Ich habe vor einiger Zeit eine originale CD (nicht original verpackt, aber original gekauft, also nicht gebrannt) versteigert. Nun hat sich der Käufer bei mir gemeldet und meint, die CD hätte einen Virus. Bei mir lief das Programm einwandfrei, die CD ist wie gesagt auch original. Nun will der Käufer sein Geld zurück, hat mir auch unaufgefordert die CD zurück geschickt. Muss ich das Geld zurück zahlen? Generell wäre ich dazu schon bereit, allerdings würde ich gern die ebay-Gebühren abziehen. Darf ich das? Darf mich der Käufer dann mit einer schlechten Bewertung „abstrafen“?
Ich habe vor einiger Zeit eine originale CD (nicht original
verpackt, aber original gekauft, also nicht gebrannt)
versteigert. Nun hat sich der Käufer bei mir gemeldet und
meint, die CD hätte einen Virus.
Absoluter Schwachsinn. Wie soll auf eine gekaufte CD ein Virus draufkommen. Prinzipiell ist das zwar möglich wenn die Softwarefirma den mit gepresst hat, ich halte das aber für absolut ausgechlossen - auch ohne die Software zu kennen.
Nun will der
Käufer sein Geld zurück,
Dazu besteht kein Grund, sofern Du den Artikel nicht mit einer Beschreibung verkauft hast, die nicht dem Artikel entsprochen hat.
hat mir auch unaufgefordert die CD
zurück geschickt.
Schön.
Muss ich das Geld zurück zahlen?
Nein.
Generell
wäre ich dazu schon bereit, allerdings würde ich gern die
ebay-Gebühren abziehen. Darf ich das?
Ich würde das so machen.
Darf mich der Käufer
dann mit einer schlechten Bewertung „abstrafen“?
Dagegen hast Du keine Handhabe. Die Gefahr besteht immer.
Meine Vermutung bei der Sache:
Er hat sich die Software kopiert und will das Original nun wieder los werden. Mag vielleicht falsch sein, sieht für mich aber so aus.
Sag ihm, dass Du bereit bist Deine Entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und den Differenzbetrag zurück zu überweisen.
Wenn er die CD zurück will, würde ich mir das Porto vorher überweisen lassen.