Käufer will Artikel zurückgeben.aus Privatauktion

Hallo, hätte mal eine Frage zu Ebay und wie „maßgebliche Beschaffenheit“ definiert ist.

Habe als Privatperson einen gebrauchten Tischgeschirrspüler verkauft (unter Angabe das ich Privatverkäufer bin und keine Garantie o. Rücknahme gebe)

Es ist so ein kleiner 56cm breiter und 40?cm hoher Geschirrspüler eben für eine Person, etwas größer als eine Mikrowelle.

Nun hat mich der Käufer angerufen und will den Artikel zurückgeben weil ich mich wohl bei der Breite vermessen habe. Schrieb 46cm breit anstatt 56. Hab mich auch für den Tippfehler entschuldigt. Aber bin mir nun nicht so sicher ob ich das auch wirklich zurücknehmen muß? Die versandkosten von 30 euro gingen ja auch wieder an mich.

Bei Ebay steht das man privat verkaufte Artikel nur zurücknehmen muß wenn die maßgebliche Beschaffenheit falsch ist. Artikel z.B: defekt ist oder gebraucht, aber als neu bzw. voll funktionierend angeboten wird.

Fällt meine Meßfehler von 10cm auch darunter? Zumal es von keinem Hersteller ,nirgends einen 45cm breiten Tischgeschirrspüler gibt. 45cm breit sind nur die hohen Geräte. ein Tisch - Standgerät gibt es immer nur ab 55cm breite.

Der Käufer fragte auch nochmal vor der Auktion nach ob ich mir bezüglich der Breite sicher bin. Mir war der Fe4hler da zwar noch nicht bewußt aber da ich das gErät bereits verpackt hatte shcrieb ich das ich das nicht 100% bestätigen kann da das Gerät bereits verpackt sei…ich aber eigentlich recht sicher wäre.

Also fällt das unter maßgebliche Beschaffenheit? Funktionieren tut das Gerät einwandfrei und ist sonst wie beschrieben. Bot dem Käufer auch an die Versandkosten zu teilen…also das er es zurückschickt und ich 15 euro zurückgebe. Aber auch dazu war er nicht bereit. Ist das richtig so?

MfG

[MOD: überflüssiges Vollzitat entfernt]

Also fällt das unter maßgebliche Beschaffenheit?

JA

Hallo,

der Käufer hat das Gerät ja auch auf Grund der Maße gekauft.
Wenn das Gerät bei ihm nur 46 cm breit sein darf und es sonst nicht hinpaßt,kann er damit praktisch nichts anfangen, da er es ja nirgends hinstellen kann.

Ein „vermessen“ um ganze 10 cm ist schon erheblich!
Bei ca. Angaben dürfen es höchstens 1-2 cm sein, aber 10 cm sind doch schon sehr viel, und somit ist der Käufer und sein Wunsch nach Rückgabe zu verstehen.
Evt. kannst Du noch versuchen, ihm einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten, und er kann das Gerät vielleicht wieder weiter verkaufen.
Denn eins ist sicher: er hat einen „erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel“ erhalten, wie es so schön bei ebay heißt.
Also: einigt Euch!

Liebe Grüße
Wolly

Hallo,

Rechtsberatung gibt es nicht, daher mit dem gesunden Menschenverstand:

  • Du beschreibst Deinen Artikel falsch (er ist 10cm breiter als angegeben)
  • der potentielle Käufer fragt extra noch mal nach, da ihm diese Eigenschaft offenbar wichtig ist. Vermutlich soll das Gerät an einer bestimmten Stelle Platz finden. Du bestätigst wieder Deine falsche Angabe
  • nun beschwert sich der Käufer, dass die Angabe falsch ist. Das Gerät passt vermutlich nicht an die von ihm geplante Stelle und ist daher nutzlos. Es hat nicht die von Dir zugesicherte Eigenschaft.

Meiner Ansicht nach besteht kein Zweifel, dass Du das Gerät zurücknehmen musst, auch wenn die Sache natürlich sehr ärgerlich ist.

Das mit dem Porto ist natürlich sehr unschön. Vielleicht kannst Du Dich ja wie folgt mit dem Käufer einigen: Du stellst das Ding mit den korrekten Maßen wieder ein und der Fehl-Käufer versendet es für Dich an den nächsten Käufer. Dafür bekommt er seine Kohle inkl. Versand wieder, plus evtl. ein paar EUR für seine Mühe. So kannst Du den Verlust für Dich vielleicht in Maßen halten.

Gruß,

Myriam

Hallo, ja danke , Das " Ja" in der ersten natwort hat schon gereicht. Auf ads andre bin ich auch gekommen. Das mit dem Versand wollt ich auch eh so machn. Ist nur die Frage opb ich dem Käufer vertrau das er das Gut verpackt und richtig verschickt da sperrgut. Wenn dann was ist kann ich mich über 3 ecken mit dem 2ten verkäufer ärgern weil ich ihm erklärn muß das ich nicht der Versender war falls das Paket beschädigt wurde.

Wie auch immer…ist erledigt.

*geschlossen::

Hi

Naja bevor du die Versandkosten nochmal bezahlt, biete dem Käufer doch die Hälfte davon als Preisnachlass an, vielleicht lässt er sich drauf ein und behält das Gerät.

MfG
Lilly