Käufer meldet sich nicht und bezahlt nicht

Hallo,
folgendes ist passiert :
Ich habe vor ca. 3 Wochen Karten für ein Fussballspiel bei Ebay ersteigert. Höchstbietender war ein Ebayer der gerade neu war und 0 Bewertungen aufwies. Die Abwicklung erfolgte super. Habe die Karten auf Vertrauensbasis und recht kurzem Zeitabstand zum Spiel verschickt bevor ich das Geld hatte.
Vor 1 Woche habe ich nocheinmal Karten für ein FB Spiel verkauft. Wiederum gewann ein Bieter der NEu war und 0 Bewertungen hatte. Nach Bekanntgabe der VErsandadresse war es derselbe Typ. Wiederum klappte alles ideal bis auf die Tatsache, dass ich mein Geld noch nicht habe.:smile:
Schon komisch, oder?2 mal der gleiche Höchstbieter unter jeweils einem neuen und gerade frisch angelegtem Account…
Nun meldet er sich nicht mehr auf Mails von mir.
Was soll ich tun?

Übrigens haltet mir jetzt nicht naivität vor.Der Versand der 2. Karten erfolgte in dem Zeitrahmen wo eine Überweisung seinerseits noch hätte unterwegs sein können…

Hi

Übrigens haltet mir jetzt nicht naivität vor.

Also nen Nuller die Ware quasi auf Rechnung schicken ist naiv :stuck_out_tongue:
Aber schön das es noch so Menschen gibt die Vertrauen in andere haben.

Verkäufer: Der Käufer zahlt nicht. Was tun? [FAQ:1176]

Kannst ihn nur mahnen mit Zahlfrist (mach per Einschreiben mit Rückschein), wenn die Frist vergangen ist und er nicht zahlte, dann über Anwalt bzw. Gericht (Mahnbescheid -> seinem Amtsgericht).
Wobei er die zusätzlichen Kosten tragen muss sobald er in Verzug steht (also Frist abgelaufen ist).

Kannst ihn auch mal anrufen.
Viele sind, wenn man se an de Strippe hat, nicht mehr so cool und bescheissen.

MfG
Lilly

Hallo,

zunächst mal einen nicht bezahlten Artikel bei ebay melden.
Die Sache mit den verschiedenen Accounts ist schon etwas komisch; er war aber reichlich blöd, daß er mit seinem 2. Account wieder bei Dir ersteigert hat.
Die Sache mit dem Anwalt ist zwar gut, es fragt sich aber, ob es sich lohnen würde, d.h. ob Du für die Karten auch viel bekommen hast?
Du mußt bei einem Anwalt zunächst mal in Vorkasse treten; und ob bei dem Käufer überhaupt was zu holen ist, weißt Du ja nicht. Will sagen, ob Du in dem Falle die Kosten für Anwalt usw. von ihm wiederbekommst.
Das mußt Du selber abwägen können.
Ansonsten gib ihm eine rote Bewertung, damit andere VK vor ihm gewarnt sind.
Liebe Grüße
Wolly

Hi
Das nennst du nicht naiv?

Wiederum klappte alles ideal bis auf die
Tatsache, dass ich mein Geld noch nicht habe.:smile:

ja, das ist IDEAL. Ich werds auch nur noch so machen.

Schon komisch, oder?2 mal der gleiche Höchstbieter unter
jeweils einem neuen und gerade frisch angelegtem Account…

Nun meldet er sich nicht mehr auf Mails von mir.

warum auch…?

Was soll ich tun?

Übrigens haltet mir jetzt nicht naivität vor.

nein, nichts liegt ferner…

Der Versand der
2. Karten erfolgte in dem Zeitrahmen wo eine Überweisung
seinerseits noch hätte unterwegs sein können…

tja, aber nunmal nicht war.

Warum verschenkst du sie nicht gleich? Wirklich, Versand VOR Eingang mach ich mit STAMMkunden die ich uU auch noch persönlich kenne…
HH

Hi

Man kann aber selbst nen Mahnbescheid ausfüllen, glaub die kosten so 1,80 im Schreibwarenhandel, den dann bei seinem Amtsgericht abgeben bzw. hinschicken.
Fürs Amtgericht besteht keine Anwaltspflicht.
Aber wenn er gg. den Mahnbescheid widerspricht ist man wieder selbst am Zug. Wenn er faul ist und nicht widerspricht kann man ne Zwangsvollstreckung einleiten.

Hört sich aber alles einfacher an als es ist.
Geld eintreiben per Gesetz ist immernoch der längste Weg.

Hilfe zum Ausfüllen:
http://www.internetrecht-rostock.de/manuellen-mahnbe…
Weitere Infos:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Ei…

MfG
Lilly

Hallo

Man kann aber selbst nen Mahnbescheid ausfüllen, glaub die
kosten so 1,80 im Schreibwarenhandel, den dann bei seinem
Amtsgericht abgeben bzw. hinschicken.

Das kostet aber Gerichtskosten soviel ich weiß. Wenn man nicht nachweisen kann, dass man die Karten losgeschickt hat, ist es wirklich schlecht mit einem gerichtlichen Verfahren, finde ich.

Viele Grüße
Thea

Hallo

nachweisen kann, dass man die Karten losgeschickt hat, ist es
wirklich schlecht mit einem gerichtlichen Verfahren, finde
ich.

Viele Grüße
Thea

Hallo,
keine Frage, dass ist wohl richtig. Habe beide aber mit Einschreiben versandt und natürlich habe ich auch beide Quittungen noch. Ebenso kann man diese ja online bei der Post nachverfolgen und sehen, dass sie angenommen wurden.
Würde das reichen?
Gruß, WKN

Hi

keine Frage, dass ist wohl richtig. Habe beide aber mit
Einschreiben versandt und natürlich habe ich auch beide
Quittungen noch. Ebenso kann man diese ja online bei der Post
nachverfolgen und sehen, dass sie angenommen wurden.
Würde das reichen?

Als privater, also nocht gewerblicher, Verkäufer brauchst du keinen Beweis das es angekommen ist, sondern nur einen das du es abgeschickt hast (die Quittungen mit seiner Adresse drauf).

Ganz schlaue könnten behaupten sie hätten zwar was bekommen aber da waren nur Papierschnipsel din.

Du siehst also als VK kommt man da in eine ziemlich unrealistische Beweislage wo man nicht nur das Versenden beweisen muss sondern auch das die gewünschte Sache versendet wurde.

Wobei dann auch viele VKs plötzlich Bekannte aus dem Ärmel schütteln die alles gesehen haben wollen.

Wie auch immer, kannst versuchen ne Bestätigung aus ihm herauszuquetschten… mal fragen ob er die Tickets (und direkt nach den Tickets/Karten fragen, nicht nach Brief oder so) erhalten hat.
Wenn er das bestätigt hast du den Beweis.
Fragen tust das über eBay nicht über deinen E-Mail Klienten, so das du wenn möglich die Antwort auch auf deinen eBay Account hast (der is ja nicht manipulierbar).

Das alles setzt natürlich vorraus das der K vorhat zu behaupten nichts oder Schund bekommen zu haben.

War denn was in der Richtung?

MfG
Lilly

Hallo Lilly, danke für die ausführliche Antwort.
Das Problem ist ja, er antwortet nicht und hat so wie es aussieht für beide Käufe jeweils ein neues Ebay Konto mit neuer Mailadresse eröffnet…
Ich habe natürlich seinen Namen und seine Adresse aber leider steht er auch nicht im Telefonbuch…
Habe nun bei Ebay für beide Auktionen Unstimmigkeiten gemeldet, aber auch dort warte ich jetzt auf antworten.Habe ihm dort jeweils eine 10tages Frist gesetzt in der er das Geld überweisen soll.
Angenommen er tut das nicht, wovon auszugehen ist.Was tue ich dann?Direkt MAhnbescheid beantragen?
Oder erst nochmal ein Einschreiben zu ihm schicken mit einer weiteren Frist?
Würdet Ihr Anzeige wegen BEtruges erstatten?Bringt sowas etwas?
Gruß,
WKN

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und noch ne Frage.
Was haltet Ihr davon wenn ich einfach mal bei dem Käufer vorbeifahre?Habe ja seine Adresse und es ist nicht so weit von mir weg…
Würdet Ihr das tun?

Würdet Ihr das tun?

Ich kann Dir nur sagen, wie ich reagieren würde: ich wäre sehr ungehalten.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,
sehr ungehalten?Inwiefern?
Gruß,
WKN

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Na wer bescheissen will wäre ungehalten… wer ehrlich ist auch. ^^
Aber als Person die Kohle sehen will für getane Leistung wäre mir das Schnuppe. Und völlig klar das der dich nicht gerne sehen will wie ein Verbrecher die Polizei.

Verboten is es nicht.
Wenns nicht weit is würd ichs tun.
Vllt ist es ein Kind XD
Dann kannste des Mami und Papi petzen, kriegt von dene evtl. das Geld.

MfG
Lilly

sehr ungehalten?Inwiefern?

Entgegen Lillys Aussage hat das bei mir nichts mit Schuldbewusstsein zu tun. Ich will nicht, dass Leute mich einfach unangemeldet besuchen, schon gar nicht irgendwelche Leute, die ich nicht kenne.

Du hast seine Adresse, daher schreibe ihm einen Brief, idealerweise gleich einen Mahnbescheid.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,
ja, ich habe seine Adresse, aber wenn er auf den MAhnbescheid nicht reagiert?Was dann?Dann bleibe ich auf den Kosten sitzen…
Oder?
Wie gesagt, am liebsten würde ich sofort nen Mahnbescheid rausschicken, aber was ist wenn er darauf nicht reagiert?
Anzeige wegen Betruges wäre ja auch noch möglich…
Zur Zeit bin ich nämlich sehr ungehalten!*lach*
Und zum Thema vorbeigehen…Ich kann doch klingeln wo ich will, oder?Und nachfragen könnte man dochmal.Geht schließlich um mein Geld. Und wenn er sonst nicht reagiert und ich ihn sonst nicht bekomme wäre das doch ne Möglichkeit ihn direkt zu fragen was das soll, oder?
Gruß,
WKn

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Entgegen Lillys Aussage hat das bei mir nichts mit
Schuldbewusstsein zu tun.

Meine Aussage schloß beide ein… die Betrüger UND die Ehrlichen :wink:
Keiner will von nem eBay Käufer besucht werden -.-
Von daher erübrigt sich ne Frage ob man als VK darauf Bock hat von nem K uneingeladen besucht zu werden.
Vielmehr ob man es selbst machen würde wenn man in dieser Situation wäre.

ja, ich habe seine Adresse, aber wenn er auf den MAhnbescheid
nicht reagiert?

A) Er reagiert und bezahlt. Gut
B) Er reagiert und widerspricht. Schlecht
C) Er reagiert nicht. Nicht das idealste, nicht das schlechteste.

Was dann?

Bei C)
Vollstreckungsbescheid, wieder Amtsgericht.
Darauf folgt Zwangsvollstreckung (z.B, durch Pfändung des Gehalts oder Gerichtsvollziehers). Kosten mussen vom Gläubiger vorrausbezahlt werden, können/sollten vom Schuldner wiedergeholt werden (gleich mitpfänden lassen).

Nun wenn er kein Geld hat, haste nix. Aber er bleibt dir gegenüber verschuldet und das lange, über mehrere Jahre.

Wenn er Minderjährig ist, nicht geschäftsfähig, haste nix… Eltern haften net wirklich für ihre Kinder.
(deswegen mal vorbei schneien und Hallo sagen, oder anrufen)

Dann bleibe ich auf den Kosten
sitzen…
Oder?

Alle Aufwändungen nach dem Verzug kommen auf seine Rechnung. Seine Schuldenbetrag wächst also.

Momentan sitzt du auf den Kosten der Karten.

Wie gesagt, am liebsten würde ich sofort nen Mahnbescheid
rausschicken, aber was ist wenn er darauf nicht reagiert?

Wenn du absolut keine Ahnung hast dann lass das nen Profi machen.
Anwalt oder beauftrage nen Inkassobüro (Geldeintreiber ^^)
z.B.: http://www.inkasso-ballnus.de
Ihr Honorar richtet sich nach der einzutreibenen Summe

Wie auch immer.
Das hier ist nicht das Rechtsbrett.
Für genauere Hilfe bei rechtlichen Dinge frage im Rechtsbrett. Rechtsberatung kannste da aber auch nicht erwarten.

Anzeige wegen Betruges wäre ja auch noch möglich…

Hat er dich denn betrogen? :wink:
Ist er denn in Verzug?
Weiß er das auch?
Polizei kümmert sich nur um Straftaten nicht darum das Geschädigte ihr Kram wiederkriegen.

Zur Zeit bin ich nämlich sehr ungehalten!*lach*

Naja und auch noch selber Schuld :stuck_out_tongue:

MfG
Lilly

Wie gesagt, am liebsten würde ich sofort nen Mahnbescheid
rausschicken, aber was ist wenn er darauf nicht reagiert?

Da Du ja nicht sicher sein kannst, ob er Deine Mails bekommen hat, schicke erst mal einen Brief (wenn Du magst als Einwurfeinschreiben) mit einer Fristsetzung und Androhung eines Mahnbescheides.

Und zum Thema vorbeigehen…Ich kann doch klingeln wo ich
will, oder?Und nachfragen könnte man dochmal.Geht schließlich
um mein Geld. Und wenn er sonst nicht reagiert und ich ihn
sonst nicht bekomme wäre das doch ne Möglichkeit ihn direkt zu
fragen was das soll, oder?

Ich würde Dir nicht aufmachen, wie gesagt, und wäre auch entsprechend angepisst, wenn irgendwer einfach bei mir auftaucht. Allerdings würde ich Dich auch nicht um Dein Geld betrügen … :wink:

Gruß,

Myriam

Ach ja,…ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll…
Ist ja schließlich auch ne Menge geld die mir fehlt. :smile:
Würd ich ungern einfach abschreiben. DesWeiteren habe ich mittlerweile 3 andere Leute gefunden denen es genauso gegangen ist wie mir!
Und nu?Ändert das was an der Situation?
Was soll ich nur tun?
Nochmal per Einschreiben an die Zahlung erinnern und dann Mahnbescheid?
Ohne persönlichen Kontakt? (Telefonbuch bringt nix…hab schon geguckt!)
Gruß,
Ben

Und nu?Ändert das was an der Situation?

Wenn Du/Ihr auf Eure schriftliche Mahnung keine Antwort erhaltet, könntet Ihr vielleicht gemeinsam Anzeige erstatten.

Was soll ich nur tun?
Nochmal per Einschreiben an die Zahlung erinnern und dann
Mahnbescheid?

Ja.

Ohne persönlichen Kontakt?

Was willst Du für Kontakt? Ebay ist ein Online-Auktionshaus und keine Kontaktbörse.

Entweder der Typ will DIch wirklich abzocken, dann helfen nur die harten Bandagen. Oder es ist irgendwas passiert (Krankenhaus, PC kaputt, plötzliche Geschäftsreise, Todesfall), dann wirst Du es schon rausfinden.

Gruß,

Myriam

Typisch deutsch!
Hallo zusammen,

die ganze Diskussion zeigt wieder einmal eines ganz deutlich:
Es geht nicht um die Sache, sondern um´s Rechthaben!

Da hat jemand einen Fehler gemacht, indem er jemandem ohne Zahlung eine Ware geschickt hat. Nun hat er das Geld nicht bekommen.
Ich nehme an, daß es hierbei nicht um einen riesigen Betrag geht, der den Betroffenen in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Sicherlich ist das ganze sehr ärgerlich, ich würde mich auch ärgern. Aber was ist mein Rat!

Buche das ganze auf den Punkt Erfahrung. Schicke in Zukunft keine Ware mehr weg, bevor sie bezahlt ist!

Ansonsten vergiß das ganze und finde Deinen Frieden wieder!

Gruß
Waldemar