Jemand kauft privat bei Ebay was bei einem privaten VK und bezahlt sofort per Überweisung.
Dann meldet er sich beim VK und will den Artikel bis spätestens 2 Tage später, weil er in Urlaub fährt.
K hat sich nicht vorher mit VK in Verbindung gesetzt um das zu klären welche Möglichkeiten es gibt, um das zu ermöglichen, sondern erwartet die Lieferung ohne das das Geld beim VK angekommen ist.
Einer Expresslieferung hat der K nicht zugestimmt, dann würde es evtl. klappen.
Da der VK keine Lieferung an diesem Tag garantieren kann, will der K vom Kaufvertrag zurücktreten, was der VK nicht möchte, da er alles mögliche versucht hat die rechtzeitige Lieferung zu ermöglichen, obwohl eine Bearbeitungszeit von 3 Tagen im Angebot angegeben war.
Wenn der VK den Artikel jetzt einfach schickt, der K aber nicht da ist was dann? Man weiß ja nicht ob das Paket bei irgendjemanden abgegeben wird oder dann wieder an den VK zurückkommt.
Der K wollte es dann nach dem Urlaub zurückgeben, wenn das Paket zu spät kommt, was bei Privatverkauf ausgeschlossen ist.
Der K hätte sich ja vor Kauf mit VK in Verbindung setzen können. Kaufen und dann Forderungen stellen die evtl. nicht erfüllt werden können. Welche Rechte hat der VK jetzt?
Ich empfinde es so, dass der Kaufvertrag geschlossen wurde und der Verkäufer die Ware, insofern er eben wirklich Privat verkauft und das richtige ausgeschlossen hat, diese nicht zurücknehmen muss, also auf vertragserfüllung bestehen kann. Exkurs: In verschiedenen Fällen von (gewerblichen) Onlinehandel gab es immer mal Fälle wo Firma A sich vertippt und einen 500€ Artikel für 50 verkauft. Wenn das herauskommt will Firma A normalerweise nicht liefern, aber die Käufer mit Rechtschutzversicherung schicken dann zumeist den Anwalt los. Meist endet es so, dass alle die per Vorrauskasse gezahlt haben Ihre Ware bekommen müssen, da durch die Zahlung der Vertag rechtkräftig geschlossen wurde. Ich nehme mal an, dass dies dann auch für den hypothetischen Ebayverkäufer gelten würde.
Menschlich gesehen kann ja der Verkäufer auch nichts dafür, wenn der Käufer nicht lesen kann was in der Auktion steht.
Bei DHL-Paketen ist es eigentlich so: DHL-Mann kommt und liefert es ab. Wenn er das nicht kann probiert er u. U. eine Ersatzzustellung beim Nachbarn, nimmt dieser das Paket an, ist es da, der Empfänger bekommt eine Karte. Ist dies auch nicht möglich bekommt der Empfänger die Info, dass er das Paket binnen 7 Tagen abholen soll oder eine erneute Zustellung ausmacht. Sollte es nich geholt werden geht es wieder an den Absender zurück. Die Versandkosten sollten in diesem Falle futsch sein. Ach ja, der Empfänger kann natürlich auch die Annahme verweigern…
Da müsste man nun sehen wie man es macht. Der Verkäufer könnte (versuchen) auf der erfüllung zu bestehen und das ganze losschicken, mit dem Risiko, dass der Käufer keine Probleme macht oder eben doch und das Paket zurückkommt und dann der Knatsch losgeht.
Es bliebe natürlich noch die Einigungsmöglichkeit gegen eine Unkostengebühr den Artikel nochmal einzustellen, oder den Unterlegenen Bieter anzusprechen etc. was auch immer die Kreativität zulässt und womit man leben könnte…