Ich bin unsicher, ob ich die Frage hier oder unter Thema Recht setzen sollte und hab mich dann für hier entschieden, ich hoffe, dass mir auch hier geholfen wird.
Sachverhalt ist folgender:
Ich habe bei Ebay 2 gleiche Sachen verkauft (hatte mir 2 identische Hosen gekauft, die leider zu klein waren). Obwohl ich mit in die Auktion geschrieben habe, dass Auslandsversand nur auf Anfrage möglich ist hat ein Österreicher ohne sich vorher nach dem Porto zu erkundigen eine der Hosen ersteigert. So weit, so gut.
Aufgrund 2maliger schlechter Erfahrung versende ich ins Ausland ausschließlich versichert (Paket). Der Käufer will den Artikel jetzt aber als Päckchen haben, was ich strikt ablehne. Er schrieb mir eine Mail, dass er nur das Porto für ein Päckchen bezahlen würde. Als ich geantwortet habe, dass ich das nicht mache und er sich schließlich vorher hätte erkundigen können (die Auktion lief 7 Tage) hat er die Überweisung storniert (soviel sei ihm die Hose nicht wert oder ich solle eine 2. beilegen, die ich nicht habe, weil ich ja nur 2 insgesamt hatte).
Dann schrieb er auch noch, dass die andere Hose nur für einen hohen Preis verkauft worden sei, weil er mitgesteigert habe (so auf die Tour, dass ich ihm dankbar zu sein hätte). Und dass er mich natürlcih nicht negativ bewerten würde, sofern ich das auch nicht machen würde.
Meine Frage also: Er hatte die Möglichkeit sich nach dem Porto zu erkundigen und hat es nicht getan. Muss er jetzt das höhere Porto bezahlen oder kann er einfach vom Kauf zurücktreten (was er jetzt tun möchte)?
Soll ich mich eventuell an Ebay wenden?
In den Hilfe Seiten dort steht, dass der Käufer vorher erkundigen müsse und ich jetzt eine Gutschrift beantragen könnte, damit würde ich ihn aber als „unzuverlässigen Bieter“ anschwärzen.


