Käufer will Porto drücken

Ich bin unsicher, ob ich die Frage hier oder unter Thema Recht setzen sollte und hab mich dann für hier entschieden, ich hoffe, dass mir auch hier geholfen wird.

Sachverhalt ist folgender:

Ich habe bei Ebay 2 gleiche Sachen verkauft (hatte mir 2 identische Hosen gekauft, die leider zu klein waren). Obwohl ich mit in die Auktion geschrieben habe, dass Auslandsversand nur auf Anfrage möglich ist hat ein Österreicher ohne sich vorher nach dem Porto zu erkundigen eine der Hosen ersteigert. So weit, so gut.

Aufgrund 2maliger schlechter Erfahrung versende ich ins Ausland ausschließlich versichert (Paket). Der Käufer will den Artikel jetzt aber als Päckchen haben, was ich strikt ablehne. Er schrieb mir eine Mail, dass er nur das Porto für ein Päckchen bezahlen würde. Als ich geantwortet habe, dass ich das nicht mache und er sich schließlich vorher hätte erkundigen können (die Auktion lief 7 Tage) hat er die Überweisung storniert (soviel sei ihm die Hose nicht wert oder ich solle eine 2. beilegen, die ich nicht habe, weil ich ja nur 2 insgesamt hatte).

Dann schrieb er auch noch, dass die andere Hose nur für einen hohen Preis verkauft worden sei, weil er mitgesteigert habe (so auf die Tour, dass ich ihm dankbar zu sein hätte). Und dass er mich natürlcih nicht negativ bewerten würde, sofern ich das auch nicht machen würde.

Meine Frage also: Er hatte die Möglichkeit sich nach dem Porto zu erkundigen und hat es nicht getan. Muss er jetzt das höhere Porto bezahlen oder kann er einfach vom Kauf zurücktreten (was er jetzt tun möchte)?

Soll ich mich eventuell an Ebay wenden?

In den Hilfe Seiten dort steht, dass der Käufer vorher erkundigen müsse und ich jetzt eine Gutschrift beantragen könnte, damit würde ich ihn aber als „unzuverlässigen Bieter“ anschwärzen.

Hallo Susanne!

Ich bin unsicher, ob ich die Frage hier oder unter Thema Recht

Das ist hier im Brett genauso gut. Rechtlich ist ‚das‘ einfach… und es geht ja mehr um die Abwicklung – oder Nicht-Abwicklung.

…Obwohl
ich mit in die Auktion geschrieben habe, dass Auslandsversand
nur auf Anfrage möglich ist hat ein Österreicher ohne sich
vorher nach dem Porto zu erkundigen eine der Hosen ersteigert.

Gut, damit hat er offiziell Deine Versand-/Zahlungsbedingungen akzeptiert. Wenn sich also im Nachhinein herausstellte, dass…

…er nur das Porto für ein
Päckchen bezahlen würde. Als ich geantwortet habe, dass ich
das nicht mache und er sich schließlich vorher hätte
erkundigen können (die Auktion lief 7 Tage) hat er die

…ist rückwirkend kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Meine Frage also: Er hatte die Möglichkeit sich nach dem Porto
zu erkundigen und hat es nicht getan. Muss er jetzt das höhere
Porto bezahlen oder kann er einfach vom Kauf zurücktreten (was
er jetzt tun möchte)?

Nein, er muss nicht gleich das höhere Porto bezahlen.
Aber durch sein Handeln hast Du ggf. Ersatzansprüche für die Einstellgebühren…

Je nach dem, wo er wohnt, könntest Du ihm anbieten, die Ware auch an eine Kontakt-Adresse in Deutschland zu schicken…

Unter Anbetracht des ganzen „Uffings“ (Aufwands) und der möglichen Gemeinheiten, die sich per eBay austauschen lassen, schreibe ihm vielleicht zurück, wie ich das in diesem Fall machen würde:

Ich schickte ihm parallel:

– eine Zahlungserinnerung über das eBay-Mail-System mit den Versandkosten, die Du ansetztst (Paket) inkl. zusätzl. Hinweis auf parallele eMail von… (schnuckelchen ? at web.de). Kopie an die Selbst anhaken! Das ist die 1. Voraussetzung, dass Du den K. bei eBay als unzuverlässigen Bieter nennen kannst.

– mit der parallelen eMail von Deinem regulären Account nennst Du ihm im Grund nochmal Deine Versandbedingungen und -kosten. Begründe noch einmal ganz plausibel, warum Du auf Paketversand bestehst (das Risiko des Verlustes eines Päckchens, gerade noch um die Weihnachtszeit ist „zu gross“).
Wenn er dann von dem Kaufvertrag zurücktreten wolle, könne er Dich das wissen lassen, indem er Dich kurzfristig auf eBay positiv bewertet - und die Sache ist vergessen. *deutliches*Augenzwinger*_:wink:

– Wenn er Dir eine negative Bewertung reindrückt, dann…

Soll ich mich eventuell an Ebay wenden?

…wendest Du Dich innerhalb von 60 Tagen (gerechnet ab Auktionsende = 2. Voraussetzung!) an eBay und meldest ihn als unzuverlässigen Bieter. Negative Gegenbewertung und Kommentar zur Bewertung bei Dir versteht sich von selbst.

In den Hilfe Seiten dort steht, dass der Käufer vorher
erkundigen müsse und ich jetzt eine Gutschrift beantragen
könnte, damit würde ich ihn aber als „unzuverlässigen Bieter“
anschwärzen.

…tja, Deutschland und Österreich sind inzwischen wieder unabhängige Wirtschaftsräume mit je eigenen Bedingungen zur Postversendung usw.

Zuletzt möchte ich aber doch noch erwähnen, dass es wirklich dreist von _diesem_ Ösi ist, die/eine zweite Hose zu verlangen…

HTH
CU DannyFox64

PS: Schreibe Dir unbedingt eBay-Name und Auktionsnummer auf. Das gibt Dir die Möglichkeit, sogar noch nach mehr als 90 Tagen eine Bewertung zur Auktion abzugeben.

Hallo!

Soll ich mich eventuell an Ebay wenden?

Ich würde sagen: ja!

In den Hilfe Seiten dort steht, dass der Käufer vorher
erkundigen müsse und ich jetzt eine Gutschrift beantragen
könnte, damit würde ich ihn aber als „unzuverlässigen Bieter“
anschwärzen.

Das ist er doch auch, oder nicht?
Ich würde es tatsächlich genau so machen: berechne den Preis der Ware mit Versandkosten (natürlich versichert), und laß ihm über eBay eine entsprechende Mahnung zukommen.
Zahlt er dann nicht, bekommt er eine negative Bewertung von dir (und Du im Gegenzug von ihm dann auch, nämlich die sogenannte „Rachebewertung“)

Diese Antwort mußt Du hinnehmen, kannst sie aber auch entsprechend kommentieren.
Probier es gar nicht erst, die negative Bewertung von eBay löschen zu lassen - hat bei mir auch nicht geklappt. :frowning:

Du solltest aber eine verdiente negative auf jeden Fall auch wirklich absetzen, denn nur so bringt das Bewertungssystem auch wirklich etwas! Ich habe mir auf diese Art zwar auch schon zwei negative gefangen, aber bei über 200 positiven ist das m.E. nicht so schlimm…

Schönen Gruß,
Robert

Und wenn Du …
das Programm für unzuverlässige Kunden gestartet hast, bekommt der Gute auch noch eine Abmahnung von ebay. Bei drei Abmahnungen wir er bei ebay auf unbestimmte Zeit gesperrt.
Ich würde dem Österreicher schreiben, wenn er sich nicht erkundigt und nicht zahlen will, musst Du eben diesen Weg gehen. Du bist schließlich im Recht. Und ins Ausland schicke ich grundsätzlich nur versichert!
Schöne Grüße, Heros.

Hi,

auf der anderen Seite kann es dir auch egal sein, wie (und ob) die Ware beim Käufer ankommst. Solange du nicht gewerblich handelst, ist deine Pflicht mit der Aufgabe bei der Post erledigt. Mache dies unter Zeugen und fertig!

Gruß
Falke

Hi
wenn er das Verlustrisiko trägt schick es ihm doch per Päckchen…
lass es dir bestätigen dass er das Risiko übernimmt. Schriftlich am besten :smile:
Und - wie, bitte, hat er ne Überweisung storniert? Soweit ich weiss ist eine Überweisung nicht rückgängig zu machen.
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi
wenn er das Verlustrisiko trägt schick es ihm doch per
Päckchen…
lass es dir bestätigen dass er das Risiko übernimmt.
Schriftlich am besten :smile:
Und - wie, bitte, hat er ne Überweisung storniert? Soweit ich
weiss ist eine Überweisung nicht rückgängig zu machen.
HH

Die Überweisung wurde erst für den 22.12. angesetzt, ist also noch nicht durchgeführt worden.

auf der anderen Seite kann es dir auch egal sein, wie (und ob)
die Ware beim Käufer ankommst. Solange du nicht gewerblich
handelst, ist deine Pflicht mit der Aufgabe bei der Post
erledigt. Mache dies unter Zeugen und fertig!

Gruß
Falke

Klar kann es mir egal sein, aber ich habe 2 negative Bewertungen, beide von Käufern aus dem Ausland, bei denen ich unversichert geschickt habe. Nach 4 bzw. 2 Wochen haben die dann die negative bewertung abgegeben (Ware wurde nie verschickt) und kurz danach kam die dann wohl doch noch an. Aber negativ bleibt negativ. Ebay wollte / konnte die Bewertungen nicht mehr löschen und nen Zusatz (ist doch noch angekommen) ändert mein Bewertungsprofil auch nicht mehr auf 100 % positiv…

Ich will einfach keinen Ärger, ich denke nur einfach, dass er sich keinen abgebrochen hätte, wenn er mal eben auf „Frage an Verkäufer“ geklickt hätte. Oder seh ich das so falsch?

damit hat er offiziell Deine Versand-/Zahlungsbedingungen

akzeptiert. Wenn sich also im Nachhinein herausstellte,
dass…

…er nur das Porto für ein
Päckchen bezahlen würde. Als ich geantwortet habe, dass ich
das nicht mache und er sich schließlich vorher hätte
erkundigen können (die Auktion lief 7 Tage) hat er die

…ist rückwirkend kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Also bin ich im Unrecht? Kann ich nicht verlangen, dass er mal eben eine „Frage an Verkäufer“ schreibt? Da wäre er ja nicht der einzige, das haben viele gemacht und allen habe ich geantwortet. Und wenn ich Fragen habe informier ich mich auch vorher, damit ich hinterher nicht dumm da stehe.

Meine Frage also: Er hatte die Möglichkeit sich nach dem Porto
zu erkundigen und hat es nicht getan. Muss er jetzt das höhere
Porto bezahlen oder kann er einfach vom Kauf zurücktreten (was
er jetzt tun möchte)?

Nein, er muss nicht gleich das höhere Porto bezahlen.
Aber durch sein Handeln hast Du ggf. Ersatzansprüche für die
Einstellgebühren…

Die ich aber nur wiederbekomme wenn ich ihn als unzuverlässigen Bieter anschwärze.

Je nach dem, wo er wohnt, könntest Du ihm anbieten, die Ware
auch an eine Kontakt-Adresse in Deutschland zu schicken…

Habe ich getan, ist ihm zu viel Aufwand.

Zuletzt möchte ich aber doch noch erwähnen, dass es wirklich
dreist von _diesem_ Ösi ist, die/eine zweite Hose zu
verlangen…

Er will nicht bloß eine weitere Hose, er will mehrere (soll ich mir die aus den Rippen schneiden?). Er sagt auch, dass Sammelbestellung bei mir ja nicht möglich gewesen wäre, obwohl ich 40 Artikel versteigert hatte und wirklich viele Leute durch den Kauf von bis zu 3 Artikeln erheblich Porto sparen konnten (bis zu 15€)!

In den Hilfe Seiten dort steht, dass der Käufer vorher
erkundigen müsse und ich jetzt eine Gutschrift beantragen
könnte, damit würde ich ihn aber als „unzuverlässigen Bieter“
anschwärzen.

Das ist er doch auch, oder nicht?
Ich würde es tatsächlich genau so machen: berechne den Preis
der Ware mit Versandkosten (natürlich versichert), und laß ihm
über eBay eine entsprechende Mahnung zukommen.
Zahlt er dann nicht, bekommt er eine negative Bewertung von
dir (und Du im Gegenzug von ihm dann auch, nämlich die
sogenannte „Rachebewertung“)

Diese Antwort mußt Du hinnehmen, kannst sie aber auch
entsprechend kommentieren.
Probier es gar nicht erst, die negative Bewertung von eBay
löschen zu lassen - hat bei mir auch nicht geklappt. :frowning:

Du solltest aber eine verdiente negative auf jeden Fall auch
wirklich absetzen, denn nur so bringt das Bewertungssystem
auch wirklich etwas! Ich habe mir auf diese Art zwar auch
schon zwei negative gefangen, aber bei über 200 positiven ist
das m.E. nicht so schlimm…

Ich habe mir jedoch bereits 2 negative Bewertungen durch den unversicherten Versand ins Ausland „verdiehnt“ und das macht sich bei insgesamt 60 Bewertungen schon nicht so besonders.

Hi
OK, also hat er nicht die ÜW storniert, er hat nicht überwiesen.
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Susanne,
ich fang mal von hinten an:

In den Hilfe Seiten dort steht, dass der Käufer vorher
erkundigen müsse und ich jetzt eine Gutschrift beantragen
könnte, damit würde ich ihn aber als „unzuverlässigen Bieter“
anschwärzen.

Nein. Du kannst Dir auch die Verkaufsprovision von Ebay zurückholen, ohne ihn als unzuverlässiger Bieter anzuschwärzen. Es gibt dort eine Option, die lautet: „Beide Parteien haben sich geeinigt, den Kauf nicht abzuschließen“. Hab den passenden Link gerade nicht parat, aber wenn Du Dir so Deine Gebühren zurückholen willst, werde ich ihn suchen.
Du solltest Dir allerdings im Klaren sein, daß Du Deine Einstellgebühren nicht wiederbekommst.

Ich habe bei Ebay 2 gleiche Sachen verkauft (hatte mir 2
identische Hosen gekauft, die leider zu klein waren). Obwohl
ich mit in die Auktion geschrieben habe, dass Auslandsversand
nur auf Anfrage möglich ist hat ein Österreicher ohne sich
vorher nach dem Porto zu erkundigen eine der Hosen ersteigert.
So weit, so gut.

Ich denke, mit einer kleinen Mail hätte er sich „keinen abgebrochen“, aber wer nicht will…

Aufgrund 2maliger schlechter Erfahrung versende ich ins
Ausland ausschließlich versichert (Paket). Der Käufer will den
Artikel jetzt aber als Päckchen haben, was ich strikt ablehne.
Er schrieb mir eine Mail, dass er nur das Porto für ein
Päckchen bezahlen würde. Als ich geantwortet habe, dass ich
das nicht mache und er sich schließlich vorher hätte
erkundigen können (die Auktion lief 7 Tage) hat er die
Überweisung storniert (soviel sei ihm die Hose nicht wert oder
ich solle eine 2. beilegen, die ich nicht habe, weil ich ja
nur 2 insgesamt hatte).

Ganz schön dreist, der Gute! Hmmm, einerseits verstehe ich, daß Deine schlechten Erfahrungen Dich nur noch versichert schicken lassen. Andererseits sieht der Käufer, daß es als Päckchen verschickt wird. und denkt sich, wird sie zu mir auch als Päckchen schicken.
Für die Zukunft würde ich in etwa folgenden Passus in Deine Auktionen schreiben: „Versand ins Ausland aufgrund schlechter Erfahrungen nur versichert. Porto bitte per Mail nachfragen!“ (oder Du kannst auch die Kosten für ein Paket ins EU-Ausland hinschreiben).

Meine Frage also: Er hatte die Möglichkeit sich nach dem Porto
zu erkundigen und hat es nicht getan. Muss er jetzt das höhere
Porto bezahlen oder kann er einfach vom Kauf zurücktreten (was
er jetzt tun möchte)?

Ich weiß ja nicht, wieviel die Hose gebracht hat. Es wäre mit Sicherheit streßfreier, sich bei Ebay die VK-Provision zurückzuholen, auf die Bewertung zu verzichten und den Artikel dem Zweitbieter anzubieten oder neu einzustellen.
Du hast auch nichts zu verlieren, wenn Du ihm die Sachen als Päckchen schickst und sagst, daß Du nicht haftest - außer einer schlechten Bewertung :wink: (Übrigens kann Ebay sehr wohl schlechte Bewertungen löschen, wenn beide Parteien das wollen - z.B. weil sich doch noch alles geklärt hat.)

MfG
Julia

Hi
OK, also hat er nicht die ÜW storniert, er hat nicht
überwiesen.
HH

So, wie er sagte, hat er die Überweisung storniert. Ich hab keine Ahnung, ob das in Ö. vielleicht sogar möglich ist. Oder vielleicht ist es bei seiner Bank so wie zb mit nem Mailprogramm: Solange die Mail noch im Ausgang liegt und nicht versendet wurde kann man sie noch zurücknehmen.

Andererseits sieht der Käufer, daß es als

Päckchen verschickt wird. und denkt sich, wird sie zu mir auch
als Päckchen schicken.
Für die Zukunft würde ich in etwa folgenden Passus in Deine
Auktionen schreiben: „Versand ins Ausland aufgrund schlechter
Erfahrungen nur versichert. Porto bitte per Mail nachfragen!“
(oder Du kannst auch die Kosten für ein Paket ins EU-Ausland
hinschreiben).

Ich hatte als Päckchen hingeschrieben und als Option die Versandversicherung (also Paket).

Ich weiß ja nicht, wieviel die Hose gebracht hat. Es wäre mit
Sicherheit streßfreier, sich bei Ebay die VK-Provision
zurückzuholen, auf die Bewertung zu verzichten und den Artikel
dem Zweitbieter anzubieten oder neu einzustellen.
Du hast auch nichts zu verlieren, wenn Du ihm die Sachen als
Päckchen schickst und sagst, daß Du nicht haftest - außer
einer schlechten Bewertung :wink: (Übrigens kann Ebay sehr wohl
schlechte Bewertungen löschen, wenn beide Parteien das wollen

  • z.B. weil sich doch noch alles geklärt hat.)

Bestimmt kann Ebay Bewertungen löschen - schließlich haben die die Ebay programmiert und können auch dementsprechende Veränderungen vornehmen. Aber sie wollen es meistens nicht. Da liegt eben der Hund begraben.

Das Geschäft nicht abzuwickeln wäre aus der Sicht des Geldes nur in meinem Interesse, weil es lediglich um 8,50 € geht (die andere Hose hat weit mehr Geld eingebracht), aber ich würde von einem Verkäufer auch die Fairness verlangen und mir geht es einfach ums Prinzip.

Danke!
Danke an alle, die versucht haben, mir zu helfen.

Ich habe eure Vorschläge beherzigt und dem Käufer eine „nette“ Email geschrieben.

Seine Antwort war eine Zusage zu einer promten Überweisung für Artikelpreis plus Inlandsporto. Er möchte mir jetzt eine Adresse in Deutschland nennen.

Mal sehen, was draus wird.

Aber auf jeden Fall danke ich euch allen sehr für euer Engagement.

Fröhliche Weihnachten!

Susanne

Hi

So, wie er sagte, hat er die Überweisung storniert. Ich hab
keine Ahnung, ob das in Ö. vielleicht sogar möglich ist.

Nein, das ist auch in Österreich nicht so ohne weiteres möglich. Schon gar nicht bei Überweisungen ins Ausland.

vielleicht ist es bei seiner Bank so wie zb mit nem
Mailprogramm: Solange die Mail noch im Ausgang liegt und nicht
versendet wurde kann man sie noch zurücknehmen.

Das allerdings. Solange eine Überweisung noch nicht tatsächlich durchgeführt ist, kann sie jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Aber das ist wahrscheinlich in Deutschland auch nicht anders?

Gruß
Edith

Hallo,
eine Überweisung kann ich sehr wohl stornieren! Erst wenn die Gutschrift dem Empfänger bekannt ist, dann ist ein Storno ohne Zustimmung des Empfängers nicht mehr möglich.
Gruß
Markus BvG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bewertung löschen…

Ich hatte als Päckchen hingeschrieben und als Option die
Versandversicherung (also Paket).

Eben, optional. Bei Sachen von geringem Wert verzeichten die meisten Leute lieber auf die Versicherung und gehen das Risiko ein, daß es nicht ankommt.

Bestimmt kann Ebay Bewertungen löschen - schließlich haben die
die Ebay programmiert und können auch dementsprechende
Veränderungen vornehmen. Aber sie wollen es meistens nicht. Da
liegt eben der Hund begraben.

Man muß sie schon mit der Nase darauf stoßen! Problem ist nur, daß das die meisten Leute nicht wissen. Die denken, schlechte Bewertung ist schlechte Bewertung und auch wenn es jetzt doch noch angekommen ist, bleibt es dabei. Ich habe den Link mal rausgesucht: http://pages.ebay.de/help/community/fbremove.html

Dort steht, unter welchen Umständen eine Bewertung gelöscht werden kann.

Das Geschäft nicht abzuwickeln wäre aus der Sicht des Geldes
nur in meinem Interesse, weil es lediglich um 8,50 € geht (die
andere Hose hat weit mehr Geld eingebracht), aber ich würde
von einem Verkäufer auch die Fairness verlangen und mir geht
es einfach ums Prinzip.

Na ja, hat sich ja doch noch alles zum Guten gewendet…

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Hallo,

Hallo auch!

eine Überweisung kann ich sehr wohl stornieren! Erst wenn die
Gutschrift dem Empfänger bekannt ist, dann ist ein Storno ohne
Zustimmung des Empfängers nicht mehr möglich.

Diese Regelung „war einmal“.
Mittlerweile kann eine Überweisung schon dann nicht mehr storniert werden, wenn das Geld bereits auf der Empfängerbank eingegangen ist.
Der Empfänger selbst braucht noch nicht einmal Kenntnis von der Überweisung zu haben.

Gruß
Markus BvG

Gruß
Thomas

Hi, Susanne!

[…]
Mal sehen, was draus wird.

Ja, lass es uns wissen!

Fröhliche Weihnachten!

Danke, gehabt.
Guten Rutsch,

DannyFox64 :wink: