Käufer meines Hauses will vom Kaufvertrag zurücktr

Der Käufer meines Hauses (ein Grieche) will jetzt aus heiteren Himmel vom notariellen Kaufvertrag zurücktreten. Er hat schon die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten und sämtl. alle anderen Kosten gezahlt. Jetzt fällt ihn ein, daß die monatliche Belastung doch wohl zu hoch sei für ihn. Die Finanzierung steht !!! Was kann ich tun ???

Hallo,

sorry, aber in den Sachlagen kenne ich mich nicht aus!

In derartigen Fällen gilt zu ihrem vorteil: Im Normalfall ist der Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag für den Käufer der Immobilie nicht möglich. Der bereits von einem Notar beurkundete Kaufvertrag über eine Immobilie ist bindend und verpflichtend.

Sofern der Käufer in dem notariellen Kaufvertrag kein Rücktrittsrecht vereinbart haben sollte, welches Ihnen die Möglichkeit gibt, bei Eintritt oder bei Nichteintritt bestimmter Bedingungen oder innerhalb bestimmter Fristen von dem Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück wieder zurückzutreten, bleiben Sie an den bereits notariell beurkundeten Kaufvertrag gebunden und müssen die dort übernommenen Verpflichtungen (insbesondere zur fristgemäßen Zahlung des Kaufpreises, zur Zahlung der Grunderwerbsteuer, der Notarkosten etc.) erfüllen.

Ich bin kein Finanzierungsexperte.

Ich bin kein Rechtswanwalt, aber wenn er den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben hat ist der
Kauf rechtskräftig. Rechtsanwalt befragen.

Hallo, wurde denn schon der Kaufpreis ueberwiesen bzw.ist das Haus in den wirtschaftlichen Besitz uebergegangen?

Hallo,
ich würde 1. beim Notar mich erkundigen, 2. hast du sicher eine Rechtsschutzversicherung und 3. er hat das Haus gekauft, soll er es wieder an einen dritten weiterverkaufen, damit du aus allem raus bist und dein Geld bekommst. Ich drück dir die Daumen.

Hallo Annett,
ein verkauf an Ausländer ist immer heikel und langwierig, aber wenn er zurücktretzen will kann es dir doch nur Recht sein denn die Nebenkosten die er hatte brauchst du ihm nicht zu erstatten denn er hatte ja die absicht das Haus zu kaufen und das wurde ja hoffentlich in einem Vorvertrag festgehalten (so üblich bei Hauskäufen)ansonsten reicht hier auch ein Zeuge. Deine eventuellen Kosten die dadurch entstanden sind kannst du event. auch ihm in Rechnung stellen. Suche dir einen Käufer aus dem Innland dfann ist vieles leichter!
VlG

Anubis57

Warum wenden Sie sich nicht an den Notar, der diesen Verkauf beglaubigt hat? Ein Notar ist im Regelfall auch Rechtsanwalt oder arbeitet in einer entsprechenden Sozietät. Dort kann Ihnen entsprechende Vorgehensweise empfohlen werden. Ggf. können Sie Schadenersatz verlangen, wenn Sie aufgrund dieses Vertrages bereits anderweitige Verpflichtungen eingegangen sind. Übrigens ist es in den südlichen Ländern (ich weiss es zumindest aus Spanien) üblich und auch gängige Praxis, dass ein Kaufvertrag (meistens innerhalb eines Jahres) rückgängig gemacht werden kann. Natürlich mit den entsprechenden Gegenleistungen, die dort dann auch vertraglich geregelt sind.

Viel Erfolg.

Günter Ellerbrock

Sorry Frau Kaestner, aber ich bin kein Rechtsanwalt und ich denke, nur dieser kann, nach Prüfung des derzeitigen Standes, verbindliche Aussagen treffen und Maßnahmen ergreifen.
MfG
Meinolf

Hallo Kaestner Annett,
in deinem Fall kann nur ein Fachmann helfen und zwar ein Rechtsanwalt der spezialisiert ist auf Immobilien Kauf. Nach meiner Ansicht ist ein Rücktritt in diesem Stadium nicht mehr ohne große Kosten möglich. Aber erkundige dich beim Fachanwalt.
Viele Grüsse
GroßerBär

Die Finanzierung steht (schreibst du), wenn du dein Geld auf dem Bankkonto hast, dürfte das nicht mehr dein Problem sein.

Wenn er aber noch von der Finazierung zurück tritt, dann sofort mit Notar Kontakt aufnehmen, evtl. Rchtsanwalt, damit du deine Auslagen die bsiher entstanden sind, erhältst.

Du hast hoffentlich einen Rechtsschutz?
LGe

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer ohne notariellen Vertrag bereits die Grundsteuer, Notarkosten (wofür?) und sonstige Kosten bezahlt hat. Notfalls beim Gericht (Rechtspfleger) eine kostenlose Rechtsauskunft einholen.

Hallo Annett,
Vielen Dank für Deine Frage.

Du musst Dich als allererstes mit dem Notar in Verbindung setzen um Dich defakto mit Deinen rechtlichen Möglichkeiten vertraut zu machen gegen den Rücktritt vorzugehen.
Der weiss definitiv Fakten zu Widerrufsfristen beim Hauskauf.
Sollte nämlich die Frist für einen Rücktritt vom Hauskauf verstrichen sein, hat der liebe Grieche leider mal Pech gehabt.
Das müsste allerdings auch im notariellen Kaufvertrag stehen aber wer kann das Beamtendeutsch schon zu 100% lesen, ein Notar auf jedenfall.
eins noch : Der Grieche muss dumm sein, ein Haus ist doch die beste Altersvorsorge die es gibt habe meines erst im letzten August gekauft und was soll ich sagen , nie nie nie nie wieder Miete zahlen ist doch toll und die Ruhe und Erholung ist einfach unbezahlbar.
verstehen kann ich den Mann überhaupt nicht.
Es würde mich freuen von Dir Rückantwort zu erhalten. Möchte auch gerne wissen ob ich Dir habe helfen können und bin neugierig, ob die Sache zu Deinen Gunsten ausgegangen ist.
freundliche Grüße und Daumen drücken von Rockhound

Mit Hilfe des Notars, der den Kaufvertrag dokumentiert hat, den Käufer zur Zahlung zwingen (ggfs. nach Einholen von Vermögensauskunft über Käufer durch Notar um zu vermeiden, daß wegen Zahlungsunfähigkeit von Käufer für dich unnötige Folgekosten entstehen. Denn: Wo nix ist, kann man auch nix einklagen/pfänden!)

Hallo A, leider komme ich erst jetzt dazu,Dir zu antworten.Ich war mit einer Bypass OP außer Gefecht.
Leider habe ich kein Rezept zur Hand. Tut mir leid.
MfG MO