Man verkauft bei Ebay ein PS2 Spiel, der Verkäufer hat vergessen anzugeben, das die Anleitung fehlt. Der Käufer droht nun mit negativ Bewertung. Aber der Verkäufer findet nirgends im Internet die Anleitung für dieses Spiel und hat es auch nicht. Google Suche erfolglos.
Und die Frage? (owT)
Und die Frage?
hallo,
wenn du der negativen bewertung unbedingt entgehen möchtest, kannst du entweder die anleitung nachliefern, einen preisnachlass anbieten oder eine komplette rückabwicklung des handels anbieten.
für die anleitung könntest du z.b. mal im brett „computerspiele“ (weiter unten) danach fragen oder dir das verkaufte spiel irgendwo ausleihen und die anleitung kopieren.
gruß,
tommy
Hi
Man verkauft bei Ebay ein PS2 Spiel, der Verkäufer hat
vergessen anzugeben, das die Anleitung fehlt.
Wie wäre es, wenn der Verkäufer für seine Vergeßlichkeit geradesteht und dem Käufer irgendwie entgegenkommt?
Gruß
Edith
Tach,
für die anleitung könntest du […] dir das
verkaufte spiel irgendwo ausleihen und die anleitung kopieren.
Was selbstverständlich illegal wäre.
Grüße,
-Efchen
Das Problem in ebay ist: Du als Verkäufer darfst nicht Neutral oder Negativ bewerten- egal was der Käufer macht. Ob er lügt oder dich beleidigt oder mit negativen Bewertungen wegen der lapalie droht.
Der hat doch bestimmt ein Schnäppchen gemacht. Schreib ihm das du den Kauf rückgängig machen willst. Darauf geht er bestimmt nicht ein. Und wenn ja- dann kriegt er seine 2 Euro zurück und das Spiel verkaufste auf dem nächsten Flohmarkt für 10 euro Bar und Cash. Ohne Aufwand, Ärger, Zeitaufwand, Verlust und Nervenleiden.
Was gibt es denn da zum überlegen ?
Beim nächsten Kauf droht dann einer mit negativer Bewertung weil du in der email HALLO geschrieben hast und nicht Sehr geehrter Herr Maier.
Wenn es so einfach wäre …
Hallo,
Der hat doch bestimmt ein Schnäppchen gemacht. Schreib ihm das
du den Kauf rückgängig machen willst. Darauf geht er bestimmt
nicht ein. Und wenn ja- dann kriegt er seine 2 Euro zurück und
das Spiel verkaufste auf dem nächsten Flohmarkt für 10 euro
Bar und Cash. Ohne Aufwand, Ärger, Zeitaufwand, Verlust und
Nervenleiden.Was gibt es denn da zum überlegen ?
so einfach ist das nur nicht. Schließlich hat sich der Verkäufer verpflichtet, die Ware wie beschrieben zu liefern.
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Kann er das nicht, muss sich der Käufer keineswegs mit der Rückabwicklung zufrieden geben. Er kann auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen und ggf. Schadenersatzansprüche stellen.
Es wäre ja auch noch schöner, wenn der Verkäufer nachträglich entscheiden könnte, ob er nun wie vereinbart liefert oder lieber nicht.
Gruß
S.J.