Käufer will nur 50% des Geldes zurückerstatten

Hallo, angenommen (Person A) jemand kauft bei einem Internethändler einen Dampfsauger für 500 Euro, benutzt ihn kurz und merkt dass er gar nicht so funktioniert wie er es sich gewünscht hätte. Er reinigt ihn gründlich (!), verpackt ihn wieder so gut es geht in den originalen Karton und schickt ihn zurück mit der Bitte dass ihm das Geld zurück überwiesen wird.
Nach einer Woche ruft ihn der Händler an und wird furchtbar unverschämt am Telefon dass der Damfsauger total verdreckt zurückgeschickt worden sei und dass die Verpackung kaputt wäre und dass er ihn nicht mehr verkaufen könnte und nur noch 250 Euro zurücküberweisen würde. Ausserdem hätte er Fotos gemacht und Zeugen dass das Gerät in diesem miesen Zustand zurückkam.
Danach legt er einfach auf.

A ist fassungslos weil er das Gerät gründlichst gereinigt hat aber leider keine Beweisfotos und Zeugen hat.

A glaubt an eine Masche des Händlers Geld damit zu verdienen…

Welche Rechte hat Person A?
Bzw. was darf der Händler Person A abziehen?

Mit 50 Euro wäre Person A einverstanden gewesen aber 250 Euro von einem nagelneuen Gerät abzuziehen welches 500 Euro gekostet hat ist nicht akzeptabel für A.

10000000 Dank für jede brauchbare Antwort
LG Christian

Hallo, angenommen (Person A) jemand kauft bei einem
Internethändler einen Dampfsauger für 500 Euro, benutzt ihn
kurz und merkt dass er gar nicht so funktioniert wie er es
sich gewünscht hätte.

A hat sich also getäuscht, die Ware selbst hatte wohl keinen Mangel (beim örtlichen Händler hätte das Ding vielleicht 10 € mehr gekostet, durch die Beratung und Ausprobieren eines Vorführmodells hätte A vor dem Kauf gemerkt, dass es nicht seinen Vorstellungen entspricht - aber lassen wir das!).

Er reinigt ihn gründlich (!), verpackt
ihn wieder so gut es geht in den originalen Karton und schickt
ihn zurück mit der Bitte dass ihm das Geld zurück überwiesen
wird.

Umtausch ist in der Regel nur für das ungebrauchte Gerät möglich.
hier aber ist die Ware gebraucht und der Händler hat es gemerkt, deswegen war er fuchsteufelswild, weil A ihn täusche wollte.

Nach einer Woche ruft ihn der Händler an und wird furchtbar
unverschämt am Telefon dass der Damfsauger total verdreckt
zurückgeschickt worden sei und dass die Verpackung kaputt wäre
und dass er ihn nicht mehr verkaufen könnte und nur noch 250
Euro zurücküberweisen würde. Ausserdem hätte er Fotos gemacht
und Zeugen dass das Gerät in diesem miesen Zustand zurückkam.
Danach legt er einfach auf.

A ist fassungslos weil er das Gerät gründlichst gereinigt hat
aber leider keine Beweisfotos und Zeugen hat.

A glaubt an eine Masche des Händlers Geld damit zu
verdienen…

Weil A sich verkauft hat? Und der Händler nicht mit Gebrauchtwaren handeln will? Also bitte!

Welche Rechte hat Person A?

Er ist Anieter eines gebrauchten neuwertigen Geräts.

Bzw. was darf der Händler Person A abziehen?

Händler kann die Rücknahme ablehnen, oder einen Rücknahmepreis nach Ermessen anbieten. A muß ja nicht darauf eingehen.

Mit 50 Euro wäre Person A einverstanden gewesen aber 250 Euro
von einem nagelneuen Gerät abzuziehen welches 500 Euro
gekostet hat ist nicht akzeptabel für A.

Das ist verständlich. Bleibt A der Weg zur Internetauktion, vielleicht gibt’s dort bessere Preise.

Wolfgang D.

Umtausch ist in der Regel nur für das ungebrauchte Gerät
möglich.

Nein, nein, nein. Es geht um einen Widerruf nach Fernabsatzrecht, und da ist es gerade keine Voraussetzung, dass das Gerät ungebraucht ist.

Weil A sich verkauft hat? Und der Händler nicht mit
Gebrauchtwaren handeln will? Also bitte!

Also bitte! Wieso veröffentlichst du hier eigentlich deine Meinung, ohne dich im Mindesten auszukennen?

Levay

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Umtausch ist in der Regel nur für das ungebrauchte Gerät
möglich.

Nein, nein, nein. Es geht um einen Widerruf nach
Fernabsatzrecht, und da ist es gerade keine Voraussetzung,
dass das Gerät ungebraucht ist.

Weil A sich verkauft hat? Und der Händler nicht mit
Gebrauchtwaren handeln will? Also bitte!

Also bitte! Wieso veröffentlichst du hier eigentlich deine
Meinung, ohne dich im Mindesten auszukennen?

Es handelt sich um eine gebrauchte Ware, denn:

Der Händler behauptet, dass „… der Damfsauger total verdreckt zurückgeschickt worden sei und dass die Verpackung kaputt wäre und dass er ihn nicht mehr verkaufen könnte…“ Käufer behauptet das Gegenteil, kann es aber nicht beweisen. Also gilt das was der Händler behauptet. Sorry.

Was der Händler anbietet ist offensichtlich keine Nutzungsentschädigung nach Fernabsatzgesetz sondern der Preis für ein Gebrauchtgerät!

Man muß halt den Tatsachen ins Auge sehen.

Wolfgang D.

Hi Wolfgang,

Es handelt sich um eine gebrauchte Ware, denn:

disclaimer: IANAL

So einfach ist es IMHO denn nun doch nicht. Denn:

aus: http://anwaltskanzlei-online.de/cms/front_content.ph…
Der Verbraucher soll das Recht haben, die Ware in einem Umfang zu testen, die einem Test in einem Ladenlokal entspricht. Mithin wird der Verbraucher solche Kosten nicht tragen müssen, die sich auf den Testlauf beschränken, wenn dieser Testlauf demjenigen entspricht, der in einem Ladenlokal stattgefunden hätte.

Jetzt hängt es davon ab, ob in den 14 Tagen das Gerät intensiv genutzt wurde oder nur „getestet“. Weiterhin hängt es ebenfalls von den Anpreisungen ab. Wenn evtl. die Aussage gemacht wurde, daß das Gerät auch die allerhartnäckigsten Verschmutzungen beseitigt, dann sollte der Kunde das testen dürfen. Evtl. hat er ja gerade deswegen solch ein Gerät gekauft.

Letztlich wird der Streit um die Säuberung ausgetragen, wobei Käufer und Verkäufer unterschiedliche Ansichten darüber haben. Denn es ist IMHO kaum möglich, den originalen Auslieferungszustand nach der Produktion wieder herzustellen. Einen gewissen Rest an Verschmutzung wird der Händler wohl akzeptieren müssen, aber eben nicht deutliche Gebrauchsspuren.

mfg Ulrich, der jetzt Arbeit für einen RA sieht

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Hi!

Ich würde dem Verkäufer ein kleines Briefchen schicken, in dem ich meine Version des Geschichte festhalte und auf vollkommenen Ersatz bestehe.

Gleichzeitig würde ich den Händler zu einer kurzfrsitigen Stellungnahme auffordern und ihm zu Verstehen geben, dass ich meine Forderung mit Hilfe meiner Rechtschutzversicherung durchziehen werde.

Grüße
Dusan

Danke für die Antwort!
Person A hat das Gerät lediglich 5 Minuten getestet und die Reinigung hat 20 Minuten gedauert da sie es so gut wie möglich gemacht hat.Es wurde alles ausgespült und trockengewischt.
Mehr konnte Person A wirklich nicht tun…
Allen Experten nochmals ein *Dankeschön*!!!

LG Christian

Und an den Laien der hier seinen Senf und persönliche Meinung im EXPERTEN-Forum abgibt:
Geh woanders spielen…

Wenn man keine Ahnung hat …
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich solche Antworten echt verkneifen…

Gruß

S.J.

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Danke für die Antwort!
Person A hat das Gerät lediglich 5 Minuten getestet und die
Reinigung hat 20 Minuten gedauert da sie es so gut wie möglich
gemacht hat.Es wurde alles ausgespült und trockengewischt.
Mehr konnte Person A wirklich nicht tun…

…und wenn A das auch noch B beibringt, hat A schon sein Geld zurück!

Allen Experten nochmals ein *Dankeschön*!!!

LG Christian

Und an den Laien der hier seinen Senf und persönliche Meinung
im EXPERTEN-Forum abgibt:
Geh woanders spielen…

Hi Christian,

Danke für die Blumen!

Es gibt hier Leute A, die ein rechtl. Problem haben und es daher dem Forum vorstellen, selber aber trotzdem ganz genau wissen was Sache ist - so wie Du. Diese wollen jedoch keinen Rat - sie wollen nur eine Bestätigung ihrer Meinung und ihrer Sicht des Sachverhalts. Wenn dann einer der EXPERTEN seine persönliche Meinung (hier gibt es ja nichts anderes als persönliche Meinungen) aus dem Blickwinkel von B äußert und ein bisschen Senf auf die Argumente von A schmiert, dann werden diese „Ratsuchenden“ fuchsteufelswild und stinkesauer - so wie Du.

Ein ganz normales menschlich verständliches Verhalten, dafür kann man Dir gar nicht böse sein.

Dein

Wolfgang D.