Hallo,
die Frage wurde vielleicht schon mal gestellt, würde mich trotzdem über euere Hilfe freuen. Habe einen relativ teueren Artikel bei ebay als Sofortkauf versteigert. Auktionsende ist nun schon 2 Wochen her. Käufer hat bisher noch immer nicht bezahlt, hab ihn auch schon mehrmals per email kontaktiert, keine Antwort. Welche Rechte habe ich und wie komme ich an mein Geld?
Ist eine ebay Auktion nicht auch eine Art Kaufvertrag?
Vielen Dank schon mal
MfG
Andreas
Hallo,
FAQ:1176
Ist eine ebay Auktion nicht auch eine Art Kaufvertrag?
Es ist ein ganz normaler Kaufvertrag, nicht nur „eine Art“, vor allem wenn es ein Sofortkauf war. Denke daran, bei ebay eine Unstimmigkeit zu eröffnen. Möglicherweise ist der K nur krank oder verhindert, daher nicht gleich zu schwere Geschütze auffahren, aber auch nicht zu lange zögern, sonst sind bei ebay gewisse Fristen verstrichen.
Gruß,
Myriam
Hallo,
danke für die schnelle Antwort, habe schon eine Unstimmigkeitserklärung eröffnet. Was kann ich tun, wenn der Käufer darauf noch immer nicht zahlt?
MfG
Andreas
steht doch in der verlinkten FAQ owT
owT = ohne weiteren Text
1 „Gefällt mir“
Hallo Andreas,
du wartest jetzt noch eine Woche nach der Unstimmigkeitsabgabe ab. Wenn bis dahin keine Nachricht oder eine Zahlung vom Käufer gekommen ist, benachrichtigst du wieder ebay. Dann kann der Artikel noch einmal zur Auktion eingestellt werden, ohne dass dir dafür Gebühren berechnet werden. Und ebay sieht natürlich bei dem nicht verkauften Artikel von der Verkaufs-Provision ab.
LG
Birgitt
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Welche Rechte habe ich und wie komme ich an
mein Geld?
Ist eine ebay Auktion nicht auch eine Art Kaufvertrag?
Vielen Dank schon mal
MfG
Andreas
Du hast eine Menge Rechte, das Problem ist nur die Durchsetzung dieser Rechte, denn das kostet Geld (ist Zivilrecht). Deshalb kann ich dir auch nur raten, die Sache per Ebay anzumahnen und danach erneut einzustellen. Allerdings solltest du den Käufer hierüber unmißverständlich informieren und in Verzug setzen, sonst kann es passieren, daß falls er im Urlaub war, oder anderweitig verhindert während du den Artikel bereits weiter veräussert hast, er jetzt auf Vertragserfüllung besteht und weil das ganze ne teure Aktion war, auch noch zum Anwalt rennt und dich auf Schadenersatz verklagt.
Ciao
Wolfgang