Hab schon das Archiv durchsucht, aber nichts zu meinem Fall gefunden.
Ich habe vor anderthalb Wochen ne handvoll MiniDV Kassetten verkauft.
Nun hat sich der Käufer nach mehrmaligem Anschreiben immernoch nicht gemeldet.
Is auch nicht weiter wild.Hab mir jetzt nämlich überlegt, mir eine neue Kamera zuzulegen.Und dafür könnt ich die Kassetten auch gebrauchen.
Wie lange hat der Käufer das Recht auf Vertragserfüllung zu bestehen?
Muss ich ihn jetz ewig abmahnen, oder reichen drei E-Mails?
ewig anmahnen musst Du natürlich nicht. Du musst dem Verkäufer eine letzte Frist zur Zahlung (Vertragserfüllung) einräumen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass im Falle der Nichtzahlung Du vom Kaufvertrag gem. BGB zurücktrittst. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html
Gleichzeitig solltest Du auf der Auktionsplattform einen nicht bezahlten Artikel melden und in den Hinweis ebenfalls eine letzte Zahlungsfrist sowie die ggf. Auflösung gem. BGB erklären.
Sollten dann 10 Tage vergangen sein, so hat der Käufer sein Einverständnis stillschweigend erklärt und der Kaufvertrag ist aufgehoben.
Also ich weiss nicht - wenn Du den Käufer jetzt ständig anmahnst und auch noch über Ebay meldest, dass er nicht bezahlt, dann bekommt er vielleicht Angst und zahlt doch. Wenn Du aber die Sachen doch lieber behalten willst, schreib lieber noch eine Mail mit einer kurzen Frist und lass die Sache dann einfach einschlafen. Du zahlst zwar dann die Gebühr, aber vermutlich wird der Käufer so wohl nicht mehr bezahlen und Du kannst die Sachen behalten. Oder Ihr einigt euch gemeinsam, das Geschäft doch nicht abzuwickeln. Das ginge dann auch über Ebay, ohne dass der Käufer Ärger bekommt.