Käufer will mich melden - Sendung nicht erhalten?

Hallo zusammen,

ich stehe derzeit vor folgendem Problem: Ein Käufer einer meiner Auktionen behauptet, die Sendung nicht erhalten zu haben.
Ich habe es dummerweise per Päckchen verschickt weil „das ging in den letzten Jahren auch immer gut“. Nun, aus Schaden wird man klug.

Ich habe einen Nachforschungsauftrag gestellt und warte nun ab, was passiert. Der Käufer schreibt mir nun, er würde mich Ende nächster Woche wegen „nicht erhaltener Ware“ bei Ebay melden.

Zuvor habe ihm bereits angeboten, dass wir uns anderweitig einigen können, bin allerdings noch nicht konkret geworden. Mir schwebt da eine Teilung des Betrags 50/50 vor (es geht um 30 Euro insgesamt), denn ich sehe nicht ein, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Er kann ja auch alles Mögliche behaupten.
Ich habe das Päckchen an die richtige Adresse verschickt, da bin ich mir sicher, da ich kaum bei Ebay als Verkäufer aktiv bin.

Wie seht Ihr denn Fall? Was bewirkt seine „Meldung bei Ebay“? Wegen 30 Euro zieht ja nun kein Mensch vor Gericht, sollte man meinen? Ist meine Idee mit der Teilung des Betrags abwegig?
Oder sollte ich mich gar ganz ruhig verhalten?

Gruß

Cypher

Hallo Cypher,

erstmal kommt es darauf an, ob du privater oder gewerblicher Verkäufer bist. Wenn du gewerblicher Verkäufer bist, trägst du das Risiko bei Verlust auf jeden Fall. Egal ob versicherter Versand oder nicht.

Wenn du Privater Verkäufer bist und in deiner Auktion nicht geschrieben hast dass du versichert versendest, dann trägt der Käufer das Risiko bei Verlust. Du musst nur nachweisen dass du das Päckchen abgeschickt hast. Dazu reicht es auch, wenn du einen Zeugen hast der gesehen hat wie du das Päckchen bei der Post abgegeben hast.

Das mit der Meldung bei Ebay kann der Käufer aber auf jeden Fall machen, da Ebay hier nichts nachprüft und auch nicht auf Einwände vom Verkäufer eingeht.

Das hätte zwar keine rechtlichen Konsequenzen für dich, aber es könnte schon sein dass Ebay verschiedene Maßnahmen gegen dich trifft. Welche Maßnahmen das sind hängt auch davon ab ob du schon mehrere Verwarnungen bekommen hast oder wie deine Bewertungen sind.

Abgesehen von der Meldung bei Ebay hat der Käufer natürlich auch die Möglichkeit dich negativ zu bewerten. Diese Möglichkeit hast du als Verkäufer aber nicht. Wenn du schon mehrere negative Bewertungen hast wirkt sich das natürlich auch auf die nächsten Verkäufe von dir aus. Solltest du durch die eine negative Bewertung aber nur auf z.B. 99,8 % Positiv kommen, dann wird das deine nächsten Verkäufe wohl kaum beeinflussen, obwohl sich natürlich 100 % Positiv immer besser anhört.

Wie du jetzt mit dem Käufer verbleibst hängt also im Wesentlichen von folgenden Punkten ab:

Privater Verkäufer oder gewerblicher Verkäufer
Zeugen für das verschicken oder keine Zeugen
Schon mehrmals Ärger mit Ebay oder das erste mal
Viele Bewertungen bei Ebay oder wenig
Mehrere negative Bewertungen oder noch keine

Gruß Horst

Hallo Horst und alle anderen Leser,

ich antworte in Stichpunkten:

1.) Privatauktion
2.) Habe keinen Versicherten Versand angeboten, bin auch nihct danach gefragt worden. In der Auktion habe ich als Versandoption „Deutsche Post Bücher-/Warensendung“ angegeben.
3.) Habe 74 Bewertungen, davon 73 positive und eine neutrale über einen Zeitraum von ca. 7 Jahren.
4.) Zeuge der Abgabe bei der Post war meine Freundin. Das ist mir fast zu doof das zu schreiben, denn das kann natürlich jeder behaupten, dass Freundin, Mutter oder Oma dabei war. :wink:

Gruß

Cypher

Hallo,

2.) Habe keinen Versicherten Versand angeboten, bin auch nihct
danach gefragt worden. In der Auktion habe ich als
Versandoption „Deutsche Post Bücher-/Warensendung“ angegeben.

das ist zwar kein Päckchen aber auch unversichert, das dürfte dann keinen Unterschied machen.

4.) Zeuge der Abgabe bei der Post war meine Freundin. Das ist
mir fast zu doof das zu schreiben, denn das kann natürlich
jeder behaupten, dass Freundin, Mutter oder Oma dabei war. :wink:

Was heißt hier zu doof? Was willst du denn mehr? Sei dankbar, dass du einen guten Zeugen hast, statt keinen oder nur Verwandtschaft.

Noch mal nachgeschlagen
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
5. Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

Schaden teilen etc. würde ich eher nicht anbieten, dazu ist man rechtlich nicht verpflichtet und sofern man nicht bereit ist dem Käufer sämtliche Kosten zu erstatten und tausend Entschuldigungen zu senden ist man so oder so dem Risiko einer negativen Bewertung ausgesetzt.

Falls der Käufer eine Unstimmigkeit eröffnet achte unbedingt darauf, binnen 7 Tagen über den von ebay zur Verfügung gestellten Link zu antworten. Wenn der Handelspartner auf Unstimmigkeiten antwortet tut ebay erst mal nichts weiter, kommt keine Antwort, bzw. keine Antwort über die Antwortfunktion, gibt es automatisch eine Verwarnung.

Stephanie

Hallo,

Das mit der Meldung bei Ebay kann der Käufer aber auf jeden
Fall machen,

richtig -

da Ebay hier nichts nachprüft und auch nicht auf
Einwände vom Verkäufer eingeht.

Eine automatische Verwarnung kommt aber nur dann, wenn der Handelspartner es versäumt binnen 7 Tagen via des Links auf die Unstimmigkeit zu antworten.

Hauptsache bei einer Unstimmigkeit ist es also schnell zu antworten - selbst dann falls die Antwort etwas fadenscheinig sein sollte…

Stephanie

Hi
Hast du nun als Päckchen oder als Warensendung verschickt?
Falls es Warensendung war, das kann schon mal dauern… aber das weisst du sicher selber. Ich würd Sachen eher wegwerfen als per Warensendung verschicken. Ich hatte es eine Zeitlang mit Schallplatten gemacht und es nach etwa 50% Verlusten und bei etwa 80% beschwerden wegen der Laufzeit aufgegeben.
Aniki

Hallo!

Es war ein Päckchen. Naja, ich hatte seit 2000 keine Probleme… deswegen auch keine Gedanken an Alternativen „verschwendet“…

Mfg

Cypher

Hi

Da du einen Zeugen hast ist die 50/50 Regelung ja echt kulant von dir und die Post hat diesmal wirklich was verschlampt. Vielleicht findet sich die Sendung ja noch. Wenn nicht jetzt dann vielleicht Monate später (auch schon passiert).

Verpflichtet bist du zu nichts. Mit ordentlichem verpacken der Ware und abschicken dieser hast du deinen Pflichtteil erfüllt.
Das Versandrisiko geht bei einem Privathandel auf den Käufer über.

Das etwas verloren geht passiert selten, also wenn du durch 1 Verlust in x Jahren nun daraus schlussfolgern möchtest ab nun nur noch versichert zu schicken find ich übertrieben und die erhöhten Versandkosten mag auch den Verkaufserlös senken oder so manche Kunden ganz abschrecken wenn ihnen nicht die Wahl gelassen wird.
Da Risiko gibt es schließlich auch bei versicherten Versand. Nur beim Verlust einer versicherten Sendung hast du hinterher die Arbeit da du dich um alles kümmern musst da du den Vertrag mit der Post hast.

MfG
Lilly