Ich bin Privatverkäufer und habe vor paar Tagen eine Wäschemangel über Telefon verkauft. Ich habe erwähnt, dass die Maschine nicht umklappbar ist aber sonst die Maschine funktioniert(die Funktion für das bügeln). Fotos von der Maschine wurden an den Käufer übergeben. Käufer wünscht, dass der Artikel mit Tüchern zugedeckt wird. Die Spedition musste nach Absprache der Käufer bezahlen. Es wurde kein Ausschluss wegen Gewährleistung besprochen(es wurde nicht erwähnt).
Am Abholtag wurde dem Spediteur die Maschine vorgeführt, dass diese Maschine tatsächlich funktioniert. Danach wurde diese vom Spediteur verpackt(mit Tüchern) und eingeladen. Eine Quittung für das Abholen habe ich erhalten.
Als die Ware beim Käufer angekommen ist, sagt dieser aus, dass die Ware kaputt ist (Der Schirm drückt sich nicht auf die Walze, Walze selbst dreht sich aber) und ich den bezahlten Betrag zurückgeben muss.
Ich habe jetzt zwar nachgelesen, dass ich nur Mängel vor dem Gefahrübergang haften muss, aber selbst da bin ich mir ziemlich unsicher.
Der Käufer sagte, er würde sich ein Rechtsanwalt holen um die Sache zu klären.
Wie stehen da eigentlich meine Chancen, das zu gewinnen?