Käuferrechte bei Mangel der Ware durchsetzen

Hallo zusammen,

angenommen Kunde XY bestellt im Internet auf einer Auktionsplattform einen Rosenbogen für seinen Garten. Der Verkäufer soll ein professioneller Händler sein. Der Verkauf soll per Sofort-Kauf erfolgen. Der Rosenbogen wird als besonders stabil und langlebig, da aus Eisen, beschrieben.

Die Transaktion glückt. Der Artikel wird geliefert.

Nach ca. 6 bis 8 Monaten zeigen sich an diversen Stellen des Rosenbogens erste Korrosionsspuren. Die versprochene Langlebigkeit ist damit nicht mehr gegeben. Es ist davon auszugehen, dass die Korrosion weiter voran schreitet und die Freude am Rosenbogen bald dahin ist.

Der Käufer macht gegenüber dem Verkäufer einen Mangel geltend. Letzt genannter erkennt jedoch keinen Mangel und bietet einen weiteren Rosenbogen zum vergünstigten Preis aus Kulanz an.

Der Käufer möchte jedoch eine Nachbesserung oder eine Preisminderung.

Wie kann der Käufer seine Rechte durchsetzen?
Danke für Infos,
Gruß

Blumenschein

Keine Rechtsberatung…
Hallo,

aus der Beschreibung hier lässt sich zunächst kein Mangel und daher keine Anspruchsgrundlage erkennen:

Der Rosenbogen wird als besonders stabil und langlebig, da aus Eisen, beschrieben.

Der Begriff „Langlebigkeit“ ist hinsichtlich tatsächlicher Haltbarkeitsdauer nicht definiert. Weiter vermittelt „Eisen“, dass es zu Korrosion kommen kann/wird/muss.

Nach ca. 6 bis 8 Monaten zeigen sich an diversen Stellen des Rosenbogens erste Korrosionsspuren. Die versprochene Langlebigkeit ist damit nicht mehr gegeben.

Frage 1: „Versprochene“ Langlebigkeit wurde näher definiert?
Frage 2: Wurde der Rosenbogen als „rostfrei“ angeboten?
Frage 3: Welche erforderlichen Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Langlebigkeit wurden beschrieben?

Es ist davon auszugehen, dass die Korrosion weiter voran schreitet und die Freude am Rosenbogen bald dahin ist.

OT: Trotz Korrision kann der Rosenbogen je nach Materialstärke, Verarbeitung und „Eisenqualität“ 15 und mehr Jahre halten…

Das Einzige, was mich stutzig macht:

… und bietet einen weiteren Rosenbogen zum vergünstigten Preis aus Kulanz an.

Weshalb macht er dies, wenn aus seiner Sicht kein Mangel vorhanden sei?

Es muss daher Argumente geben, die einen Mangel begründen. Erst dann kann man Rechte erwirken.

Gruß
nasziv

Der Rosenbogen wird als
besonders stabil und langlebig, da aus Eisen, beschrieben.
Nach ca. 6 bis 8 Monaten zeigen sich an diversen Stellen des
Rosenbogens erste Korrosionsspuren. Die versprochene
Langlebigkeit ist damit nicht mehr gegeben.

Tatsächlich vermag ich dem Angebotstext keine zugesicherte Eigenschaft zu erkennen, die einen Sachmangel i. S. d. § 434 BGB darstellt noch hierin eine „Beschaffenheit vereinbart“ wurde, wie sie „sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und (…) die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“

Unbehandelte oder an den Montagestellen leicht beschädigte Oberflächen des Eisens rosten erwartungsgemäß und „langlebig“ ist ebenso nichtssagende Werbeprosa wie „Spitzenqualität“ oder „Markenware“ :frowning:

G imager

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Der Werbetext könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:

"Das Modell ist nicht aus dünnwandigem Blech, sondern aus extrem stabilem und dickem Eisenrohr. Die Qualität ist ausgesprochen gut. Es wird aus wenigen Teilen zusammengesetzt. 

Eine Beschichtung macht diese Rankhilfe sehr hochwertig und extrem langlebig."

Würde dann hier nicht zuviel versprochen und ein Mangel liegt somit vor?Danke für weitere Infos,
Gruß

Blumenschein

Hallo

Ich habe mir letztes Jahr einen Rosenbogen gekauft - und dabei auf gewisse Beschaffenheit geachtet :wink:

Fakt ist: Eisen rostet
Die Langlebigkeit des rostenden Eisens hängt also sehr von der Materialstärke ab (wann es durchgerostet ist und daher naturgemäß instabil wird) und/oder von der Art/Güte der Beschichtung.

Ich habe mich daher für feuer-verzinktes Voll-Eisen entschieden (Kostenpunkt inkl. Fracht 250€ - das empfinde ich als extrem günstig für meinen wirklich stabilen, schweren Rosenbogen, der in nur 3 Teilen geliefert wurde - auch das Gewicht/die Frachtkosten sind ein Indiz für massives Eisen).
Hier mal zum Vergleich (das Ding kann ich wirklich empfehlen)

Wenn ich da schon lese „aus dickem Eisenrohr“ (also Stahlrohr) mit (irgendeiner) Beschichtung > dann kann das kaum was Gescheites sein.
Die maßgeblichen Fragen aber sind:
was wurde denn genau an Beschaffenheit (Rohrstärke/Materialstärke, welche Art von Beschichtung) zugesichert?
was davon ist nicht eingehalten?

Ich hab z.B. auch einen Billigheimer-Rosenbogen (10 Euro oder so?) - lackiert, aus Eisen=Stahlrohr (genauer gesagt also: „dünnes Blech“). Das Ding rostet nun schon seit mindestens 10 Jahren vor sich hin, inzwischen ist ihm auch ein Beinchen abgerostet - aber das ist völlig normal für so ein Zeugs … und es steht wider Erwarten immer noch.

Wenn z.B. die Beschichtung bei Anlieferung mangelhaft war, dann hättest Du es sofort bei Anlieferung reklamieren müssen. Wenn sie erst später mangelhaft wurde, dann ist es mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten nun auch schon vorbei - d.h. nun wirst Du beweisen müssen, dass die Beschichtung von Anfang an nicht in Ordnung war - oder dass die Sache bei Lieferung in sonst einer Weise von der Eigenschaftszusicherung des Angebots abgewichen hatte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Ich sehe da eher schwarz …

Was hat das Ding denn gekostet?
Oder gleich mal das Angebot verlinken?

Grüsse Rudi

vielen Dank für die Antworten. Der Werbetext könnte zum
Beispiel wie folgt aussehen:

"Das Modell ist nicht aus dünnwandigem Blech, sondern aus
extrem stabilem und dickem Eisenrohr. Die Qualität ist
ausgesprochen gut. Es wird aus wenigen Teilen
zusammengesetzt. 

Eine Beschichtung macht diese Rankhilfe sehr hochwertig und
extrem langlebig."

Würde dann hier nicht zuviel versprochen und ein Mangel liegt
somit vor?

Bei „ersten Korrosionsspuren“? Weißt Du, wie lange es dauert, bis Eisen so verrostet ist, dass es seine Stabilität verliert? Es gibt nun mal naturgegebene Umstände, die nicht im Einflussbereich des Verkäufers liegen. Eisen rostet. Und das sehr schnell. Aus diesem Grund, wird Eisen als Werkstoff kaum eingesetzt. In der Regel kommt Stahl zum Einsatz.

Wenn man also ein Produkt kauft, von dem allgemein bekannt ist, dass es zur Korrosion neigt, kann man nicht reklamieren, dass das dann auch tatsächlich eintritt.

Das kann man so eigentlich auch sinngemäß im BGB nachlesen.