Käufer fordert Auflassungsbewilligung?

Wollte einen Tip, Auskunft ???
Meine Schwester & ihr Mann leben in Gütertrennung.
Sie verkauft ihr Haus in Spanien aber ER nimmt der Kaufbetrag an sich.
Behauptet er versteht mehr von alldem usw. Jedesmal wenn sie das Geld
zurückfordert gibt es Streit usw. Er „investiert“ das Geld in eine
ETWohnung. Aber auf seinen Namen.
Jetzt haut er ab mit einer 30 Jahre jüngerer Frau. Meine Schwester
nimmt einen Anwalt aber er war nicht SCHNELL genug mit dem sogennanten „Arrest“.
Sie hat jetzt einen Eintrag im Grundbuchamt ABER
Der Ehemann verkauft blitzschnell die ETW weit unterm Wert. Meine
Schwester bekommt zwar ihren „Höchst-Sicherungshypothek“ Eintrag allerdings wurde irgendwo eine Verkaufsurkunde erstellt zwei Tage
zuvor.
Jetzt fordert der Käufer der ETW die Bewilligung der Auflassung des Sicherungseintrags von meiner Schwester.

1.FRAGE? muss meine Schwester das unterschreiben/bewilligen wenn doch
damit ihr Pfand verlorengeht???
2. FRAGE: was hat sie zu befürchten wenn sie es nicht unterschreibt.

Sie hatte dem Käufer angeboten die Bewilligung zu unterschreiben
sobald er ihr sagt wohin das Geld vom Kaufpreis bezahlt wurde, damit
sie es dort pfändenlassen kann. Anscheinend hat er den Kaufpreis an den
Notar bezahlt, der die Verkaufsurkunde erstellt hatte.
Dieser weigert sich aber vehemend irgendwelche Auskunft zu geben.
Was meinen Sie zu meinen Fragen?
Danke.

Hallo Namenloser!

also, erstens ist wichtig:

Er „investiert“ das Geld in
eine
ETWohnung. Aber auf seinen Namen.

Ist die auf seinem Namen im Grundbuch eingetragen?

allerdings wurde irgendwo eine Verkaufsurkunde
erstellt zwei Tage
zuvor.

Ist der Kauf (d.h. der „neue“ Eigentümer) im Grundbuch eingetragen?

Jetzt fordert der Käufer der ETW die Bewilligung der
Auflassung des Sicherungseintrags von meiner Schwester.

1.FRAGE? muss meine Schwester das unterschreiben/bewilligen
wenn doch
damit ihr Pfand verlorengeht???
2. FRAGE: was hat sie zu befürchten wenn sie es nicht
unterschreibt.

Sie hatte dem Käufer angeboten die Bewilligung zu
unterschreiben
sobald er ihr sagt wohin das Geld vom Kaufpreis bezahlt wurde,
damit
sie es dort pfändenlassen kann. Anscheinend hat er den
Kaufpreis an den
Notar bezahlt, der die Verkaufsurkunde erstellt hatte.
Dieser weigert sich aber vehemend irgendwelche Auskunft zu

Also, erstens schreibt sich vehement wie vorstehend mit „t“ und zweitens:
Grundgütiger - ist sie wahnsinnig? Nix unterschreiben! Es gibt kein stärkeres
Recht als das dingliche, d.h. dass, was sie uU an der ETW hätte…

Ich nehme mal an, die ETW ist zwar von ihrem Geld gelauft, aber auf ohn
eingetragen. Dann müsst ihr m.E ganz vorne anfangen und nachweisen, dass das ihr
Geld war. Sorry, aber keine Ahnung wie man sowas in der Praxis macht…
…IANAL…

Gruß - Jaschiii

OFF Re^2: Käufer fordert Auflassungsbewilligung???
Hallo

Also, erstens schreibt sich vehement wie vorstehend mit „t“
und zweitens:
Grundgütiger - ist sie wahnsinnig? Nix unterschreiben! Es gibt
kein stärkeres
Recht als das d®ingliche, d.h. dass, was sie uU an der ETW
hätte…

Ich nehme mal an, die ETW ist zwar von ihrem Geld gel(k)auft,
aber auf o(i)hn
eingetragen. Dann müsst ihr m.E ganz vorne anfangen und
nachweisen, dass (es)das ihr
Geld war. Sorry, aber keine Ahnung wie man sowas in der Praxis
macht…
…IANAL…

Gibt ein Brett Rechtschreibung? Und wenn ja dann korrigiere dort die Postings.

Gruss *Frankderganzbestimmtnachhilfeimschreibenbraucht*

Hey Frank!

Ja ich weiss schon: sowas braucht´s nicht.
Aber kennst Du schon den neuen Song der Ärzte: Besserwisserboy?
Fühlte ich mich gestern einfach in der Laune zu,
aber Recht hast Du, normalerweise lautet es -
wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten…
;-]

In diesem Sinne - Jaschiii