Käuferschutz / Rechten und Pflichten des Verkäufers

Käufer A kauft bei einem online Versandt eine hochwertige Matratze der Firma C für 299€. Der Normalpreis dieser Matratze liegt aber ungefähr bei 600€. Der Verkäufer B willigt in den Verkauf ein und liefert aber nicht die bestellte hochwertige Matratze der Firma C sondern ein günstigeres Modell der gleichen Firma.

Via E-Mail fordert der Käufer den Verkäufer auf die eigentlich bestellte hochwertige Matratze zu beschaffen und diese gegen die falsch gelieferte billigere Matratze auszutauschen. Der Verkäufer verweigert dies aber und erklärt das die hochwertige Matratze sich nicht in seinem Bestand befindet. (diese kann aber beschafft werden) Er möchte nur noch den Kaufpreis an den Käufer zurück überweisen.

Nun die Frage, kann der Käufer auf den rechtskräftigen Kaufvertrag bestehen und die hochwertige Matratze zu diesem Preis einfordern?

Hallo!

Nun die Frage, kann der Käufer auf den rechtskräftigen
Kaufvertrag bestehen und die hochwertige Matratze zu diesem
Preis einfordern?

Grundsätzlich ja. Obs den Aufwand lohnt, ist natürlich eine andere Sache.

Ist das ein seriöser oder eher ein dubioser Shop? Sonst wäre das uU auch noch betrugsverdächtig.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

danke für deine Antwort. Der Shop ist ein Verkäufer bei Amazone Market Place mit mehr als 500 Rezesionen. Mehrmals konnte man den gleichen Vorfall schon mit anderen Artikel der gleichen Gattung beobachten. Trotzdem hat dieser Shop eine druchweg postitive Bewertung.

Der Käufer kann die Lieferung besagter hochwertigen Matratze verlangen, sollte dies aber förmlich tun (Brief, Telefax, einschreiben usw.) und nicht bloß per E-Mail. Außerdem unter Fristsetzung bspw. 7-14 Tage (genaues Datum zur Lieferung angeben) und drohen, bei fruchtlosem Verstreichen der Frist einen Anwalt einzuschalten.

Gerichtsstand für eine evtl. Klage ist allerdings der Sitz des Verkäufers. Das kann vor praktische Probleme stellen.

Hallo!

Dann ist es eher unwahrscheinlich (wenngleich nicht unmöglich), dass der hier irgendetwas strafrechtlich Relevantes gemacht hat

Aber klar, zivilrechtlich hat man einen Erfüllungsanspruch.

Gruß
Tom