alles super.
Allerdings behauptet er, dass in dem Päckchen nur ein paar paar Zeitungsseiten als Polstermaterial gewesen wären, aber keine Kamera. Die Verpackung war angeblich ganz offensichtlich ungeöffnet.

Der Verkaufspreis betrug ca. 80€. Er hat mit rechtlichen Schritten gedroht. Wenn abzusehen ist, dass ich eine eventuelle Gerichtsverhandlung verlieren würde, zahle ich doch lieber sein Geld zurück, bevor auch noch massig Anwalts- und Gerichtskosten auf mich zu kommen.

Hi

ich hoffe hier kann mir jemand einen Tipp für mein weiteres
Vorgehen geben.

Kannst Du beweisen, daß die Kamera im Päckchen war als Du es verschickt hast?
Dem Käufer dürfte der „Beweis“, daß das Päckchen leer war ja nicht schwer fallen.

Wenn Du es nicht beweisen kannst, dann sieht die Sache wohl schlecht für Dich aus.
Wie sehen die Bewertungen des Käufers aus? Kann man daraus schließen, daß er vielleicht schon mal ein leeres Päckchen bekommen hat?

Gruß
Edith

Hallo,

unversichert Verschickt? Wird nicht bei der Post das Gewicht gewoggen?
Du solltest dem Käufer erst mal erklären das du der Sache nachgehen wirst, da du die Kamera nun mal mitgeschickt hast! Solltest du dem Käufer das Geld zurück erstatten ist das quasi zugegeben das du die Kamera nicht verschickt hast!

Gruß

Hallo,

Kannst Du beweisen, daß die Kamera im Päckchen war als Du es
verschickt hast?
Dem Käufer dürfte der „Beweis“, daß das Päckchen leer war ja
nicht schwer fallen.

Ob das so einfach ist? Dann dürfte man wohl bei jedem Versand erst einmal notariell bescheinigen, dass die Ware ordnungsgemäß verpackt wurde. Der Käufer kann immer behaupten, er habe nur leere Verpackungen erhalten. Der Käufer kann auch das Paket öffnen, die Ware herausnehmen und dann behaupten, er habe nur einen leeren Karton erhalten.

Die einzige Möglichkeit besteht nur im Versand als Paket. Nur in diesem Fall wird die Ware gewogen. Jedoch wird gerade diese Versandart durch die Deutschen nicht akzeptiert.

Hi

Kannst Du beweisen, daß die Kamera im Päckchen war als Du es
verschickt hast?
Dem Käufer dürfte der „Beweis“, daß das Päckchen leer war ja
nicht schwer fallen.

Ob das so einfach ist? Dann dürfte man wohl bei jedem Versand
erst einmal notariell bescheinigen, dass die Ware
ordnungsgemäß verpackt wurde. Der Käufer kann immer behaupten,
er habe nur leere Verpackungen erhalten. Der Käufer kann auch
das Paket öffnen, die Ware herausnehmen und dann behaupten, er
habe nur einen leeren Karton erhalten.

Ich habe „Beweis“ ja in Anführungszeichen gesetzt, weil ich genau auf so ein Vorgehen angespielt habe.
Der Käufer kann sich ja sogar locker einen Zeugen nehmen, wenn er vorhat zu betrügen. Im Gegensatz zum Verkäufer weiß er ja, daß er einen Betrug plant.

Die einzige Möglichkeit besteht nur im Versand als Paket. Nur
in diesem Fall wird die Ware gewogen. Jedoch wird gerade diese
Versandart durch die Deutschen nicht akzeptiert.

Daher wird die Beweislast wohl beim Verkäufer liegen.

Gruß
Edith

hallo steven.

Die einzige Möglichkeit besteht nur im Versand als Paket. Nur
in diesem Fall wird die Ware gewogen.

die ware wird in jedem fall gewogen. nur hat man bei einem päckchen keinen nachweis bzgl. des gewichts.
man könnte nur noch hoffen, daß im verteilzentrum jedes paket nochmal gewogen wird, und daß diese daten protokolliert werden.
wenn natürlich der paketabholer oder die nette bäckereifachverkäuferin in der postagentur die ware gestohlen hat, wird man im verteilzentrum auch nur das papier gewogen haben können - der schuß könnte für den verkäufer also nach hinten losgehen. aber immerhin würde sich der kreis der verdächtigen einschränken.

Jedoch wird gerade diese
Versandart durch die Deutschen nicht akzeptiert.

wie kommst du denn da drauf? jeder gründliche, sicherheitsliebende deutsche wird die versandart „paket“ akzeptieren, sobald der warenwert die versandkosten übersteigt :smile:

gruß

michael

hallo edith.

Ich habe „Beweis“ ja in Anführungszeichen gesetzt, weil ich
genau auf so ein Vorgehen angespielt habe.
Der Käufer kann sich ja sogar locker einen Zeugen nehmen, wenn
er vorhat zu betrügen. Im Gegensatz zum Verkäufer weiß er ja,
daß er einen Betrug plant.

das kann der verkäufer genauso. falschaussage hin oder her, zweifelsfrei nachweisen läßt sich in solchen fällen ohnehin selten etwas.
umso mehr kommt’s natürlich drauf an, wer am glaubwürdigsten auftritt.

Daher wird die Beweislast wohl beim Verkäufer liegen.

die beweislast liegt beim käufer. schließlich beschuldigt er den verkäufer, ein leeres päckchen verschickt zu haben.

gruß

michael

hallo,

wie kommst du denn da drauf? jeder gründliche,
sicherheitsliebende deutsche wird die versandart „paket“
akzeptieren, sobald der warenwert die versandkosten übersteigt

Aus Erfahrung. Praktisch wird eine Paketlieferung zum Preis einer Warensendug verlangt. Leider übersteigt der Geiz das Sicherheitsbewusstsein. Dass lässt sich nicht nur beim Versenden einer Ware feststellen.

Hi

Ich habe „Beweis“ ja in Anführungszeichen gesetzt, weil ich
genau auf so ein Vorgehen angespielt habe.
Der Käufer kann sich ja sogar locker einen Zeugen nehmen, wenn
er vorhat zu betrügen. Im Gegensatz zum Verkäufer weiß er ja,
daß er einen Betrug plant.

das kann der verkäufer genauso.

Schon klar. Aber da in diesem Fall der Verkäufer die Frage gestellt habe, gehe ich mal der einfachheithalber davon aus, daß er die Ware verschickt hat.

umso mehr kommt’s natürlich drauf an, wer am glaubwürdigsten
auftritt.

Oder die besseren Zeugen hat.

Daher wird die Beweislast wohl beim Verkäufer liegen.

die beweislast liegt beim käufer. schließlich beschuldigt er
den verkäufer, ein leeres päckchen verschickt zu haben.

Hier habe ich angenommen, daß der Käufer „Beweisfotos“ und/oder einen „Zeugen“ hat und daher der Verkäufer den Gegenbeweis antreten muß.

Im Steitfall wird es wohl wirklich auf das bessere Auftreten rauslaufen.

Wie auch immer: Ich habe den Eindruck, daß sich bei ebay immer mehr unlautere Gesellen aufhalten.

Gruß
Edith

Kannst Du beweisen, daß die Kamera im Päckchen war als Du es
verschickt hast?Dem Käufer dürfte der „Beweis“, daß das Päckchen leer :war ja nicht schwer fallen.

Naja, so wie er plötzlich Zeugen aus dem Hut zaubern kann, die beim Öffnen des Päckchens dabei waren, genauso hätte ich natürlich Zeugen, die beim Einpacken dabei waren.

Wie sehen die Bewertungen des Käufers aus? Kann man daraus
schließen, daß er vielleicht schon mal ein leeres Päckchen
bekommen hat?

Alle seine Bewertungen (ca. 50) waren bisher positiv.

Also besser einfach das Geld zurück überweisen und nächstes Mal schlauer sein? Genau das widerstrebt mir eigentlich, da dies ja als Schuldeingeständnis zu werten wäre.

unversichert Verschickt? Wird nicht bei der Post das Gewicht
gewoggen?

Ich war schon bei dem Postmenschen, der das Päckchen angenommen hat, hab auch schon mit DHL telefoniert. Die wiegen zwar die Päckchen in den Frachtzentren, darüber wird aber eben nicht Buch geführt. Und wie hier schon einer sagte, angenommen der Typ, der die Päckchen bei der Post abholt und zum Frachtzentrum bringt hat das Päckchen geöffnet und die Kamera rausgenommen. Dann schieße ich mir doch selbst ins Knie, wenn das Päckchen von Anfang an zu leicht war.

Hallo,

ich würde noch die Möglichkeit in den Raum stellen, daß beim Versandunternehmen was nicht stimmt.
Was mich zu dieser Behauptung veranlaßt:

ich habe letztens bei uns vor der Haustür (Innenstadt) zwei aufgerissene Päckchen gefunden. Da ich sie in die Altpapiertonne schmeißen wolte, habe ich nachgesehen was drin ist.
In einem waren eine Wasserpfeife und irgendwelche Zubehörteile, die ich nicht genau indentifizieren konte. Im zweiten waren zwei Controller für eine Playstation. Es fand sich in keinem der beiden Pakete ein Hinweis, an wen die Dinger adressiert waren oder von wem sie stammten.
Ich habe natürlich den Paketaufkleber gesucht und festgestellt, daß an beiden der Paketaufkleber säuberlich herausgeschnitten war und dadurch auch nicht zu erkennen war mit welchem Paketdienst die Dinger verschickt wurden.
Ich hatte daraufhin den Zusteller in Verdacht, bin aber der Sache nicht weiter nachgegangen…

Viele Grüße
HylTox

Die Zeugennummer glaubt kein Mensch
Hallo,

Naja, so wie er plötzlich Zeugen aus dem Hut zaubern kann, die
beim Öffnen des Päckchens dabei waren, genauso hätte ich
natürlich Zeugen, die beim Einpacken dabei waren.

Diese Zeugennummer ist in jedem Fall total unglaubwürdig. Immer wenn irgendwas komisch ist, waren zig Zeugen zugegen. Für gewöhnlich packt man weder ein Päckchen unter Zeugen aus, noch ein. Und Richter haben in der Regel eine regelrechte Freude daran, solche Zeugen auseinander zu nehmen.

Gruß

S.J.

Hi,

Hier habe ich angenommen, daß der Käufer „Beweisfotos“
und/oder einen „Zeugen“ hat und daher der Verkäufer den
Gegenbeweis antreten muß.

Naja :wink:
Kunststück. Ich kann die Ware auspacken und den leeren Karton fotografieren, aber als Beweis?
Wer behauptet muss beweisen.
Willst Du Fotos von leeren Kartons haben? In fünf Minuten schicke ich Dir 30, wenn Du willst :wink:

Im Steitfall wird es wohl wirklich auf das bessere Auftreten
rauslaufen.

Sehe ich auch so.

Wie auch immer: Ich habe den Eindruck, daß sich bei ebay immer
mehr unlautere Gesellen aufhalten.

Bietet sich ja auch geradezu an.
Wie oft hört man von den Fällen wo im Kleingedruckten der Artikelbeschreibung von der Digicam (OVP)stand:
„Bestandteil der Auktion ist lediglich der leere Originalkarton“.

Gruss Jakob van Tast

Hi,

Und wie hier schon einer sagte, angenommen
der Typ, der die Päckchen bei der Post abholt und zum
Frachtzentrum bringt hat das Päckchen geöffnet und die Kamera
rausgenommen. Dann schieße ich mir doch selbst ins Knie, wenn
das Päckchen von Anfang an zu leicht war.

Du hattest aber geschrieben dass der Karton laut Aussage des Käufers definitiv nicht geöffnet wurde.
Letztlich würde ich wegen 80 Euronen weder als Käufer noch als Verkäufer krumme Dinger machen.
Da müsste schon mehr drin sein, als das ich mich zu sowas verleiten liesse :wink:

Gruss Jakob van Tast

lass es drauf ankommen
lass es drauf ankommen

sag ihm von deiner seite aus war alles in ordnung. wenn du auch nur psoitive bewertungen hast ist das kein problem

selbst wenn er mit anwalt kommt. im endeffekt wird es drauf hinauslaufen das jeder 50/50 zahlen muss.

aber ich denk das der käufer nicht soweit gehen wird, da er wohl weiss das er die kamera behalten hat und diese jetzt umsonst haben will

ist meist bei leuten so die sich bei ebay abmelden wollen, oder sich ein neuen account machen. die treiben dann solche spiele

hatte ein ähnlichen fall vor kurzem auch. nachdem ich alles abgestritten habe, bekamm ich ne negative bewertung und der käufer hat sich bei ebay abgemeldet

gruss

Du hattest aber geschrieben dass der Karton laut Aussage des
Käufers definitiv nicht geöffnet wurde.

Ja, war es ja auch (angeblich). Aber es gibt sicherlich immer Mittel und Wege, sowas unbemerkt zu öffnen. Ist aber sowieso nur blasse Theorie, die einzig logische Erklärung ist, dass er die Kamera UND das Geld haben will.

Letztlich würde ich wegen 80 Euronen weder als Käufer noch als
Verkäufer krumme Dinger machen.
Da müsste schon mehr drin sein, als das ich mich zu sowas
verleiten liesse :wink:

Gruss Jakob van Tast

Genau das ist ja meine Frage. Ob es sich bei einem „so geringen“ Betrag überhaupt lohnt, weitere Schritte einzuleiten…

Hallo,

ich würde noch die Möglichkeit in den Raum stellen, daß beim
Versandunternehmen was nicht stimmt.
Was mich zu dieser Behauptung veranlaßt:

ich habe letztens bei uns vor der Haustür (Innenstadt) zwei
aufgerissene Päckchen gefunden. Da ich sie in die
Altpapiertonne schmeißen wolte, habe ich nachgesehen was drin
ist.
In einem waren eine Wasserpfeife und irgendwelche
Zubehörteile, die ich nicht genau indentifizieren konte. Im
zweiten waren zwei Controller für eine Playstation. Es fand
sich in keinem der beiden Pakete ein Hinweis, an wen die
Dinger adressiert waren oder von wem sie stammten.
Ich habe natürlich den Paketaufkleber gesucht und
festgestellt, daß an beiden der Paketaufkleber säuberlich
herausgeschnitten war und dadurch auch nicht zu erkennen war
mit welchem Paketdienst die Dinger verschickt wurden.
Ich hatte daraufhin den Zusteller in Verdacht, bin aber der
Sache nicht weiter nachgegangen…

Habe ich auch schon drüber nachgedacht, dass die einfach ein das alte Päckchen ausgeräumt und ein neues gemacht haben. Allerdings habe ich das zusätzlich noch mit einem Streifen oliven Panzertapes zugeklebt. Das war angeblich bei dem Päckchen, das der Käufer erhalten hat, noch dran und unversehrt. Und wenn derjenige nicht zufällig eine Rolle davon bei sich hat wird er sich wohl kaum die Mühe machen, erst mal Panzertape zu besorgen und das Päckchen damit wieder zuzukleben.

Hi,

Genau das ist ja meine Frage. Ob es sich bei einem „so
geringen“ Betrag überhaupt lohnt, weitere Schritte
einzuleiten…

Wenn Du Dich im Recht siehst dann setze Dich da durch. Warum auch nicht? Ich würde jedenfalls nicht mal eben so auf 80,- EUR verzichten.

Gruss Jakob van Tast