Hallo,
die ganze Diskussion zeigt wieder einmal eines ganz deutlich:
Es geht nicht um die Sache, sondern um´s Rechthaben!
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier um einen relativ hohen Geldbetrag. Da kann ich schon verstehen, dass der Fragesteller das nicht einfach als Lehrgeld verbuchen möchte. Abgesehen davon: genau durch diese Einstellung (sind ja nur ein paar EUR) kommen so viele kleine Abzocker mit ihrer Masche bei ebay durch und versauen einem das Handeln.
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam,
meine Ansicht zu ebay ist folgende:
Die meisten haben Schiss eine negative Bewertung abzugeben, aus Angst vor einer negativen Rachebewertung.
Betrügern kann man nur beikommen, indem man den vorgefallenen Betrug in die Bewertung einfließen lässt! Wenn man dann auch eine Negative bekommt, dann sollte man eben eine entsprechende Bemerkung hinzufügen!
Kannst ja mal meine Bewertungen in ebay ansehen ´df7er´.
Wenn man sich aber wochenlang mit Mahnbescheiden, Rechsanwälten und ev. Gerichten rumschlagen muß, tut man sich bestimmt nichts gutes.
Daß man aber höherpreisige Artikel nicht unbezahlt wegschickt, sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen!
Gruss
Waldemar
Betrügern kann man nur beikommen, indem man den vorgefallenen
Betrug in die Bewertung einfließen lässt! Wenn man dann auch
eine Negative bekommt, dann sollte man eben eine entsprechende
Bemerkung hinzufügen!
Das ist ja alles gut und richtig. Nur: was bitte nutzt denn dem Fragesteller die Möglichkeit der negativen Bewertung, wenn er einen 3stelligen EUR-Betrag haben möchte? Abgesehen davon: der ebay-Betrüger meldet sich einfach einen neuen Account an, wenn der derzeitige zu viel Negative hat, ein Allheilmittel ist die Negative also auch nicht.
Wenn man sich aber wochenlang mit Mahnbescheiden,
Rechsanwälten und ev. Gerichten rumschlagen muß, tut man sich
bestimmt nichts gutes.
Kommt auf die Geldsumme an, die einem fehlt.
Daß man aber höherpreisige Artikel nicht unbezahlt wegschickt,
sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen!
Das ist wahr, nun ist die Sache aber nun mal passiert und der Verkäufer hat ein Recht auf sein Geld. Findest Du eine negative ebay-bewertung ist eine sinnvolle einzige Reaktion auf die Unterschlagung einer vermutlich dreistelligen EUR-Summe? Das kann es ja wohl nicht sein.
Gruß,
Myriam