Hallo,
ich möchte mich informieren, ob ein Käufer bei der Warenrückgabe auf die Bargeldauszahlung des Artikelpreises bestehen kann?
Vielen Dank im Voraus
Lilia
Hallo,
ich möchte mich informieren, ob ein Käufer bei der Warenrückgabe auf die Bargeldauszahlung des Artikelpreises bestehen kann?
Vielen Dank im Voraus
Lilia
Hallo,
ich möchte mich informieren, ob ein Käufer bei der
Warenrückgabe auf die Bargeldauszahlung des Artikelpreises
bestehen kann?
wenn die Ware einen Mangel hatte und Wandelung nicht ausgeschlossen wurde, prinzipiell schon.
Gruß
Christian
Dazu hab ich leider nur eine blöde Antwort:
Das kommt darauf an!
Bei Nichtgefallen und Thekengeschäft gibt es normalerweise keinen Anspruch auf Barerstattung.
Kommt drauf an, warum die Ware zurückgegeben wird:
Im ersten Fall hängt der Anspruch des Kunden davon ab, was Vertrag oder Geschäftsbedingungen des Händlers vorsehen. Grundsätzlich sind Verträge ja einzuhalten, gekaufte Waren also zu behalten; wenn der Händler sie dennoch zurücknimmt, kann er sich natürlich in Vertragsbedingungen eine Erstattung per Gutschein vorbehalten.
Im zweiten Fall, bei mangelhafter Ware und Rückabwicklung des Vertrags, gitl natürlich, dass die Erstattung des Kaufpreises mittels gesetzlichen Zahlungsmittels erfolgt - in D ist das der Euro - und nicht in Ersatzwährung, die der Händler selber ausstellt.
Problematisch ist nach der Mängelrüge allenfalls noch die Barauszahlung, wenn der Kauf per Kredit- oder EC-Karte erfolgt ist, weil der Händler dann eher die Rückerstattung auf das entsprechende Konto vornehmen wird. Eine Barauszahlung wäre in diesem Falle ein Bankgeschäft, eine Art Barabhebung, das er gar nicht durchführen darf.
Beste Grüße
scionescire