Käufer lehnt Rückabwicklung ab?!

Liebe wwwler,

ich bitte um einen kleinen Tipp, wie ich nun geschickterweise weiter verfahren sollte.

Die versuchte Kurzfassung:

Habe für meinen Vater einen fast neuen Rasenmäher bei Ebay versteigert. Kurz vor dem Versand hat dieser ihn noch mal ausprobiert, nachdem er lange im Schuppen stand. Bei diesem Versuch war leider!!! kein Öl im Gerät , so dass es sich u.a. einen Kolbbenfresser zugezogen hat. Gerät also in Werkstatt gebracht. Schaden wurde festgestellt, Reparaturkosten würden sich auf Höhe des Neupreises! eines vergleichbaren Gerätes befinden, ohne dass eine volle Funktionstüchtigkeit garantiert werden könnte :frowning:.
Käufer wurde zu jeder Zeit von mir über den Stand der Dinge informiert.
Fazit: habe dem Käufer Rückabwicklung angeboten, mit Rückerstattung des Kaufpreises sowie 10 Euro extra für als Unkostenpauschale für mailen, telefonieren etc.

Käufer teilt mir seine Bankverbindung nicht mit , sondern besteht weiterhin auf Lieferung, trotz oben beschriebenen Sachverhaltes.

Um es mal etwas bösartig auszudrücken: Der Käufer ist bockig und ich mittlerweile entnervt.

Heute hat er mich dann bei Ebay gemeldet wg. Nichtlieferung, toll!

Jetzt frage ich mal ernsthaft: Was mehr kann ich denn tun, außer mich zu entschuldigen und den Kaufpreis rückerstatten zu wollen?

Wie würdet ihr als nächstes reagieren?

Danke und Gruß,

ironlady

Hallo ironlady!

ich bitte um einen kleinen Tipp, wie ich nun geschickterweise
weiter verfahren sollte.

[…]
Fazit: habe dem Käufer Rückabwicklung angeboten, mit
Rückerstattung des Kaufpreises sowie 10 Euro extra für als
Unkostenpauschale für mailen, telefonieren etc.

Käufer teilt mir seine Bankverbindung nicht mit , sondern
besteht weiterhin auf Lieferung, trotz oben beschriebenen
Sachverhaltes.

Du hast Dich IMHO vollkommen korrekt verhalten. Sei doch 'mal so gut und checke das Profil des Käufers auf evtl. ähnliche „Bockigkeiten“.

Um es mal etwas bösartig auszudrücken: Der Käufer ist bockig
und ich mittlerweile entnervt.

Was ist daran „bösartig“ ausgedrückt?

Heute hat er mich dann bei Ebay gemeldet wg. Nichtlieferung,
toll!

Nun:

  1. Selbst mit eBay Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt – so schön wie Du es „hier“ getan hast – schildern.

  2. Lass’ Dir von Deiner Bank-Filiale die Bankverbindung des Absenders geben (oft wird sie NICHT auf dem Kontoauszug mit ausgewiesen, muss aber dort bekannt sein!). Dann überweise zurück – was ich, meine Meinung, in diesem Falle ohne zusätzliche Kostenerstattung täte.

  3. Ferner überlege, ob Du bereits heute die negative Bewertung sofort kommentierst, dem Sinne nach: „Lieferung unmöglich wg. Motorschaden - K. uneinsichtig! Geld wird erstattet!“

Jetzt frage ich mal ernsthaft: Was mehr kann ich denn tun,
außer mich zu entschuldigen und den Kaufpreis rückerstatten zu
wollen?

Wie würdet ihr als nächstes reagieren?

Siehe oben.

Danke und Gruß,

ironlady

Alles Gute wünscht: DannyFox64

Guten Abend!

Warum lieferst Du dem armen Kerl denn das Gerät nicht einfach? Er will es doch haben!

Okay, okay, bevor ich wg Frechheit gesteinigt werde, hier kurz meine Gedanken: Es wurde ein Kaufvertrag über einen intakten Rasenmäher geschlossen. Zwischen Verrtagsschluss und Gefahrübergang ist eine Verschlechterung eingetreten. Für mich, wäre ich Dein Anwalt, wäre der von Dir Geschilderte zumindest ein Fall des § 275 Abs. 2 BGB, wenn nicht gar echte Unmöglichkeit wg wirtschaftlichen Totalschadens. Damit wärst Du von der Leistungspflicht befreit. Das würde ich dem Käufer klipp und klar mitteilen mit dem Zusatz, wenn er weiter auf Lieferung bestehe, werde sein Ersuchen als neues Vertragsangebot gewertet.

Ist ein bißchen knifflig, aber nict per se ohne jede Erfolgsaussicht. Auch der gute alte § 242, jakob opgen aufgepaßt, kann hier weiterhelfen: dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est.

Bei dem Weg: Hast Du Mängelfreiheit ausdrücklich zugesichert?

Bei dem Weg: Hast Du Mängelfreiheit ausdrücklich zugesichert?

Hallo,

habe das Gerät zumindest als neuwertig - bzw. kaum genutzt - deklariert. Was ja auch stimmte.Ist wirklich alles dumm gelaufen und mir bis dato auch nie zuvor passiert. Kann nur nicht verstehen, warum der Mensch nicht einfach froh ist, sein Geld zurückzubekommen und sich so stur stellt. Der Wortlaut seiner letzten mail spricht eine deutliche Sprache (Kopie):

„Egal ob das Gerät defekt ist ich möchte es haben und zwar bald. Ich werde nicht vom Kauf zurück treten
und wenn ich das Gerät in Einzelteilen kriege. Okay!
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet den
Kaufvertrag einzuhalten. Ich kann als Verkäufer die Ware nicht einfach behalten bloß weil mir danach
ist. Habe mich kundig gemacht beim Gesetzgeber. Also letzte Frist immer noch der 01.02.05 sonst geht
es zum Anwalt. Es ist eine riesen Sauerei was hier abgezogen wird. Ich trete nicht zurück.“ (Zitatende)

(davon ab war im Angebot Selbstabholung vereinbart und ich habe mich dann im Nachhinenein auf Versand eingelassen, weil der Typ 300 KM entfernt wohnt)

Was soll man denn auf sowas noch groß antworten ???

Aber danke für die flinken antworten hier, fühle mich schon sehr viel besser!

Gruß, Ironlady

Das spricht doch eine deutliche Sprache! Schick ihm das Ding, fertig.
„Habe mich beim Gesetzgeber kundig gemacht“ ist putzig. Hast Du ihn mal auf „Phoenix“ gesehen, als er seine Anfrage im Bundestag gestellt hat?

  1. Lass’ Dir von Deiner Bank-Filiale die Bankverbindung des
    Absenders geben (oft wird sie NICHT auf dem Kontoauszug mit
    ausgewiesen, muss aber dort bekannt sein!).

Geht nicht!

MfG
Michael

Jupp, das wäre witzig,
wenn man sich nicht mit so einem Menschen irgendwie einigen müsste…

*seufz*

Das spricht doch eine deutliche Sprache! Schick ihm das Ding,
fertig.
„Habe mich beim Gesetzgeber kundig gemacht“ ist putzig. Hast
Du ihn mal auf „Phoenix“ gesehen, als er seine Anfrage im
Bundestag gestellt hat?

Hallo,

vielleicht möchte er den Rasenmäher trotz Defekt.
Möglich das er nur ein Ersatzteil benötigt.
Ist mir auch schon passiert. Ich habe ein defektes Handy angeboten und es wurde auch ersteigert. Der Käufer hatte das gleiche Handy und brauchte meins für ein Ersatzteil.
Also schick es ihm und fertig.

Gruß
roland

Hallo,

Hallo Roland,

das halte ich für ausgeschlossen. Ein Ersatzteil für 170 Euro? Das Gerät wurde ja auch als intakt angeboten… Es geht dem ums Prinzip, dass hat er in mehreren mails leider überdeutlich gemacht.
„Er hat keine Lust sich wieder mal von einem Wessi verarschen zu lassen“ - noch Fragen …??? :frowning:

Gruß, Ironlady

vielleicht möchte er den Rasenmäher trotz Defekt.
Möglich das er nur ein Ersatzteil benötigt.
Ist mir auch schon passiert. Ich habe ein defektes Handy
angeboten und es wurde auch ersteigert. Der Käufer hatte das
gleiche Handy und brauchte meins für ein Ersatzteil.
Also schick es ihm und fertig.

Gruß
roland

Hallo Ironlady,

aber, so wie ich unten gelesen habe, will er das Teil doch unbedingt haben (warum, ist seine Sache…briwaad…wie wir Franken sagen), defekt oder intakt - dann bitte, gib’s ihm… wenn’s ihn glücklich macht, soll er das Teil doch haben…

Wenn es um die Bewertung bei Ebay geht, die könnte man, wenn er dann glücklich ist, ja zurückne… - nee, gemeldet hat er Dich, oder? Wegen Nichtlieferung. Gut - wie gesagt, liefere, wie ihm bekannt (laß Dir das vorher, wenn es geht nochmal schriftlich bestätigen, besser als Fax oder gar Mail) das gute Stück in defektem Zustand. Wenn er sich dann meldet, weil das Teil nicht geht, amüsier Dich - wurscht, wie die Bewertung ist, Du kannst antworten. Und vielleicht bastelt er auch nur gerne…? Und eine schlechte Bewertung unter gaaaaanz vielen guten - mach Dir keine Sorgen…

Liebe Grüße und teil mal mit, wie’s ausgegangen ist…

Uschi

Hallo Roland,

das halte ich für ausgeschlossen. Ein Ersatzteil für 170 Euro?
Das Gerät wurde ja auch als intakt angeboten… Es geht dem
ums Prinzip, dass hat er in mehreren mails leider überdeutlich
gemacht.
„Er hat keine Lust sich wieder mal von einem Wessi verarschen
zu lassen“ - noch Fragen …??? :frowning:

Gruß, Ironlady

vielleicht möchte er den Rasenmäher trotz Defekt.
Möglich das er nur ein Ersatzteil benötigt.
Ist mir auch schon passiert. Ich habe ein defektes Handy
angeboten und es wurde auch ersteigert. Der Käufer hatte das
gleiche Handy und brauchte meins für ein Ersatzteil.
Also schick es ihm und fertig.

Gruß
roland

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Hi,

"Egal ob das Gerät defekt ist ich möchte es haben und zwar
bald. Ich werde nicht vom Kauf zurück treten
und wenn ich das Gerät in Einzelteilen kriege. Okay!

soweit ok, da hätte ich auch keine Bedenken ihm das Ding zu schicken. Aber:

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet den
Kaufvertrag einzuhalten.

Das kannst du nicht. Denn der Vertrag sieht vor, dass du ein kaum benutztes / intaktes Gerät überlässt und das kannst du ja nicht. Ich hätte also ehrlich gesagt Angst, dass du ihm das Ding jetzt schickst und dann Ärger mit ihm bekommst, weil es ja kaputt ist… ich will dir jetzt keine Angst machen, aber das war eben mein erster Gedanke (und wenn der jetzt schon so stur ist traue ich ihm das auch zu).

Du hast jetzt eigentlich nur 2 Möglichkeiten: Nach seiner Pfeife zu tanzen und ihm den Artikel zuzusenden (mit der Konsequenz, dass er dann Terz macht weil er nicht ok ist) oder aber deinerseits auf den ach so tollen Kaufvertrag bestehen und ihm sagen, dass er das Teil dann gefälligst abholen soll, mal gucken, ob ers dann immer noch will :wink:

Ich wünsche dir auf jeden Fall starke Nerven.

LG Timi

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass der K glaubt, Du würdest den Defekt nur vortäuschen weil der erzielte Kaufpreis zu gering ist. Das ist leider bei ebay gang und gäbe.

Wenn Du ihm das Teil lieferst, wird die Situation auch nicht besser, denn er erhofft sich evtl. ein funktionierendes Gerät.

In so einem Fall hilft es oft, unbeteiligte Dritte als Schlichter einzuschalten. Poste doch Dein Problem einmal im ebay-Forum und lade den Käufer zu dem Thread ein.

http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=34

Gruß,

Myriam

Hallo Lady,

seine Aussage ist doch perfekt.

Frage ihn noch einmal in einer separaten Mail, ob er mit einer erweiterung des Kaufvertrages einverstanden ist, dass das Gerät nun defekt ist (Totalschaden - mit Schilderung des Schadens) und dass er zum vereinbarten Preis (noch einmal nennen) diesen defekten Artikel erwirbt ohne weitere Rechtsansprüche, wie Nachbesserung, umtausch oder Garantie.

WEnn er dieses bestätigt, Mail ausdrucken - schön abheften u das Gerät auf Reisen schicken…

u Spaß haben.

LG

Andrea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Frage ihn noch einmal in einer separaten Mail, ob er mit einer
erweiterung des Kaufvertrages einverstanden ist, dass das
Gerät nun defekt ist (Totalschaden - mit Schilderung des
Schadens) und dass er zum vereinbarten Preis (noch einmal
nennen) diesen defekten Artikel erwirbt ohne weitere
Rechtsansprüche, wie Nachbesserung, umtausch oder Garantie.

WEnn er dieses bestätigt, Mail ausdrucken - schön abheften u
das Gerät auf Reisen schicken…

Da hätte ich dann nur noch Schmerzen damit, dass das per Mail und nicht schriftlich erfolgt ist.

Ich würde es wenigstens per Fax machen, besser noch per Post.

Grüße
Sebastian

o)