Verehrte Experten
Zunächst einmal möchte ich voraus schicken, dass bisher alle meine Tätigkeiten bei Ebay (sowohl als Käufer als auch als Verkäufer) problemlos verlaufen sind.
Jetzt ist aber folgendes Problem aufgetreten, bei dem ich nicht weiß, wie ich mich verhalten soll:
Ich habe ein altes Handy bei Ebay Österreich zum Verkauf angeboten. Der Meistbietende war/ist ein Italiener, der auf Sardinien wohnt und noch keine einzige Bewertung bei Ebay hat (obwohl er schon seit 23.3.2003 Mitglied ist). Er kann genauso wenig Deutsch wie ich Italienisch. Nach einigen mühevollen E-Mails in gebrochenem Englisch glaube ich verstanden zu haben, dass er nicht (wie üblich) das Geld schicken will und ich ihm dann das Handy schicke, sondern er will, dass ich ihm zuerst das Handy mit einer Rechnung schicke und er erst dann bezahlt. Das will ich aber sicher nicht, sondern wie ich es gewohnt bin: zuerst Geld, dann Ware.
Er hat auch geschrieben, dass er das Handy ganz dringend braucht und sich woanders umschauen wird, wenn ich es ihm nicht gleich schicke.
Das Auktionsende war am 19. August. Das letzte E-Mail von ihm habe ich am 21. August bekommen. Danach habe ich ihm noch einmal geschrieben, dass ich ihm das Handy erst schicken werde, wenn er mir das Geld geschickt haben wird.
Jetzt meine Frage:
Darf ich das Handy demjenigen mit dem zweithöchsten Gebot anbieten?
Oder eine neue Auktion damit starten?
Muss ich eine gewisse Zeit warten, ob nicht doch noch etwas von dem Italiener kommt - und wenn ja, wie lange?
Wie würdet ihr euch verhalten?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten
Roland
Hallo Roland,
Wie würdet ihr euch verhalten?
ich würde das Handy zunächst auf keinen Fall ohne Vorkasse versenden, so wie Du. Mit dem Verkauf würde ich warten, bis ganz klar ist, daß der Italiener das Handy wirklich nicht nimmt. Dazu würde ich eine Frist setzen. (zwei/vier Wochen?) In der Zwischenzeit würde ich dem ‚Zweiten‘ eine Mail schreiben, den Sachverhalt erklären und das entsprechende Angebot ankündigen, als Möglichkeit in Aussicht stellen. (noch nicht anbieten, es könnte ja noch anders kommen)
Gruß, Rainer
Hallöchen,
du mußt mit ziemlicher Sicherheit auch ebay informieren. Ich glaube mich zu erinnern, dass die den säumigen Zahler per mail an seine Verpflichtung erinnern. Das wird zwar nicht unbedingt was helfen, allerdings weiß ebay dann Bescheid und du kannst das Handy an den nächsten Biete verkaufen. Am besten mal auf den Hilfeseiten von ebay vorbeischauen, das Thema wird da bestimmt auch behandelt.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan
Käufer will besch…
)
Hi Roland.
Also, ich blicke bei den Fristen von eBay auch net so ganz durch.
Soweit ich informiert bin, kannst Du den Vorgang nach spätestens 45 Tagen beenden, indem Du eine Meldung an eBay schickst (die haben da ja immer bestimmte Vorgehensweisen).
Hast Du denn in Deinem Angebot geschrieben, dass Du erst verschickst NACH Zahlungseingang?
Eines scheint mir allerdings deutlich zu sein: Dein Italiener will Dich über’s Ohr hauen (Rechnung bei Privatverkauf? Er braucht das Handy dringend und kauft es dann umständlich bei eBay in Deutschland? Bahnhof?)
Du hast erklärt, wie das Ding abläuft und ich würde ihn nun auflaufen lassen. Soll er sich doch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln
)
Ahoi
Claudia
Hi
Meine Meinung :
Erst bezahlen lassen ,dann verschicken .
Vorausgesetzt Vokasse ist angegeben .
Und ehrlich ,wenn er lesen konnte ,daß er ein Handy ersteigern kann ,hat er auch verstanden ,wie der Hase läuft .
Gruß Nino
Servus Claudia
Dass ich erst nach Zahlungseingang verschicke, steht nicht ausdrücklich im Angebot, sondern nur, dass die akzeptierten Zahlungsmethoden Überweisung und Barzahlung bei Abholung sind.
Ich dachte bisher immer, es ist eh klar, dass zuerst überwiesen und erst dann die Ware geschickt wird …
Vielleicht steht „mein“ Italiener ja irgendwann in den nächsten Tagen persönlich mit ein paar Euro in der Hand vor meiner Tür (womöglich sogar auf dem Kopf und mit den Füßen wackelnd) …
)
Spaß beiseite - in dem Fall werde ich mich halt an Ebay wenden müssen.
Vielen Dank für deine Antwort
Roland
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Servus Claudia
Dass ich erst nach Zahlungseingang verschicke, steht
nicht ausdrücklich im Angebot, sondern nur, dass die
akzeptierten Zahlungsmethoden Überweisung und Barzahlung bei
Abholung sind.
Ich dachte bisher immer, es ist eh klar, dass zuerst
überwiesen und erst dann die Ware geschickt wird …
Moin Moin Roland.
Nunja, aber Du hast spätestens in einer Deiner E-Mails klipp und klar gesagt, dass Du NUR gegen Vorkasse versendest. Das sollte wohl gelten.
Kann er sich ja 'drauf einlassen oder auch nicht, oder?!?
Vielleicht steht „mein“ Italiener ja irgendwann in den
nächsten Tagen persönlich mit ein paar Euro in der Hand vor
meiner Tür (womöglich sogar auf dem Kopf und mit den Füßen
wackelnd) …
)
*grins*
Nu, so würde es ja noch gut laufen. Aber was ist, wenn „Dein“ Italiener mit 'ner Pistole vor der Tür steht und DU danach in der Horizontalen nur noch mit den Füßen wackeln kannst
)
(nur ein kleines Wortspiel – das wünsche ich Dir natürlich nicht!!!)
Spaß beiseite - in dem Fall werde ich mich halt an Ebay wenden
müssen.
Es würde mich sehr interessieren, welche Fristen eBay Dir in einem solchen Fall nennt.
Warum stellen die nicht einfach mal eine gescheite Tabelle auf, in dem alle Fristen aufgeführt sind?!?!?!?.
Immer diese dusselige Durchklickerei – das treibt einen doch echt in den Wahnsinn.
Vielen Dank für deine Antwort
Roland
Keine Ursache
) War ja nicht so besonders hilfreich – gebe ich ja zu.
Ahoi und viel Erfolg
Claudia