einen wunderschönen Guten Tag,
ich habe am 12.10.04 einen Artikel erfolgreich ersteigert. Wert 20.- €
am 15.10.04 wurde das Geld incl Porto beim Verkäufer gutgeschrieben.
Zwei mails mit der Frage ob das Geld eingegangen sei blieben unbeantwortet. – Die dritte mail mit der Aussage e-bay zu informieren wurde nach zwei Tagen beantwortet.Begründung : Krankenhaus - Lungenentzündung ,aber am letzten Freitag würde das Paket zur Post kommen. Heute ist wieder Freitag und der Paketmensch der DHL hatte wieder nichts. Soll ich jetzt wirklich e-bay informieren oder wieder mit Erinnerungs mails anfangen?
Dazu sagen möchte ich noch ;wenn das ersteigerte Gerät so ist wie beschrieben,wäre es den mindestens doppelten Preis wert. Aber>3,2,1,meins.
ich hoffe auf einen guten Ratschlag und bleibe euer Uwe H.
Hi Uwe
Dem kranken Mann eine Mahnung schicken mit Fristsetzung die geforderte Ware binnen 14 Tagen zu ihnen zu schicken (hoffe sie haben versicherten versand gewählt), ansonsten ist er in Verzug und sie werden alle Folgekosten ihm auf die Rechnung setzen (was denn auch gesetzl. erlaubt ist). Das ruhig in der Mahnung erwähnen.
Diese Mahnung schicken sie per Einschreiben mit Rückschein, damit sie einen Beweis haben. Die Kosten fürs Einschreiben könnten sie als Mahngebühren ansetzen.
Wenn er wirklich nicht reagiert, einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid (gibts im Schreibwarenhandel für ~1,20 €) ausfüllen.
Wenn er dann Einspruch einlegt um der Vollstreckung zu enteghen, dann können sie nur klagen wenn ihnen das wert ist. Das sollten sie aber nicht ohne Anwalt tun. Die Anwaktskosten können sie dem Schuldner auch auf die Rechnung setzen, wenn dieser jedoch kein Geld hat bleiben sie vorläufig drauf sitzen (bis er wieder Geld hast) und n Anwalt ist nicht billig.
(und alle Beweise aufheben, bzw. ausdrucken)
MfG
Lilly
gute vorgehensweise
hallo
Diese Mahnung schicken sie per Einschreiben mit Rückschein,
damit sie einen Beweis haben.
ich empfehle ein Einwurfeinschreiben
zu versenden.
der bote notiert sich den einwurfszeitpunkt.
gerichtlich gilt die sache als zugestellt.
wenn der typ ein windiger hund
ist, kann er die annahme des einschreibens
mit rückschein verweigern.
im übrigen ist ein einwurfeinschreiben round
about 1 euro günstiger.
cu
alex
Hallo Uwe,
vielleicht war er wirklich im KH und vielleicht hat er es wirklich letzten Freitag zur Post gebracht und es braucht etwas länger ? Glaub doch mal an das gute im Menschen *gg*
War es denn ein unversicherter oder versicherter Versand ? Wenn Versichert als Paket dann müsste er dir ja beweisen können das er es abgeschickt hat, falls es nicht ankommt. Ich würde einfach noch bis Anfang nächster Woche warten, auch wenns schwer fällt
Wenn nix passiert, stell ihm ne Frist bis wann er zu liefern hat . Wenn sich dann immer noch nichts tut, ebay informieren und negative Bewertung erteilen.
LG Manu
Diese Mahnung schicken sie per Einschreiben mit Rückschein
Das ist nie eine gute Lösung. Denn man ist nicht verpflichtet, Einschreiben abzuholen. Besser wäre ein Einwurfeinschreiben. Das ist übrigens auch billiger 
Levay
hallo
Diese Mahnung schicken sie per Einschreiben mit Rückschein,
damit sie einen Beweis haben.ich empfehle ein Einwurfeinschreiben
zu versenden.der bote notiert sich den einwurfszeitpunkt.
gerichtlich gilt die sache als zugestellt.
danke für den tipp =)
ich war mir da nie sicher ob der protokollierte einwurf allein ausreicht.
mfg
lilly
einen wunderschönen Guten Tag,
Vielen Dank für euere Ratschläge. Ich werde dem Menschen erst mal anmailen - mit einer sehr kurzen Frist - er ist telefontechnisch nicht auffindbar - und dann die Geschichte mit Einwurf Einschreiben starten.
Und … ich glaube an das Gute im Menschen **GG** . Nur wenn ein Typ nicht einmal fähig ist kurz anzurufen (er hat die Nummer ) dann kann man sich einigen … Sehr schwach! Und schade für die eigentlich gute Sache E-bay.
Vielen Dank Euch Allen Euer Uwe H.
Hi
Einwurfeinschreiben sind die die verschwinden und dann steht Aussage des Briefträgers „ich hab eingeworfen“ gegen meine „hab nix bekommen“ - so hab ich 3 Warensendungen verloren die ich wirklich gebraucht hätte… der Briefträger schaut mir auch nicht mehr in die Augen wenn ich ihn treff.
HH
Nur zählen die als „Zugegangen“, während die anderen dies nicht sind. Zwar paradox, ist aber leider so!
Gruß
Falke
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi
Nur zählen die als „Zugegangen“, während die anderen dies
nicht sind. Zwar paradox, ist aber leider so!
eben das ist ja das schlimme - zählt als zugegangen, ist aber definitiv NICHT bei mir zugegangen, Nachforschung der Post endet genau da wo auch MEINE Nachforschung endet: beim Zusteller.
Der behauptet, er hat eingeworfen. Ich hab bei einem dringendst drauf gewartett und andauernd den Kasten gecheckt. Definitiv nicht im Kasten gewesen. Ich hab keine Ahnung wo der Zusteller reingesteckt hat, jedenfalls nicht bei mir - und ich hab keine chance.
Daher als Empfänger NUR persönlich ausgehändigte Einschreiben akzeptieren. für den VK mags gut sein, der ist fein raus…
Gruss, Helge
Diese Mahnung schicken sie per Einschreiben mit Rückschein,
damit sie einen Beweis haben. Die Kosten fürs Einschreiben
könnten sie als Mahngebühren ansetzen.
Die Kosten für das Einschreiben oder sonstige „Mahngebühren“ gibt es nur dann ersetzt, wenn sich der Verkäufer bereits in Verzug befunden hat. Da die Mahnung, die per Einschreiben verschickt werden soll, aber offenbar den Verzug erst begründen soll, muss der Gläubiger die Kosten dieser Mahnung selbst tragen.
Wenn er wirklich nicht reagiert, einen Mahn- und
Vollstreckungsbescheid (gibts im Schreibwarenhandel für ~1,20
€) ausfüllen.
Im Mahnverfahren können nur Geldforderungen durchgesetzt werden, aber keine Forderungen auf Übergabe und Übereignung einer gekauften Sache.
Hi
Diese Mahnung schicken sie per Einschreiben mit Rückschein,
damit sie einen Beweis haben. Die Kosten fürs Einschreiben
könnten sie als Mahngebühren ansetzen.Die Kosten für das Einschreiben oder sonstige „Mahngebühren“
gibt es nur dann ersetzt, wenn sich der Verkäufer bereits in
Verzug befunden hat. Da die Mahnung, die per Einschreiben
verschickt werden soll, aber offenbar den Verzug erst
begründen soll, muss der Gläubiger die Kosten dieser Mahnung
selbst tragen.
Vollkommen egal wenn der Schuldner das nicht weiß.
Mahngebühren bekommt man auch von anderen offiziellen stellen aufgebrummt ohne in Verzug zu sein. Ist also nichts was ich mir ausgedacht habe.
Bisher musste ich nur 1x sowas machen bei einem Händler der mir mein Geld nicht wiedergab und der hat dann auch anstandslos die Mahngebühren mitüberwiesen.
Wenn er wirklich nicht reagiert, einen Mahn- und
Vollstreckungsbescheid (gibts im Schreibwarenhandel für ~1,20
€) ausfüllen.Im Mahnverfahren können nur Geldforderungen durchgesetzt
werden, aber keine Forderungen auf Übergabe und Übereignung
einer gekauften Sache.
stimmt
MfG
Lilly
Hi,
m.W. braucht mein einen heute nicht mehr erst eine Mahnung zusenden, um ihn in Verzug zu setzten. Er ist automatisch bei „Zeitüberschreitung“ bereits drinnen!
Gruß
Falke
Die Kosten für das Einschreiben oder sonstige „Mahngebühren“
gibt es nur dann ersetzt, wenn sich der Verkäufer bereits in
Verzug befunden hat. Da die Mahnung, die per Einschreiben
verschickt werden soll, aber offenbar den Verzug erst
begründen soll, muss der Gläubiger die Kosten dieser Mahnung
selbst tragen.Vollkommen egal wenn der Schuldner das nicht weiß.
Es ist Dir aber schon klar, dass Du Dich recht nahe in den Bereich strafbaren Betrugs begibst, wenn Du eine Forderung stellst und einziehst, von der Du weisst, dass sie nicht besteht, und bei der Du davon ausgehst, der zu Schädigende werde dies mangels Kenntnis der Rechtslage nicht erkennen!?
Mahngebühren bekommt man auch von anderen offiziellen stellen
aufgebrummt ohne in Verzug zu sein. Ist also nichts was ich
mir ausgedacht habe.
Und Dir ist auch klar, dass es z.B. Säumniszuschläge gibt (die keine Mahngebühren sind), die bei bestimmten öffentlich-rechtlichen Forderungen erhoben werden und deren Entstehen nicht von Verzug im zivilrechtlichen Sinne abhängt, sondern von besonderen, in Spezialgesetzen geregelten Voraussetzungen? Und dass diese Säumniszuschläge mit „Mahngebühren“ nichts zu tun haben ist auch klar!?
Übrigens - da Du von „anderen offiziellen Stellen“ sprichst: Dürfen wir davon ausgehen, dass Du Dich in Deiner Eigenschaft als EBay-Händler für eine „offizielle Stelle“ hältst? 
Bisher musste ich nur 1x sowas machen bei einem Händler der
mir mein Geld nicht wiedergab und der hat dann auch
anstandslos die Mahngebühren mitüberwiesen.
Nicht alles, was es tatsächlich gibt, ist deshalb auch rechtens.
Die Kosten für das Einschreiben oder sonstige „Mahngebühren“
gibt es nur dann ersetzt, wenn sich der Verkäufer bereits in
Verzug befunden hat. Da die Mahnung, die per Einschreiben
verschickt werden soll, aber offenbar den Verzug erst
begründen soll, muss der Gläubiger die Kosten dieser Mahnung
selbst tragen.Vollkommen egal wenn der Schuldner das nicht weiß.
Es ist Dir aber schon klar, dass Du Dich recht nahe in den
Bereich strafbaren Betrugs begibst,
Nö
Warum?
Ich hatte Ausgaben, diese stellte ich in Rechnung.
Der Rest liegt beim Schuldner.
Wenn er sich auskennt und diesen Posten nicht zahlt kann ich nichts machen.
MfG
Lilly
der Artikel ist da !
einen wunderschönen Guten Tag,
so ich habe dem ach so kranken Mann ein massives mail geschickt - keine Reaktion. Dann von einem Anderen Anbieter – und oh Wunder er habe das Paket D0.Abend aufgegeben und er konnte nicht früher- weil na ratet mal… eine Beerdigung! Der Mann ist wirklich schicksalsgebeutelt.
Witzig ist nur dass im selben Zeitraum der Krankheit und Beerdigungsphase Auktionen beendet wurden und auch in diesem Zeitraum jeweils bewertet wurden.
Nun gut Ware da ;in Ordnung ; ich war wohl 25 Tage lang zu ungeduldig.
Bis dann Uwe H.