Käufer zahlt nicht - Was kann man tun?

Hallo, ich möchte ein Fall schildern der oft vorkommt und mich sehr interessiert:

Es geht hier um ein Geschäft unter Privatpersonen.

Fall:
Herr A schaltet online eine Kleinanzeige um seinen Drucker für 40 Euro zu verkaufen.

Es meldet sich Herr B und möchte den Drucker kaufen, er gibt an morgen das Geld zu überweisen.
Da Herr A aber übermorgen in Urlaub fährt, vertraut er dem Käufer und sendet den Drucker schon morgen vor dem Geldeingang.
Nun ist Herr A nach 2 Wochen ausm Urlaub und das Geld ist immer noch nicht da. Er meldet sich mehrmals bei B. Einmal schreibt B er wird es überweisen, tut es aber doch nicht.
Nun vergehen 8 Wochen, B Antwortet auf mehrere Emails nicht.

Was kann A als Privatperson nun tun?
Kann er bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs erstatten?
Wird sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern obwohl es nur 40 Euro sind?
Danke in Voraus.
MfG

Hallo,
A kann vom Kaufvertrag zurücktreten und Herausgabe des Kaufgegenstands verlangen, ggf. vor einem Zivilgericht. B hat - mangels Täuschung - keinen Betrug begangen.
Gruß vom
Schnabel

Hallo!
Das Schreiben eines Anwalts wirkt oft Wunder.
Man kann auch ohne Anwalt einen Mahnbescheid erwirken(geht über Internet)Da nuß man aber bis zum Gerichtstermin mit ca 200 € in Vorleistung gehen.
Da dürfte Anwalt erstmal billiger sein.

Grüße

Hallo,

A kann vom Kaufvertrag zurücktreten und Herausgabe des
Kaufgegenstands verlangen, ggf. vor einem Zivilgericht.

Und was ist mit ‚pacta sund servanda‘ (Verträge sind einzuhalten)?

B hat - mangels Täuschung - keinen Betrug begangen.

Und was wäre die Vortäuschung einer Bezahlungsabsicht ohne dieselbe tatsächlich zu haben?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Das Schreiben eines Anwalts wirkt oft Wunder.

Und der macht das kostenlos?

Gruß
loderunner

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Vielleicht Posting errst mal komplett lesen?

Vielleicht Posting errst mal komplett lesen?

Vielleicht erst mal komplett über die Sache nachdenken?
Schonmal was von ‚Verzug‘ gehört?

Da du ja im Gegensatz zu mir ein Rechtskundiger bist:Anstatt hier Brocken hinzuschmeißen und neue Fragen zu stellen vielleicht mal auf den TE mit einer fundierten Antwort eingehen?

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Hallo,

A kann vom Kaufvertrag zurücktreten und Herausgabe des
Kaufgegenstands verlangen, ggf. vor einem Zivilgericht.

Und was ist mit ‚pacta sund servanda‘ (Verträge sind
einzuhalten)?

Dir sind die §§ 323 ff BGB schon ein Begriff, oder?

B hat - mangels Täuschung - keinen Betrug begangen.

Und was wäre die Vortäuschung einer Bezahlungsabsicht ohne
dieselbe tatsächlich zu haben?

Woher willst du denn wissen, dass er in dem Moment, in dem er angab am nächsten Tag überweisen zu wollen, Täuschungsabsicht hatte?
Er wusste doch gar nicht, dass der Verkäufer den Drucker sofort losschickt.

Gehen wir doch mal von einer lebensnahen Betrachtung aus:
Menschen behaupten STÄNDIG, dass sie irgendwas sofort / gleich / in 1 Stunde / morgen etc. tun, lassen es dann aber doch erst mal ein Weilchen liegen (ist mir selbst noch zur Genüge aus der Zeit bekannt, als ich selbst noch bei Ebay Zeug verkauft habe…)

Wenn der Käufer nun angab „ich überweise morgen“ heißt das meistens nur „ich überweise irgendwann in naher Zukunft einmal“.

Mir erscheint es naheliegender, dass der Käufer den Drucker erhalten hat und sich dann erst dachte „wie praktisch, dann kann ich mir das Geld ja sparen!“

In diesem Fall käme man aber nicht mehr zu einem Betrug (§ 263 StGB), sondern „nur“ zu einer Unterschlagung (§ 246 StGB).

Das ist aber wohl auch ziemlich irrelevant, weil es dem Threadersteller wohl nicht so sehr auf die strafrechtliche Sanktion des Täters ankommt, sondern vielmehr auf den Erhalt des Kaufpreises.

Der Verkäufer könnte vom Vertrag zurücktreten (nach § 323 I 1. Alt BGB) und dann Herausgabe des Druckers verlangen (§ 812 BGB).
Alternativ könnte er natürlich weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages, also auf der Zahlung des Kaufpreises bestehen.

Der Verkäufer könnte dem Käufer noch einmal eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen mit dem Hinweis, bei Nichtbezahlung bis Tag xy ein Mahnverfahren einzuleiten (das kann man selbst machen, man kann aber auch einen Anwalt damit beauftragen).
Für weitere Infos siehe hier:
http://www.mahnung-online.de/mahnfaq.htm

Vielleicht fühlt sich der Käufer durch die Inaussichtstellung der Mahnkosten (die den Kaufpreis sicherlich übersteigen werden) dazu motiviert, den Kaufpreis doch noch zu zahlen.
Allerdings ist anzumerken, dass der Verkäufer die Mahnkosten erst einmal vorleisten muss; letztlich muss sie aber der Käufer tragen.

LG

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Hallo,
natürlich kann er auch auf Vertragserfüllung klagen, aber wie Du schon im anderen Posting geschrieben hast, dürfte das (noch) teurer werden…
Eine „Absicht vorzutäuschen“ ist kein Betrug.
Gruß
vom
Schnabel

Und was ist mit ‚pacta sund servanda‘

Das liegt sicher in Skandinavien.
SCNR
Jo

Der Verkäufer könnte vom Vertrag zurücktreten (nach § 323 I 1.
Alt BGB) und dann Herausgabe des Druckers verlangen (§ 812
BGB).

abgesehen davon, dass bei einem rücktritt ein rückgewährschuldverhältnis entsteht (und damit ein rechtgrdun iSd § 812 bgb) und die rückabwicklung nach § 346ff. bgb erfolgt, würde mich interessieren, wie du den rücktritt begründest:

nach § 323 abs.1 bgb bedarf es des ablaufs einer angemessen frist. ich habe nicht gelesen, dass der verkäufer eine frist gesetzt hätte. der bloße zeitablauf von 8 wochen oder das mehrmalige auffordern der leistungserbringung genügen dafür nicht.

auch die entbehrlichkeit der frist nach § 323 abs.2 bgb sehe ich zweifelhaft. die ankündigung der bezahlung am nächsten tag fällt jedenfalls nicht unter abs.2 nr.2.
allenfalls nr.3 wäre einschlägig, wenn man von einer arglistigen täuschung ausginge. aber dann sind wir wieder beim problem der darlegungs- und beweislast.

(die den Kaufpreis sicherlich übersteigen werden)

wenn überhaupt, geringfügig.

Frage schreibweise - vollkommen O.T.
Hallo Hendrik,

deine Beiträge zeigen immer einen normalen Ton, gute Fachkenntnisse und durchgängig interessante sowie niveauvolle Beiträge.

Umso mehr interessiert mich, wie sich doch so ein gebildeter Mensch auf die Prekariatsebene herablassen kann und sich einer gesellschaftlichen Norm - hier der Rechtschreibung - verweigert?

Bitte nicht als Angriff verstehen, ich meine es wirklich aus Neugier.
So etwas ist man (zumindest ich) von anderen gewohnt.
Ich empfinde es jedenfalls als sehr schlecht lesbar. Das kann eine reine Gewohnheitssache sein, aber unsere Bevölkerung schreibt nun mal meist so. Also liegt der Gewöhnungseffekt auf der Standard-Seite.

Die Vorteile unser Differenzierung sind mittlerweile auch in anderen Nationen erkannt worden. Schon einmal angelsächsische Texte gelesen, ganz besonders prägnant hier die Werbung in USA. Da wird schon der andere Weg gegangen, undifferenziert in Richtung jeder Anfangsbuchstabe groß.

Ebenso diskutieren die Holländer eine Rechtschreibreform nach D-Vorbild, haben aber erhebliche Widerstände.

Nun bin ich einfach an Argumenten interessiert.
Mit nettem Gruß
R

hallo R.,

Umso mehr interessiert mich, wie sich doch so ein gebildeter
Mensch auf die Prekariatsebene herablassen kann und sich einer
gesellschaftlichen Norm - hier der Rechtschreibung -
verweigert?

ich könnte mich darauf berufen, dass meine schreibweise von Stefan George inspiriert ist, der in seinen gedichten bis auf eigennamen alles klein geschrieben hat bzw. in den 1920er jahren anhänger einer kleinen gruppe „reformisten“ war, die vergebens die großschreibung abschaffen wollte.

aber der grund ist vielmehr die einfachheit dieser schreibweise.
warum diese für den leser „anstrengend“ sein soll, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
jedenfalls befinde ich mich hier in absoluter anonymität, d.h. ich bin in keiner weise an die regeln der rechtsschreibung gebunden. was der leser über meine schreibweise denkt, ist für mich unerheblich, da das forum nicht der gewinnung von mandanten dient.
im beruflichlichen schriftverkehr kann man sich das natürlich nicht leisten.

grüße
H.

p.s. ich sehe nicht die konsequente kleinschreibung als zeichen des prekariats an, sondern den vergeblichen versuch, die regeln der rechtsschreibung einzuhalten.

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Ich erlaube es mir mal hier zwischen zu funken,
vorerst möchte ich mich aber für die Beiträge hier bedanken. Ich finde alle Interpretationen interessant und auch umso mehr wenn sie dann doch so auseinanderliegen. Ich begrüße es auch, wenn um den Inhalt gestritten wird; aber leider verstehe ich es nicht, dass man sich hier um Form und Norm der Beiträge streitet. Man kann ja gerne so etwas im privaten Nachrichtenaustausch klären. Klar dass es besser wäre wenn alle Regeln eingehalten werden, aber deshalb vom Thema abzuschweifen finde ich noch schlimmer. Für mich ist der Inhalt wichtiger. Es gibt hier ja User die viele Beiträge schreiben, und ich kann mir vorstellen dass sie dann aus zeitlichen Gründen auf die Rechtschreibprüfung verzichten. Zumal auch das schnelle schreiben Rechtschreibfehler verursachen kann. Ups, schon wieder ist’s passiert, das schreiben schreibt man GROß. Daher finde ich es besser, dass jemand überhaupt etwas schreibt, natürlich vorausgesetzt dass es inhaltlich passt, als das jemand sich scheut weil es zu viel Aufwand/Zeit kostet.
Also nochmal Danke für die Beiträge, egal in welcher Form. Wir sind hier ja nicht Perfektionisten.
mfg

Hi Paul,

ich verstehe und akzeptiere deinen Standpunkt. Angreifen wollte ich hier auch keinen, es war rein aus Interesse. Perfektionist bin ich ebenfalls nicht, eine Rechtschreib-Vorschrift mit Gesetzeskraft gibt es in D auch nicht. Letztendlich kann jeder schreiben wie er möchte, ich persönlich finde längere Beiträge in dieser radikalen Form allerdings ermüdend und missverständlich.

Gruß
R

Da du ja im Gegensatz zu mir ein Rechtskundiger bist

Bin ich nicht. Wie kommst Du darauf? Wenn ich zum Beispiel eine Aussage treffe, schreibe ich meist drunter ‚ianal‘. Schau mal, was das bedeutet: http://de.wikipedia.org/wiki/Ianal#I

Anstatt
hier Brocken hinzuschmeißen und neue Fragen zu stellen
vielleicht mal auf den TE mit einer fundierten Antwort
eingehen?

Wenn ich das gekonnt hätte, hätte ich das getan. Ich war mir aber meiner Sache nicht sicher, also warte ich auf die Spezialisten, die es können.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Deine Antwort falsch ist. Also habe ich einfach Dir mal auf den Zahn gefühlt. Und siehe da: anstatt eine juristische Begründung zu liefern, kommen nur Angriffe und heiße Luft. Genau das habe ich auch erwartet…

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Hallo,

natürlich kann er auch auf Vertragserfüllung klagen, aber wie
Du schon im anderen Posting geschrieben hast, dürfte das
(noch) teurer werden…

Das habe ich auch nicht behauptet. Ich wollte darauf hinaus, dass hier ein einfaches ‚jetzt will ich auch nicht mehr‘ eben nicht ausreicht - wie das aus Deinem Posting zu schließen wäre.

Eine „Absicht vorzutäuschen“ ist kein Betrug.

Ach nee? Dann lies mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Gruß
loderunner

Ich habe dir nur eine simple Frage gestellt?

Ich habe dir nur eine simple Frage gestellt?

Meine war zuerst dran?