Käufer negativ beurteilen?

Hallo, gibt es noch eine Möglichkeit bei 123… Käufer die sich ewig mit der Bezahlung Zeit lassen und erst nach dem 2. Anschreiben entschließen zu antworten negativ zu bewerten? Oder muss man sich als (privater) Verkäufer so etwas gefallen lassen?

Danke für Eure Antworten.

Gruß

Roland

Hallo,

Hallo, gibt es noch eine Möglichkeit bei 123… Käufer die sich
ewig mit der Bezahlung Zeit lassen und erst nach dem 2.
Anschreiben entschließen zu antworten negativ zu bewerten?

Nein. Seit der Umstellung des Bewertungssystems haben Verkäufer nur noch die Wahl positiv oder gar nicht zu bewerten.

Falls man öfter Nicht-Zahlende Käufer hat, empfiehlt es sich vorformulierte Schreiben zu verwenden um Zeit, Nerven und Ärger zu Sparen - meine Nicht-Zahlenden Käufer bekommen nach ca. 14 Tagen eine Zahlungserinnerung von mir, nach 3 Wochen eröffne ich bei ebay eine Unstimmigkeit wegen Nichtzahlung, antwortet der Käufer nicht kommt nach 4 Wochen eine letzte Zahlungsfrist und Kündigung des Kaufvertrages. Alles im System gespeichert, kein Nervenkampf.

Oder muss man sich als (privater) Verkäufer so etwas gefallen
lassen?

Tja, die neue ebay Politik…

Stephanie

Tja, als Privatverkäufer ärgert man sich bei ebay nur rum. Man kann nur eine positive Bewertung schicken und da dann was passendes reinschreiben: Wirkung = Null.
Ich schlage mich als privater Verkäufer grad auch mit einem rum, dessen Mailbox voll ist, und der seit 10 Tagen dadurch nicht erreichbar ist. Hab extra über die ebay-Funktion eine Email geschickt, damit die Email auch „im System“ ist, und er die über die Webseite lesen kann, aber bisher Null Reaktion.

Da ich ja die Adresse habe, hab ich auch schon überlegt, per Post Mahnungen zu schicken und dann so nach ca. 4 Wochen Strafanzeige zu stellen, wenn er sich nicht rührt. Allerdings wird das wegen des Betrags von unter 10 Euro sehr wahrscheinlich einfach eingestellt und ich guck in die Röhre.

Einfach nur zum k*!?en, wie man als Privatverkäufer im Stich gelassen wird.

Gruss

Hi

Da ich ja die Adresse habe, hab ich auch schon überlegt, per
Post Mahnungen zu schicken und dann so nach ca. 4 Wochen
Strafanzeige zu stellen, wenn er sich nicht rührt. Allerdings
wird das wegen des Betrags von unter 10 Euro sehr
wahrscheinlich einfach eingestellt und ich guck in die Röhre.

Zumal es auch keine Straftat is :wink:

In meinen Auktionen steht schon im Beschreibungstext dick rot und gut sichtbar das die Zahlungsfrist 10 Tage ab Kauf ist.
Danach is aus die Maus und der Artikel wird neu eingestellt und Gebühren von eBay zurück verlangt.

Mit dem neuen Bewertungssystem haben Käufer Narrenfreiheit und einige nutzen es auch so und kaufen mal hier und da und entscheiden sich später für eine Sache oder eben keine. Manche sind auch schusslig, nur hinter wenigen steckt pure Absicht (denk/hoff ich mal).

Entweder hat man Bock dem ewig hinterher zulaufen (Verschwendung) oder man setzt ne Frist und wenn die fruchtlos verstreicht bewegt man sich weiter.

MfG
Lilly

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aha, keine Ahnung, immerhin ist es Vertragsbruch *schulterzuck*

Wie kriegt man die Gebühren denn zurück?

Und geht das auch, wenn man man selbst keine Frist gesetzt hat? Vielleicht nach 4 Wochen?

aha, keine Ahnung, immerhin ist es Vertragsbruch
*schulterzuck*

Das hat jedoch absolut gar nichts mit Strafrecht zu tun. Das ist Vertragsrecht -> BGB -> Privatrecht.

Wie kriegt man die Gebühren denn zurück?

Ebay einen nicht bezahlten Artikel melden, über „Unstimmigkeiten online klären“:
http://pages.ebay.de/help/sell/credits.html

Und geht das auch, wenn man man selbst keine Frist gesetzt
hat? Vielleicht nach 4 Wochen?

Gesetzlich ist keine Frist erforderlich, aber hilfreich.
Ebay schickt dem Käufer eh erst mal eine Aufforderung zur Zahlung bzw. zur Stellungsnahme. Es schadet aber nie dem Käufer vorher kurz eine Mail mit einer Fristsetzung zu schreiben.
Und merke: Immer schön höfflich zu bleiben schadet nie und hilft oft schon. :smile:

Hier steht nochmal wie man in so einem Fall vorgehen
sollte:

http://pages.ebay.de/help/tp/unpaid-item-process.html

Hier steht nochmal wie man in so einem Fall vorgehen
sollte:

http://pages.ebay.de/help/tp/unpaid-item-process.html

vielen Dank. Werde mir das mal zu Gemüte führen.

Hi

nach ca. 4 Wochen Strafanzeige zu stellen

das wird wohl nix…

B

Hallo,

Gesetzlich ist keine Frist erforderlich, aber hilfreich.

eine Frist ist nicht erforderlich, um eine Unstimmigkeit zu eröffnen, sondern um den Kaufvertrag aufzulösen, wenn der Käufer auf die Unstimmigkeit nicht antwortet. Stellt man einen Artikel wieder ein, ohne vorher den Vertrag aufzulösen, hat man sonst am Ende zwei Kaufverträge und nur einen Artikel. Einzelne meiner Käufer (unter 1 %), haben dann irgendwann ihre Verwarnung wegen Nichtzahlung von ebay bemerkt und wollten nach 10 Wochen doch noch den Artikel haben - da konnte ich dann glücklicherweise auf all die im ebay System gespeicherten geschickten E-Mails zur Vertragsauflösung verweisen.

Stephanie

Stimmt leider nicht
Hallo,

Gesetzlich ist keine Frist erforderlich, aber hilfreich.

das ist falsch. Man kann nicht einfach vom Vertrag „zurücktreten“, wenn der Vertragspartner den Vertrag nicht erfüllt. Selbstverständlich müssen zunächst (angemessene) Fristen gesetzt werden.

Darüber hinaus: Wenn keine Fristen erforderlich sein sollen, warum sollten diese dann hilfreich sein?

Gruß

S.J.

OK, ich wollte aber erst mal nur sagen, dass keine Mahnung (mit Fristsetzung) mehr erforderlich ist, um in Leistungsverzug zu geraten.

Darüber hinaus: Wenn keine Fristen erforderlich sein sollen,
warum sollten diese dann hilfreich sein?

Weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass das bei manchen Leuten die Motivation ungemein erhöht den Kaufvertrag doch noch zu erfüllen. (Eindruck eines unbedarften Käufers: Fristsetzung -> irgendwie offiziell -> der kennt sich aus -> lieber Zahlen als Ärger einhandeln).
Wie gesagt, ich bleibe in meinem Schreiben dann natürlich immer höflich, werde aber konkret wies im Fall der weiteren Nichtleistung weitergeht. In vielen Fällen klappts dann auch doch noch mit der Erfüllung des Kaufvertrages.