Käufer meldet sich nich,is aber auch nicht schlimm

Hallo

Hab schon das Archiv durchsucht, aber nichts zu meinem Fall gefunden.
Ich habe vor anderthalb Wochen ne handvoll MiniDV Kassetten verkauft.
Nun hat sich der Käufer nach mehrmaligem Anschreiben immernoch nicht gemeldet.
Is auch nicht weiter wild.Hab mir jetzt nämlich überlegt, mir eine neue Kamera zuzulegen.Und dafür könnt ich die Kassetten auch gebrauchen.
Wie lange hat der Käufer das Recht auf Vertragserfüllung zu bestehen?
Muss ich ihn jetz ewig abmahnen, oder reichen drei E-Mails?

Danke für die Antworten.

Hallo,

ewig anmahnen musst Du natürlich nicht. Du musst dem Verkäufer eine letzte Frist zur Zahlung (Vertragserfüllung) einräumen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass im Falle der Nichtzahlung Du vom Kaufvertrag gem. BGB zurücktrittst. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html
Gleichzeitig solltest Du auf der Auktionsplattform einen nicht bezahlten Artikel melden und in den Hinweis ebenfalls eine letzte Zahlungsfrist sowie die ggf. Auflösung gem. BGB erklären.
Sollten dann 10 Tage vergangen sein, so hat der Käufer sein Einverständnis stillschweigend erklärt und der Kaufvertrag ist aufgehoben.

Gruß
Christian

Danke für die schnelle und konkrete Antwort.
Denn werd ich jetzt wohl mal eine E-Mail schreiben.

SChönen Abend noch

Hallo,

und vergiss nicht, das ganze auch bei ebay zu melden.
Dann bekommst du nämlich deine Verkaufsgebühr auch noch gutgeschrieben…

Grüße von
Tinchen

Hi

Hab schon das Archiv durchsucht, aber nichts zu meinem Fall
gefunden.

Hätteste mal in die FAQ geguckt :wink:
Verkäufer: Der Käufer zahlt nicht. Was tun? [FAQ:1176]

MfG
Lilly

Hallo!

Also ich weiss nicht - wenn Du den Käufer jetzt ständig anmahnst und auch noch über Ebay meldest, dass er nicht bezahlt, dann bekommt er vielleicht Angst und zahlt doch. Wenn Du aber die Sachen doch lieber behalten willst, schreib lieber noch eine Mail mit einer kurzen Frist und lass die Sache dann einfach einschlafen. Du zahlst zwar dann die Gebühr, aber vermutlich wird der Käufer so wohl nicht mehr bezahlen und Du kannst die Sachen behalten. Oder Ihr einigt euch gemeinsam, das Geschäft doch nicht abzuwickeln. Das ginge dann auch über Ebay, ohne dass der Käufer Ärger bekommt.

Viele Grüße

Anne