Käufer will die Schlüssel nicht

Ein Haus wurde verkauft. Beim Unterschreiben des Notarvertrages wurde ausdrücklich vom Notar darauf hingewiesen das der Käufer nicht mit Renovieren des Hauses beginnen darf,bis der Kaufpreis bezahlt wurde. Nun hat sich der Käufer aber ohne Wissen des Verkäufer`s und ohne zu bezahlen zutritt zum Haus verschaft und hat begonnen Wände einzureissen, Fussböden zu entfernen und die Heizköper im Erdgeschoss komplett abmontiert. Die Kaufsumme wurde danach gezahlt. Nun erfolgt Normalerweise ja eine Schlüsselübergabe. Aber der Käufer will nicht. Er sieht keine veranlassung mehr dazu. Er bräuchte die Schlüssel nicht.Der Verkäufer will seine Schlüssel an dem Käufer loswerden und der Will die Schlüssel nicht. Frage Was nun ??? Gibt es ein Gesetzt das den Verkäufer verpflichtet die Schlüssel zu Übergeben ?? Wie soll sich der Verkäufer weiter verhalten ???

Wenn das Geld für das Haus bezahlt wurde… dann ist ja schon mal super, auch wenn er sich frech zuvor gegen Vertrag Zugang zum Haus verschafft hat…

Ich selber denke immer, alles schriftlich… ist besser als garnichts.
Wenn er auf die Schlüsselübergabe verzichtet hat, sollte er das zumindest quittieren… ansonsten würde ich ihm die Schlüssel per Einschreiben einfach zustellen lassen… Verweigert er die Annahme dessen, gilt es ja trotzdem als zugestellt und du hast mit Sache nix mehr am Hut.

Verweigert er die Annahme dessen, gilt es ja trotzdem als
zugestellt und du hast mit Sache nix mehr am Hut.

Das ist mir neu, aber ich lerne gerne dazu. Wo ist das nachzulesen?

Greetz
T.

bräuchte die Schlüssel nicht.Der Verkäufer will seine
Schlüssel an dem Käufer loswerden und der Will die Schlüssel
nicht. Frage Was nun ???

Nach dem Motto: Wer keine problem hat, der macht sich welche. Man kann dem Käufer die Schlüssel in den Briefkasten werfen.

Gibt es ein Gesetzt das den Verkäufer verpflichtet die Schlüssel zu Übergeben ??

Natürlich nicht.

Wie soll sich der Verkäufer weiter verhalten ???

Ich würde gar nichts machen. Soll der Käufer in seinem Haus glücklich werden. Er wird die Schlösser ausgetauscht haben, was also, soll er mit den alten Schlüsseln ?

Ich danke für die Antworten,

Der Verkäufer hatte auch den Notar darüber informiert, das zugang zum Haus verschaft wurde. Man hatte nur gesagt das man da nichts machen kann nur Druck ausüben das die Summe gezahlt wird.

Gab es überhaupt schon mal so ein Fall? Ich finde leider nichts im Netzt über solch ein Fall. Natürlich wird der Verkäufer sich bei einem Anwalt einfinden.

Dem Verkäufer wurde geraten eine Anzeige zu machen, aber davon hält er Abstand weil der Verkäufer ja kein Unmensch ist. Da die Kaufsumme ja bereits bezahlt wurde müste doch alles in Ordnung sein. Wenn nur diese blöde Schlüssel nicht wär. Der Verkäufer findet auch nichts im Notarvertrag das er verpflichtet ist dem Käufer die Schlüssel aushändigen muss. Der Verkäufer hat mit angrenzender Wahrscheinlichkeit sehr sehr viele Fragezeichen über seinem Kopf und die Faxen dicke.

Gibt es ein Gesetzt das den
Verkäufer verpflichtet die Schlüssel zu Übergeben ??

Jein.

Der Kaufvertrag verpflichtet dazu insofern, als er dem Käufer einen entsprechenden Anspruch einräumt (vgl. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB). Allerdings ist der Käufer nicht verpflichtet, diesen Anspruch zu erheben.

Der Verkäufer wiederum hat einen Anspruch auf Abnahme der Kaufsache und somit auch der Schlüssel (§ 433 Abs. 2 BGB). Auch er muss diesen Anspruch aber nicht erheben. Wenn der Käufer die Schlüssel nicht will und der Verkäufer die Übergabe nur will, weil er denkt, das Gesetz zwinge ihn womöglich dazu, kann sich der Verkäufer IMHO darauf berufen, dass der Käufer die Schlüssel nicht will, und diese wegwerfen.

Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht.

Das der Käufer vor dem Termin ins Haus ist, ist sicherlich unsauber, aber schauen wir doch mal was unterm Strich rauskommt:

Du hast dein Geld. Er sein Haus.

Du hast Schlüssel. Er will sie nicht, weil er offenkundig eh neue Schlösser einbaut. Du machst nen Zettel fertig, wo er das bestätigt und schmeisst die Schlüssel weg.

Wo ist das Problem?

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Der Käufer unterschreibt ja nicht`s.!
Alle Versuche ihm Deutlich zu machen das für beide Seite besser ist, schlägt der Käufer aus. Dem Verkäufer ist nur wichtig keinen Fehler zu machen und womöglich am Ende noch verklagt zu werden.

Wo ist das Problem ???

Der Käufer hat jetzte eigene Schlösser eingebaut udn braucht sie nicht mehr und der Verkäufer kann sie auch nicht mehr gebrauchen.

Ich würde auf einen Zettel eine Schlüsselliste machen und jeden da eintragen und diese anschließend unbrauchbar machen und wegschmeissen.

eine Letze Frage noch. Der Verkäufer hatte noch Papiere für den Käufer. ( Sprich Bedingsanleitung für Holzvergaser Heizung achtiktenunterlagen+ Genehmigungen für den Ausbau des Dachbodens.) Diese Unterlagen sollte der Käufer eigendlich bei der Schlüsselübergabe bekommen. Reicht es wenn der Verkäufer diese Unterlagen per Einschreiben ihm zuschickt ?

… und ich würde sie einfach 3 Jahre im Schrank liegen lassen.

vnA

Der Käufer unterschreibt ja nicht`s.!

Zunächts OT:

Sollte das „`“ ein Apostroph werden?
Da gehört keins hin.
Und das, was du da getippt hast, ist ein „Gravis“.
Vielleicht liest du das mal:

http://de.wikipedia.org/wiki/Apostrophitis

Alle Versuche ihm Deutlich zu machen das für beide Seite
besser ist, schlägt der Käufer aus. Dem Verkäufer ist nur
wichtig keinen Fehler zu machen und womöglich am Ende noch
verklagt zu werden.

Packe alles, was deiner Meinung nach dem Käufer gehört, in einen dicken Umschlag. Dokumentiere den Inhalt fotografisch und durch Zeugen. Schicke das per EInschreiben an den Käufer.

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Reicht es wenn der Verkäufer
diese Unterlagen per Einschreiben ihm zuschickt ?

Es reicht sogar, wenn man das Zeug mit einfachem Brief schickt oder mit der Postkutsche und Hundeschlitten.

Außerdem, wer hätte das gedacht, kann man das Gelump samt Schlüsseln auch im selben Aktenordner versenken, in dem die anderen Unterlagen des Verkaufs gebunkert werden.

Wenn der Käufer nicht will, dann will er nicht. Auch gut, Klappe zu, Affe tot.

Oder, wenn der Verkäufer ganz und absolut auf Nr. Sicher gehen will: zum Gerichtsvollzieher gehen, alles vor dessen Augen in einen Umschlag packen und durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

LG
Mike

HAllo,
üblicherweise würde man hier aus haftungsrechtlichen Gründen (und wegen ggf. stichtagsgenau abzurechnender Verbauchskosten) den veränderten Besitzübergang dem Notar und dem Käufer (und ggf. seiner Versicherung oder dem Versorger) anzeigen und dem Käufer entweder den „Rest an Krempel“ zuschicken oder durch Einwurf oder Boten übergeben. Der Käufer kann ja zB das Schloss längst getauscht haben (wäre nichts ungewöhnliches)

Gruß vom
Schnabel

Dem Verkäufer wurde geraten eine Anzeige zu machen, aber davon

Wen um Himmels willen willst Du warum anzeigen ?

die Kaufsumme ja bereits bezahlt wurde müste doch alles in Ordnung sein.

Ist es auch.

Wenn nur diese blöde Schlüssel nicht wär. Der
Verkäufer findet auch nichts im Notarvertrag das er
verpflichtet ist dem Käufer die Schlüssel aushändigen muss.

Na also, was willst Du mehr ?