Käufer meldet das Fahrzeug trotz Vertrag nicht ab

Jemand hat letzte Woche Mittwoch eine problematische Situation bei einem Autoverkauf …
Die Herren die extra 300 km entfernt in windes eile ein gebrauchtes Passat besichtigten, und dieses dann auch kauften … entpuppten sich als ein Problem.

Sie kamen zu dritt und zwei von den Herren haben das Fahrzeug auch gleich Probegefahren und wahren aller Anschein nach vollauf zufrieden …

Danach wurde ein ADAC Kaufvertrag ausgefüllt und zusätzlich bei Sondervereinbarung angegeben das das KFZ am nächsten Werktag abgmeldet werden muss … Die Käufer bestanden drauf, weil sie keine roten Kennzeichen besaßen.

Nun hatt der Verkäufer immer kein Fax wie versprochen bekommen auch keine Post …. Danach wurde Rücksprache mit der jeweiligen Zulassungsstelle gehalten die bestätigte das der Wagen noch nicht abgemeldet worden wurde obwohl dieses schriftlich im Vertrag fixiert war !

Jetzt bekam der Verkäufer einen Anruf jedoch nicht vom Käufer sonder irgend einem schwager der dreißt Nahegelegt hatte 900 € zusätzlich zu bezahlen, weil ein Schließzielinder als auch irgendetwas an der Spursstange gemacht werden muss …
Die Summe haben sich die Käufer bei einer VW-Werkstatt bestätigen lassen und nur unter dieser Vorraussetzung das Auto abzumelden wenn der Betrag ausgeglichen wird …
oder man soll das abholen.

Weiter geht es mit den Meinungen des Käufers, das das Fahrzeug nicht abgemeldt werden muss weil gesetzlich diese 5 tage damit fahren dürfen … wie auch immer …

Es besteht absolut das Gefühl das man hier wohl ein spielchen spielen will … im ADAC Vertrag wurde auch festgehalten das das Fahrzeug Probegefahren wurde … und gekauft wie gesehen wovon der Käufer jetzt aber auch nichts mehr wissen will …

Wie kann ich mich nun bei dieser ganzen Sache effektiv von dem Käufer schützen… vor allem macht das ganze Sorgen weil das Kfz immer noch angemeldet ist 

Liebe Grüße

Xavier

Liebe Grüße

Xavier

  1. Zulassungsstelle informieren.

  2. Matula hin, Schilder abreissen, zerstören.

auf jeden Fall Deine Versicherung informieren. Das ist ganz wichtig.

Auch die Zulassungsstelle und das ganze bei der Polizei melden.

Aber schnell!!!

Wenn Du Dich nicht beeilst hast Du irgendwann noch einen Unfall an der Backe und die Strafzettel bekommst auch erst mal Du zugeschickt.

Gruß

Peter

Hallo,

1.: Selbst dran schuld, wer ein Fahrzeug angemeldet verkauft. Der der verkauft, bestimmt, wo es lang geht.

2.: Sollten demnächst Rechnungen für Versicherung oder Steuer kommen, nicht bezahlen mit dem Hinweis an die Behörde: Verkauft. Die veranlassen dann evtl. angeordnete Zwangsstillegung

3.: Laß Dich nicht erpressen, die wollen nur Geld von Dir

4.: Anwalt einschalten, die Sache ist nicht spaßig.

gruß

dennis

Hi!

Diese Leute fahren zunächst mit dem Schutz Deiner Versicherung, d.h. wenn es kracht, steigen Deine Beiträge.
Du solltest nun umgehend die Versicherung von dem verkauf in Kenntnis setzen. Die Zulassungsstelle hast Du ja offenbar bereits informiert.

Die Erpressungsversuche des Käufers kannst Du vergessen. Bei „gekauft wie besehen“ ist das Thema für Dich erledigt. Eine Ausnahme wäre die vorsätzliche Verschleierung von Mängeln. Ich gehe jedoch davon aus, dass Du keine Kenntnis von den beschriebenen Defekten hattest.

Ähnliche Fragen wurden hier bereits x-mal abgehandelt. Man verkauft ein KfZ in Deutschland NIEMALS angemeldet!!
Nun geht der Spiessrutenlauf los und Du bezahlst die Kfz-Steuern, bis ein Amtsmann das Fahrzeug gefunden und die Schilder entwertet hat.

Grüße,

Mathias

Hallo,

ich kann Dir nur aus Versicherungstechnischer Sicht was dazu sagen:

Schicke Deiner Versicherung den Kaufvertrag aus dem auch das Datum des Verkaufs hervorgeht. Danach brauchst Du Dir wenigstens keine Gedanken um Deine Schadenfreiheitsklasse zu machen, da ein jetzt verursachter Haftpflichtschaden ein sogenannter Erwerberschaden wäre, der nicht zu lasten Deiner Schadenfreiheitsklasse geht!

Ansonsten würde ich noch den Verkauf der Zulassungsstelle mitteilen.