Käufer verzogen, Email kommt zurück (Teil II)

Hallo,

ich habe vor einigen Tagen schon mal gepostet, jetzt bin ich noch ratloser. Folgendes hat sich ereignet:

Eine Auktion (Auktionsende: 12.06.2005) ist erst nach erneuter Aufforderung bezahlt worden (Zahlungseingang: 21.06.2005). Daraufhin habe ich die Büchersendung umgehend zur Post gebracht und an die bei Ebay hinterlegte Adresse geschickt.

Etwa eine Woche später lag der Brief wieder hier: „Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu erreichen“. Meine daraufhin geschriebene Email an die bei Ebay hinterlegte Emailadresse (die, die mit der Auktion-erfolgreich-zu-Ende-gegangen-Mail kommt) kam ebenfalls zurück: Emailadresse existiert nicht.

Auf die über das Ebay-System versandte Nachricht hat der Käufer dann allerdings reagiert und mir seine aktuelle Anschrift geschickt. Ich habe also die Büchersendung wieder zur Post gebracht und wieder Porto bezahlt (und ihm eine nicht mehr ganz freundliche Email geschickt mit der Bitte, die erneut entstandenen Kosten zu begleichen). Heute mache ich den Briefkasten auf und die Büchersendung liegt erneut darin.

Ich bin - gelinde gesagt - SAUER.

Was kann ich jetzt tun?

Es ist - meines Erachtens - nicht meine Schuld. Der Käufer ist nun mal verpflichtet, mir auch eine korrekte Lieferanschrift mitzuteilen, sonst kann ich ihm die Ware ja kaum zuschicken.

Ich habe ihm also schon mal folgende Email (über das Ebaysystem) geschickt:

Sehr geehrter Herr xxx,

die Büchersendung an die von Ihnen angegebene Adresse ist erneut zurückgekommen.

Da Sie den Artikel ja bereits bezahlt haben, gehe ich davon aus, dass Sie auch ein gewisses Interesse daran haben, ihn nun endlich zugesendet zu bekommen. Dies kann ich aber nur, wenn Sie mir auch die korrekte (!!) Lieferadresse mitteilen.

Da jede erneute Sendung auch erneut Porto kostet und es in diesem Fall
definitiv nicht meine Schuld ist, dass die Sendung zurückgekommen ist,
bitte ich Sie außerdem, die Verpackungs- und Versandkosten erneut zu
überweisen.

In jedem Fall bitte ich dringend um Kontaktaufnahme via Email!

Am kommenden Samstag (09.07.) fahre ich für 14 Tage in den Urlaub - in
dieser Zeit werden Sie mich nicht erreichen können. Die Sendung wird nur dann noch vorher rausgehen, wenn Sie mir die aktuelle Adresse zusenden und die Zahlung auf meinem Konto eingegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Wie ist das jetzt rechtlich? Was ist, wenn er sich weigert, die Portokosten erneut zu überweisen?

Danke!

Hallo,

Wie ist das jetzt rechtlich? Was ist, wenn er sich weigert,
die Portokosten erneut zu überweisen?

Dann schickst Du ihm seinen Kram nicht zu. Wenn nach Ablauf einer erfüllbaren Frist, die Du ihm gesetzt hast, kein Geld für Porto da ist, trittst Du schriftlich vom Kaufvertrag zurück und bittest um seine Kontoverbindung, damit Du ihm den Kaufpreis erstatten kannst.

Gruß,

Myriam