Käufer: der kleine Sohn wars

Hallo,

Artikel verkauft, fast drei Monate trotz vieler E-Mails nichts gehört.

Jetzt erhalte ich eine E-Mail „nicht ich war’s sondern mein kleiner Sohn“. Der habe ein zweites ebay Account angelegt und von dort mehrere Artikel gekauft. Da nichts bezahlt wurde, soll dies zur Sperrung beider Account geführt haben.

Ist das so glaubwürdig? Kann jemand anders einen zweiten ebay Account unter fremdem Namen anlegen? Wäre dazu nicht mindestens Kenntnis der Passwörter nötig?

Tatsächlich ist das ein Account mir rein negativen Bewertungen.

Muss ich mich da jetzt involvieren – sprich Nicht Bezahlt Meldungen und Verwarnungen bei ebay zurücknehmen? Ist es nicht zumindest Fahrlässig, wenn man sein Kind so was machen lässt? Hat ebay dazu kein Lösungsschema?

Stephanie

Hallo

Jetzt erhalte ich eine E-Mail „nicht ich war’s sondern mein
kleiner Sohn“. Der habe ein zweites ebay Account angelegt und
von dort mehrere Artikel gekauft. Da nichts bezahlt wurde,
soll dies zur Sperrung beider Account geführt haben.

Ist das so glaubwürdig? Kann jemand anders einen zweiten ebay
Account unter fremdem Namen anlegen? Wäre dazu nicht
mindestens Kenntnis der Passwörter nötig?

Ich verstehe das nicht. Was für einen zweiten ebay Account? Was hast du denn mit diesem zweiten Account zu tun?
Ich vermute jetzt, dass die Ware unter deren erstem Account gekauft wurde.

Muss ich mich da jetzt involvieren – sprich Nicht Bezahlt
Meldungen und Verwarnungen bei ebay zurücknehmen?

Wieso denn?
Ich glaub, bei Ebay ist es uninteressant, wer das Teil gekauft hat. Wenn du deinem kleinen Kind deine Kreditkarte und die Geheimnummer vom Konto gibst, und wenn das Kind dann dein Konto leerräumt und alles ausgibt, wegwirft oder verschenkt, dann kriegst du das Geld ja auch nicht von der Bank wieder.

Ist es nicht
zumindest Fahrlässig, wenn man sein Kind so was machen lässt?

Ja klar.

Hat ebay dazu kein Lösungsschema?

Ja sicher, es hat doch die Passwörter. Solange ich meinem Kind das Passwort nicht verrate, kann es doch nichts auf meinen Account kaufen.

Allerdings merkt sich der PC ja immer die Passwörter, ich denk aber, dass sich das auch verhindern ließe, wenn man unbedingt wollte.

Eine Bezahlung kannst du aber nicht über Ebay erzwingen. Dafür müsstest du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Aber natürlich macht man da erst mal die Ebay-Geschichte durch.

Viele Grüße
Simsy

Hi

Allerdings merkt sich der PC ja immer die Passwörter, ich denk
aber, dass sich das auch verhindern ließe, wenn man unbedingt
wollte.

Klar kann man das verhindern. Mein PC bzw. Browser merkt sich keine Paßwörter und zwar ganz einfach aus dem Grund, weil ich die entsprechende Einstellung nicht aktiviert habe.
Hat den Nachteil, daß ich mich immer und überall manuell anmelden muß. Aber den großen Vorteil, daß niemand Unfug anstellen könnte, weil meine Paßwörter nicht gespeichert sind.

Gruß
Edith

Hallo,

Ich verstehe das nicht. Was für einen zweiten ebay Account?
Was hast du denn mit diesem zweiten Account zu tun?
Ich vermute jetzt, dass die Ware unter deren erstem Account
gekauft wurde.

So wie ich das verstanden habe und wenn man dem Käufer Glauben schenkt, hatte der Käufer ein ebay Account. Ohne sein Wissen und Zutun habe sein kleiner Sohn einen zweiten Account unter dem Namen des Käufers angelegt. Unter diesem zweiten Account habe das Kind ebay Artikel gekauft - aber nicht bezahlt.

Das mit der Nicht Zahlung stimmt auf jeden Fall, für das ebay Account gab es NUR negative Bewertungen.

Ich weiß, dass es möglich ist, dass eine Person bei ebay zwei Accounts hat. Meine Frage jetzt: ist es möglich, dass jemand anders einen zweiten Account für jemanden anlegt ohne die Passwörter zu besitzen?

Ich glaub, bei Ebay ist es uninteressant, wer das Teil gekauft
hat.

Man muss nach den ebay AGB über 18 sein. Allerdings prüft ebay das glaube ich bei der Anmeldung nicht nach.

Eine Bezahlung kannst du aber nicht über Ebay erzwingen.

Das ist nicht mehr das Thema, ich hatte den Käufer längst aufgegeben und ebay Nicht Zahlungsverfahren eingeleitet.
Der Käufer, bzw. Elternteil des Käufers will jetzt nur Rücknahme der Verwarnung wegen Nicht Zahlung. Deshalb wollte ich erst einmal wissen ob das Ganze glaubwürdig ist - und ob oder ob nicht die Eltern eine Mitschuld trifft, bzw. mangelnde Sorgfalt vorliegt.

Stephanie

Ergänzung:

außer einen zweiten ebay Account unter dem Namen seiner Eltern hätte das Kind natürlich auch dazu zugehörig ein E-Mail Account anlegen müssen - sonst würde es ja keinen Sinn machen, dass die Eltern das nicht mitkriegen.

Stephanie

Hallo

für das ebay
Account gab es NUR negative Bewertungen.

Wie viele denn?
Gibt es diesen Account noch?

Ich weiß, dass es möglich ist, dass eine Person bei ebay zwei
Accounts hat. Meine Frage jetzt: ist es möglich, dass jemand
anders einen zweiten Account für jemanden anlegt ohne die
Passwörter zu besitzen?

Ja, das ist möglich.
Der Real Name, den man angibt, kann völlig frei erfunden oder der Name der Klassenlehrerin sein. Er spielt bei Ebay ja auch keine wirkliche Rolle, außer als Lieferadresse. Deswegen verkaufen viele Verkäufer ja auch nur an Leute mit mindestens x Bewertungen (diese Option gibt es ja).

Das Passwort wird doch beim Einrichten des Accounts erst vom Account-Einrichter selbst erfunden.

Die E-Mail-Adresse muss es allerdings wirklich geben, aber das hast du ja selber schon indirekt gesagt.

Ich glaub, bei Ebay ist es uninteressant, wer das Teil gekauft
hat.

Man muss nach den ebay AGB über 18 sein. Allerdings prüft ebay
das glaube ich bei der Anmeldung nicht nach.

Nein, das hätte man doch gemerkt.
Das ist nur bei verifizierten Mitgliedern der Fall. Die zeigen - indirekt über die Post - ihren Ausweis vor.

Eine Bezahlung kannst du aber nicht über Ebay erzwingen.

Das ist nicht mehr das Thema, ich hatte den Käufer längst
aufgegeben und ebay Nicht Zahlungsverfahren eingeleitet.
Der Käufer, bzw. Elternteil des Käufers will jetzt nur
Rücknahme der Verwarnung wegen Nicht Zahlung. Deshalb wollte
ich erst einmal wissen ob das Ganze glaubwürdig ist - und ob
oder ob nicht die Eltern eine Mitschuld trifft, bzw. mangelnde
Sorgfalt vorliegt.

Ich würde es nicht machen.
Es ist zwar technisch möglich, dass das Kind sowas macht, aber es müsste schon ganz schön gewieft und ganz schön abgebrüht sein. Ich finde es eigentlich nicht glaubwürdig, und wenn, dann sollen sie sich mehr um die Erziehung ihres Kindes bemühen. Die sind doch auf jeden Fall verantwortlich dafür, was ihr Sohn da macht.

  • Wenn sie überhaupt einen haben. Die Masche, irgendwelche Sachen irgendwelchen u.U. auch nichtexistenten Kindern in die Schuhe zu schieben, scheint bei manchen Leuten nicht unüblich zu sein.

Wenn überhaupt, dann würde ich verlangen, dass der Sohn mir das am Telefon erklärt, warum er das gemacht hat.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

danke für deine Meinung Simsy Mone.

für das ebay
Account gab es NUR negative Bewertungen.

Wie viele denn?
Gibt es diesen Account noch?

Als ich gestern nachsah - via meiner nicht bezahlten Artikel - habe ich den Account noch gefunden, mit minus drei Bewertungspunkten. Der Account hat drei negative Bewertungen, den Eltern nach hat das Kind über den Account 10 Bücher gekauft - und nicht bezahlt. Mein erster Gedanke, als ich das hörte, war, da haben die Eltern ja noch Glück, dass das keine Autos waren…
Links zu ebay Angeboten oder Accounts soll man aber ja hier nicht setzen.

Der Real Name, den man angibt, kann völlig frei erfunden oder
der Name der Klassenlehrerin sein.

Oh Schreck. Wenn einem nur wer was auswischen will… Ich habe dieses Thema jetzt noch mal bei ebay nachgeschlagen, da heißt es verifizierte Mitglieder können die Anmeldung eines zweiten Kontos von vornherein sperren. Vielleicht tue ich das sicherheitshalber.

Der Käufer, bzw. Elternteil des Käufers will jetzt nur
Rücknahme der Verwarnung wegen Nicht Zahlung. Deshalb wollte
ich erst einmal wissen ob das Ganze glaubwürdig ist - und ob
oder ob nicht die Eltern eine Mitschuld trifft, bzw. mangelnde
Sorgfalt vorliegt.

Ich würde es nicht machen.
Es ist zwar technisch möglich, dass das Kind sowas macht, aber
es müsste schon ganz schön gewieft und ganz schön abgebrüht
sein. Ich finde es eigentlich nicht glaubwürdig, und wenn,
dann sollen sie sich mehr um die Erziehung ihres Kindes
bemühen. Die sind doch auf jeden Fall verantwortlich dafür,
was ihr Sohn da macht.

  • Wenn sie überhaupt einen haben. Die Masche, irgendwelche
    Sachen irgendwelchen u.U. auch nichtexistenten Kindern in die
    Schuhe zu schieben, scheint bei manchen Leuten nicht unüblich
    zu sein.

Eigentlich scheint es schon schön blöd bei einem Artikel mit Widerrufsrecht nicht zu widerrufen, wenn man den nicht mehr haben will. Trotzdem gibt es immer einige (wenige) Käufer die auf die Nichtzahlungs E-Mail von ebay gar nicht reagieren.

Ich war jetzt etwas unsicher, ob es unfair von mir wäre, die Verwarnung stehen zu lassen. Sonderliche Lust zur Rücknahme hatte ich aber auch nicht - ich habe auch das Gefühl, wenn es dieses Kind gibt ist es doch irgendwie etwas schlampig von den Eltern, das da mindestens 3 Monate gekauft wird, ohne das die was merken.

Wenn überhaupt, dann würde ich verlangen, dass der Sohn mir
das am Telefon erklärt, warum er das gemacht hat.

Ugh bloß nicht. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, bei der Erziehung ungezogener Kinder zu helfen.

Stephanie

Hallo

Oh Schreck. Wenn einem nur wer was auswischen will… Ich habe
dieses Thema jetzt noch mal bei ebay nachgeschlagen, da heißt
es verifizierte Mitglieder können die Anmeldung eines zweiten
Kontos von vornherein sperren. Vielleicht tue ich das
sicherheitshalber.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das jemand tut, ist aber nicht sehr groß. Was hätte denn einer davon? Das machen grundsätzlich doch nur Leute, die aus Langeweile oder einer psychischen Störung heraus einen Schabernack treiben wollen. Und die müssten ja auch noch deinen Namen und deine Adresse kennen.

  • ich habe auch das Gefühl, wenn es
    dieses Kind gibt ist es doch irgendwie etwas schlampig von den
    Eltern, das da mindestens 3 Monate gekauft wird, ohne das die
    was merken.

Mittlerweile haben sie es ja wohl gemerkt, und den Account gibt es trotzdem immer noch.

Wenn überhaupt, dann würde ich verlangen, dass der Sohn mir
das am Telefon erklärt, warum er das gemacht hat.

Ugh bloß nicht. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, bei
der Erziehung ungezogener Kinder zu helfen.

Diesem Vorschlag lag der Gedanke zugrunde, dass es diesen Sohn vermutlich gar nicht gibt. So könntest du dir vielleicht ein Bild machen. - Ich habe das nur geschrieben, weil du dir ja immerhin die Mühe machst, einen Thread wegen dieser Geschichte zu eröffnen, und da dachte ich, eventuell willst du es ja wissen, woran du da bist bei dieser Familie.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

  • ich habe auch das Gefühl, wenn es
    dieses Kind gibt ist es doch irgendwie etwas schlampig von den
    Eltern, das da mindestens 3 Monate gekauft wird, ohne das die
    was merken.

Mittlerweile haben sie es ja wohl gemerkt, und den Account
gibt es trotzdem immer noch.

wenn mit einem Account gekauft wurde bzw. da noch Aktivitäten (wie unbezahlte Artikel) offen sind kann man ihn nicht löschen bzw. wird er dann nicht sofort von Ebay gelöscht.

Grüße
Sue

Hallo,

immerhin muss man wohl jetzt nicht mehr über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers informieren.

http://www.wortfilter.de/News/news2359.html

Stephanie