Käufer hat zu hoch geboten (Irrtum)

Hi,
auf eine Ebay-Auktion hat jemand geboten und dann dem Verkäufer mitgeteilt, dass er aus Versehen 300 EUR statt 3 EUR geboten hat (er wollte 3,00 bieten und hat das Komma vergessen). Nun hat er den Artikel, ein Videospiel, für ca. 17,- EUR ersteigert. Muss er den Artikel nun kaufen? Er hatte den Verkäufer vor Ende der Auktion per Mail gebeten, das Gebot zu löschen, aber der Verkäufer hat die Mail erst gelesen, als die Auktion schon beendet war.

Gruß
Nelly

Hallo,

warum hat der Bieter sein zu hohes Gebot nicht selbst zurückgenommen?

Gruß,

Myriam

Hi,

das entzieht sich meiner Kenntnis.
Wahrscheinlich war er zu dämlich dazu.

Gruß
Nelly

Hi

Wahrscheinlich war er zu dämlich dazu.

was nun aber nicht das Problem des VK ist…
Li

Hallo,

warum hat der Bieter sein zu hohes Gebot nicht selbst
zurückgenommen?

wie funktioniert das?

Grüße
Jasmin

Hi

Wahrscheinlich war er zu dämlich dazu.

was nun aber nicht das Problem des VK ist…
Li

Seit wann kann man denn Gebote als Käufer oder Verkäufer zurücknehmen? Eigenmächtig, ohne Ebay anzuschreiben?

Gebotsrücknahme
http://pages.ebay.de/help/buy/questions/retract-bid…

Hi Nelly,
rechtlich schwierig finde ich, aber menschlich einfach:

  1. Das Problem schreiben und der Verkäufer wird die Email in seinem Posteingang finden. Sich entschuldigen und evtl. sagt der Verkäufer: Okay, kann ja mal passieren.
  2. Der Verkäufer hat die Möglichkeit unterlegenen Bietern das Spiel zum Kauf anzubieten. Beim ersten unterlegenen Bieter hat er 50Cent Verlust, glaube ich.
  3. Einigung: Anbieten, dass der Höchbieter die Differenz zwischen seinem Kaufpreis und dem erzielten Preis einer erneuten Versteigerung trägt oder die Differenz zwischen seinem Höchstgebot und dem zweit höchsten Gebot (50 Cent oder 1 Euro). Positiv dabei: Für wahrscheinlich weniger als 5 Euro hat der Höchstbieter sein Problem unkompliziert aus der Welt geschaffen.

Gruß, Ingo

Hi

Seit wann kann man denn Gebote als Käufer oder Verkäufer
zurücknehmen? Eigenmächtig, ohne Ebay anzuschreiben?

Eigentlich schon immer…? Ja, Ebay angeschrieben hab ich dazu noch nie. Als VK kann ich gebote löschen von Bietern die ich nicht akzeptiere, und Gebote als Bieter kann man mit Begründung auch löschen. NEU ist dies Möglichkeit definitiv nicht.
Li

wie funktioniert das?

Lies selbst:
http://pages.ebay.de/help/buy/questions/retract-bid…

Gruß,

Myriam

Danke euch beiden, sehr gut zu wissen, war mir bisher absolut neu. Aber ich biete auch kaum, sondern nutze meist den Sofortkauf, daher für mich wohl auch zukünftig nicht sooo relevant :wink:

Grüßle, Claudi

Hi,
guter Vorschlag. Aber angenommen, der Zweithöchstbietende will das Spiel nicht mehr. Muss der Höchstbietende es dann kaufen? (Ich bin übrigens in dem Fall der Verkäufer!)

Gruß
Nelly

Hi

Muss er den Artikel nun kaufen? Er hatte
den Verkäufer vor Ende der Auktion per Mail gebeten, das Gebot
zu löschen, aber der Verkäufer hat die Mail erst gelesen, als
die Auktion schon beendet war.

Nein muss er nicht. Wenn er seinen Irrtum bemerkt und die andere Seite schnellst möglich informiert (sogar vor Auktionsschluss) dann muss er die Ware nicht abnehmen.

Allerdings ist er schadensersatzpflichtig (sofern Schaden entstanden ist - da der VK die Gebühren von eBay zurückbekommen kann bei Nichtzahlung und der VK den Artikel einfach wieder einstellen kann entsteht ihm auch kein Schaden… kann Ware auch dem 2. Bieter anbieten).

Für §§ kannst im Rechtsbrett fragen, kenn dir nicht auswendig, aber gibt einen.
Ah habs trotzdem gefunden, Google sei Dank: http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

MfG
Lilly

Hi,

wenn der VK kulant ist, kann er auf die Erfüllung des KV verzichten. Wenn der VK das aber nicht möchte, kann er auch sehr gut auf Zahlung bestehen, Vertrag ist Vertrag und bei den Werten ist auch nicht klar ein Irrtum sichtbar. Immerhin muss man 2 x ok klicken, vorher ist das Gebot nicht abgegeben.

Wäre das Spiel jetzt für die 300 EUR verkauft worden, wäre es ein klarer Irrtum. Die 17 EUR sind aber wohl recht marktnah, da ja wohl auch noch wer anders darauf geboten hat.

Gruss,
Julia

Hi

wenn der VK kulant ist, kann er auf die Erfüllung des KV
verzichten. Wenn der VK das aber nicht möchte, kann er auch
sehr gut auf Zahlung bestehen,

Erm… nein?
Hast mein Posting unter dir nicht gelesen?

Wäre das Spiel jetzt für die 300 EUR verkauft worden, wäre es
ein klarer Irrtum. Die 17 EUR sind aber wohl recht marktnah,

Sein Irrtum bestand nicht bei 17 Euro, er wollte 3 Euro und gab 300 ein.
Find das mit dem Komma vergessen nachvollziehbar, meiner Schwester erging es bei ihrem ersten eBay Kauf genauso. Sie hat es auch sofort mitgekriegt und dem VK gemeldet.
Deswegen kenn ich auch den Irrtum Paragraph.

MfG
Lilly